Klassifizierung nach Artikel 8 SFDR zum 1. Mai 2022
Der LEADING CITIES INVEST wurde zum 1. Mai 2022 nach Artikel 8 Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088, auch »SFDR«) klassifiziert.
Die ESG-Merkmale »Environmental/Ökologie« und »Governance/Unternehmensführung« stehen im Fokus der Nachhaltigkeitsstrategie gemäß Art. 8 SFDR des LEADING CITIES INVEST
Im Rahmen des ökologischen Merkmals gemäß Art. 8 SFDR wird im LEADING CITIES INVEST besonders der Klimaschutz gefördert, indem als wichtiges Kriterium bei Ankauf und Betrieb der Gebäude die Verringerung von CO2-Emissionen des Immobilien-Portfolios vorangetrieben wird.
Die Berücksichtigung des ESG-Merkmals »Governance/Unternehmensführung« gemäß Art. 8 SFDR erfolgt, indem ausschließlich in Finanzprodukte investiert wird, deren Emittenten die Prinzipien des United Nations Global Compact anerkennen.
KanAm Grund Group ist seit Jahren im Bereich Nachhaltigkeit aktiv
Die »KanAm Grund Group Goes Green-Strategie« zielt auf Nachhaltigkeit auf Unternehmens- und Fondsebene ab. Die den Fondsportfolios zugehörigen Immobilien werden seit Jahren auch extern bewertet mit dem Ziel einer Zertifizierung nach neuesten Nachhaltigkeitsstandards. Der LEADING CITIES INVEST hat eine Zertifizierungsquote von über 66,3 Prozent bezogen auf das gesamte Immobilienvermögen des Fonds. Im Rahmen der Initiative »LEADING CITIES INVEST goes green« wurde zudem die Energieversorgung der im Portfolio enthaltenen Gebäude neu gebündelt, um deren Allgemeinstrom- und Erdgasbedarf CO2-neutral decken zu können. Darüber hinaus hat der LEADING CITIES INVEST im Jahr 2021 erneut am GRESB-Benchmarking teilgenommen und den »Green Star Status« mit drei Sternen erreicht.
Für detaillierte Informationen zur Art.-8-Strategie lesen Sie bitte unsere nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung.
Zu den Nachhaltigkeitsaktivitäten der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft informieren wir Sie hier.