

Um der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) nachzukommen, hat die KanAm Grund Group den Immobilien-Publikumsfonds LEADING CITIES INVEST (ISIN DE0006791825) auf Artikel 8 SFDR umgestellt. Vorangegangen war die bereits 2018 gestartete Initiative »LEADING CITIES INVEST goes green«, mit der in den letzten Jahren die hierzu erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen sowohl auf Ebene der KanAm Grund Group als auch des Fonds geschaffen wurden.
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