SERVICE-HOTLINE
0800 5893555
Mo. – Do. von 9-12 Uhr
VERTRIEBSSERVICE
info@at@myownproviderLCI-FONDS..de.DE
Sie möchten Anleger oder
Vertriebspartner werden?
Zum Kontaktformular

Dies ist eine Marketinganzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsblatt bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Weitere Risikoinformationen.
Der LEADING CITIES INVEST erzielt Mieteinnahmen und strebt einen Wertzuwachs des Portfolios an. Das Ziel ist es, den Anlegern aus diesen Erträgen regelmäßig Geld auszuschütten.1
1 Rendite kann möglicherweise nicht erreicht werden und es besteht das Risiko, die Anlage ganz oder teilweise zu verlieren. Die zukünftige Wertentwicklung unterliegt der Besteuerung, die von der persönlichen Situation des jeweiligen Anlegers abhängt und sich in der Zukunft ändern kann. Eine Darstellung der Chancen und Risiken einer Investition in den Fonds finden Sie hier.
Seit Auflage am 15. Juli 2013

| Termin der Ausschüttung | Ausschüttung je Anteil |
|---|---|
| 7. Mai 2024 | 2,25 EUR |
| 2. Mai 2023 | 2,28 EUR |
| 3. Mai 2022 | 2,70 EUR |
| 4. Mai 2021 | 2,66 EUR |
| 5. Mai 2020 | 2,88 EUR |
| 6. Mai 2019 | 2,44 EUR |
| 3. Mai 2018 | 1,62 EUR |
| 19. Dez 2017 | 1,88 EUR |
| 3. Mai 2017 | 3,25 EUR |
| 10. Mai 2016 | 3,00 EUR |
| 5. Mai 2015 | 1,15 EUR |
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,2500 |
Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil | 1,3500 |
| Zu versteuernder Betrag je Anteil ("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung") | 0,9000 |
| Davon 25 % Kapitalertragsteuer | 0,2250 |
| Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 0,0124 |
| Verbleibender Ausschüttungsbetrag beim voll steuerpflichtigen Anleger | 2,0126 |
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,2800 |
Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil | 1,3680 |
| Zu versteuernder Betrag je Anteil ("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung") | 0,9120 |
| Davon 25 % Kapitalertragsteuer | 0,2280 |
| Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 0,0125 |
| Verbleibender Ausschüttungsbetrag beim voll steuerpflichtigen Anleger | 2,0395 |
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,7000 |
Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil | 1,6200 |
| Zu versteuernder Betrag je Anteil ("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung") | 1,0800 |
| Davon 25 % Kapitalertragsteuer | 0,2700 |
| Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 0,0149 |
| Verbleibender Ausschüttungsbetrag beim voll steuerpflichtigen Anleger | 2,4152 |
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
Ausschüttung je Anteil | 2,6600 |
Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil | 1,5960 |
| Zu versteuernder Betrag je Anteil ("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung") | 1,0640 |
| Davon 25 % Kapitalertragsteuer | 0,2660 |
| Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 0,0146 |
| Verbleibender Ausschüttungsbetrag beim voll steuerpflichtigen Anleger | 2,3794 |
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,7000 |
Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil | 1,6200 |
| Zu versteuernder Betrag je Anteil ("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung") | 1,0800 |
| Davon 25 % Kapitalertragsteuer | 0,2700 |
| Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 0,0149 |
| Verbleibender Ausschüttungsbetrag beim voll steuerpflichtigen Anleger | 2,4152 |
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,4000 |
Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil | 1,4640 |
| Zu versteuernder Betrag je Anteil ("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung") | 0,9760 |
| Davon 25 % Kapitalertragsteuer | 0,2440 |
| Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 0,0134 |
| Verbleibender Ausschüttungsbetrag beim voll steuerpflichtigen Anleger | 2,1826 |
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,7000 |
Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil | 1,6200 |
| Zu versteuernder Betrag je Anteil ("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung") | 1,0800 |
| Davon 25 % Kapitalertragsteuer | 0,2700 |
| Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 0,0149 |
| Verbleibender Ausschüttungsbetrag beim voll steuerpflichtigen Anleger | 2,4152 |
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,0781 |
Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung | 0,0762 |
| Steuerfreier Anteil der Ausschüttung | 2,0019 |
Der Ausschüttungsbetrag setzt sich zusammen aus der Barausschüttung i. H. v. 1,8800 EUR sowie im Geschäftsjahr gezahlter ausländischer Quellensteuer i. H. v. 0,1981 EUR.
Mehr lesen
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 3,4930 |
Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung | 1,8346 |
| Steuerfreier Anteil der Ausschüttung | 1,6584 |
Der Ausschüttungsbetrag setzt sich zusammen aus der Barausschüttung i. H. v. 3,2500 EUR sowie im Geschäftsjahr gezahlter ausländischer Quellensteuer i. H. v. 0,2430 EUR.
Lesen Sie mehr
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,9017 |
Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung | 0,0000 |
| Steuerfreier Anteil der Ausschüttung | 2,9017 |
Die Barausschüttung vom 10. Mai 2016 i.H. von 3,0000 EUR setzt sich zusammen aus dem Ausschüttungsbetrag i.H. von 2,9017 EUR sowie im Geschäftsjahr erstatteter ausländischer Quellensteuer i.H. von 0,0983 EUR.
Die Ausschüttung ist für Privatanleger zu 100 % steuerfrei. Erfahren Sie mehr.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 1,1500 |
Steuerfplichter Anteil der Ausschüttung | 1,0636 |
| Steuerfreier Anteil der Ausschüttung | 0,0864 |
Da der Großteil der Fondserträge im Geschäftsjahr 2014 in Deutschland (mit dem ersten Fondsobjekt Jungfernstieg in Hamburg) generiert wurde, ist diese erste Ausschüttung des LEADING CITIES INVEST fast vollständig steuerpflichtig.
Bei Vorliegen eines ausreichenden Freistellungsauftrages (1,0636 EUR x Anzahl Ihrer Fondsanteile) wird der Ausschüttungsbetrag in voller Höhe gutgeschrieben. Anderenfalls erhalten Sie eine Bescheinigung über die Kapitalertragsteuer und können diese später im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen. Genauere Informationen finden Sie im Infoblatt

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen. Ihre Zustimmung können Sie jeder Zeit anpassen bzw. zurückziehen.
Diese Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Der Cookie enthält die Information, dass nicht getrackt werden darf, sofern dies von Ihnen gewünscht wurde.
| Cookiename: | mtm_consent_removed |
| Laufzeit: | 13 Monate |
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
wird verwendet, um einige Details über den Benutzer zu speichern, wie die eindeutige Besucher-ID
| Anbieter: | Arts & Others Communication GmbH |
| Cookiename: | _pk_id.* |
| Laufzeit: | 13 Monate |
| Datenschutzlink: | https://www.arts-others.de/datenschutz |
kurzlebige Cookies, die zur vorübergehenden Speicherung von Daten für den Besuch verwendet werden
| Anbieter: | Arts & Others Communication GmbH |
| Cookiename: | _pk_ses.* |
| Laufzeit: | 30 Minuten |
| Datenschutzlink: | https://www.arts-others.de/datenschutz |