Auf einen Blick
Den Metropolen gehört die Zukunft
Der LEADING CITIES INVEST kombiniert als erster Offener Immobilienfonds der neuen Generation die Wachstumsperspektiven bedeutender Metropolen mit allen sicherheitsrelevanten Merkmalen, die der Gesetzgeber seit Juli 2013 zum Schutz der Anleger festschreibt.
Nahezu alle Zukunftsforscher sind sich einig: Die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Möglichkeiten der großen Welt-Metropolen werden für Menschen und Unternehmen in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Genau diese Anziehungskraft macht sich der Offene Immobilienfonds LEADING CITIES INVEST für seine Anleger zunutze. Als Offener Immobilienfonds der neuen Generation wird er die anerkannten Wachstumsperspektiven bedeutender Metropolen mit allen sicherheitsorientierten Eigenschaften kombinieren, die der Gesetzgeber seit Juli 2013 zum Schutz der Anleger festschreibt.
Für die optimale Auswahl der Städte und Business-Immobilien hat KanAm Grund eigens das neue Scoring-Modell „C-SCORE“ entwickelt, mit dem relevante aktuelle und prognostizierte Wirtschafts- und Sozialdaten internationaler Städte und Regionen zusammengeführt werden, um die vielversprechendsten Investitionsstandorte für den Offenen Immobilienfonds LEADING CITIES INVEST zu identifizieren.
So bietet der LEADING CITIES INVEST einen doppelten Vorteil für die Anleger:
- einerseits erstmalige »Schockresistenz« – d. h. Schutz vor unvorhersehbaren Anteilrückgaben – durch die 24-monatige Haltedauer und zwölfmonatige Kündigungsfrist für Fondsanteile
- andererseits größtmögliche Renditepotenziale durch die daten- und faktenbasierte Objektauswahl
LEADING CITIES INVEST definiert Sicherheit, Zukunftsfähigkeit und Performance von Offenen Immobilienfonds neu. Privaten Anlegern wird er ein innovatives und attraktives, mittel- bis langfristiges Investment mit aussichtsreichen Wachstums- und soliden Rendite-Perspektiven bieten.
Fondsinformationen
Kapitalverwaltungsgesellschaft | KanAm Grund Kapital-verwaltungsgesellschaft mbH |
ISIN/WKN | DE0006791825 / 679182 |
Auflegungsdatum | 15. Juli 2013/Hereinnahme ersten Anlegerkapitals: 20. November 2013 |
Geschäftsjahr | 1. Januar bis 31. Dezember |
Ausgabeaufschlag | bis zu 5,5 %, aktuell 5,5 % |
Verwaltungsvergütung | bis zu 1,5 %, aktuell 0,8 % |
Mindestanlage | ein Fondsanteil (Ausnahmeregelungen abhängig von der depotführenden Stelle) |
Ertragsverwendung | jährliche Ausschüttung im Mai |
Steuerfreier Ertragsanteil | ab 2018: 60% Teilfreistellung gem. § 20 (3) Nr. 1 InvStG |
Mindesthaltedauer | 24 Monate |
Kündigungsfrist | zwölf Monate |
Kategorisierung nach Offenlegungsverordnung (SFDR)/MiFID II | Artikel-8-plus-Fonds seit 1. August 2022 (ESG-Produkt) |
Anteilerwerb | bewertungstäglich |
Rücknahmetermine | bewertungstäglich nach Ablauf der Mindesthaltedauer und einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist |
Rücknahmeabschlag | fällt nicht an |
SRRI (Synthetischer Risiko- und Ertragsindikator) | 2 |