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Regelmäßige Ausschüttungen:
überwiegend steuerfrei

Bis zu 60 % steuerfreie Ausschüttungen

Der LEADING CITIES INVEST erzielt Mieteinnahmen und strebt einen Wertzuwachs des Portfolios an. Das Ziel ist es, den Anlegern aus diesen Erträgen regelmäßig Geld auszuschütten.1

  • In der Regel können Sie sich im Mai auf eine Ausschüttung freuen.
  • Der Fonds erfüllt die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Ausschüttungen steuerfrei.
  • Für das Fondsgeschäftsjahr 2022 kann eine Teilfreistellung von 80 % der ausgeschütteten Erträge beantragt werden: Denn im Fondsgeschäftsjahr 2022 waren mehr als 50 % des Fondswerts fortlaufend in ausländische Immobilien und Auslands-Immobiliengesellschaften angelegt. Sollte dieser Anteil auf unter 50 % sinken, wären 60 % der Ausschüttungen steuerfrei.
  • Nach jeder Ausschüttung sinkt der Anteilpreis jeweils um die Höhe des ausgeschütteten Betrages. Denn die laufenden Erträge haben vorher schrittweise über das Jahr hinweg den Anteilpreis erhöht.

1 Rendite kann möglicherweise nicht erreicht werden und es besteht das Risiko, die Anlage ganz oder teilweise zu verlieren. Die zukünftige Wertentwicklung unterliegt der Besteuerung, die von der persönlichen Situation des jeweiligen Anlegers abhängt und sich in der Zukunft ändern kann. Sollten im laufenden Fondsgeschäftsjahr (Geschäftsjahresende 31. Dezember 2023) wieder fortlaufend mehr als 50 % des Wertes des Investmentfonds in ausländische Immobilien und Auslands-Immobiliengesellschaften angelegt sein, könnten Anleger erneut die 80%-Teilfreistellung bezüglich der aktuellen Ausschüttung vom 2. Mai 2023 beantragen. Für die Auslandsimmobilienquote im Jahr 2023 können wir allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Garantie geben und keine Prognose abgeben. Eine Darstellung der Chancen und Risiken einer Investition in den Fonds finden Sie hier.

Ausschüttungen
auf einen Blick

Seit Auflage am 15. Juli 2013

Termin der Ausschüttung Ausschüttung je Anteil
2. Mai 2023 2,28 EUR
3. Mai 2022 2,70 EUR
4. Mai 2021 2,66 EUR
5. Mai 2020 2,88 EUR
6. Mai 2019 2,44 EUR
3. Mai 2018 1,62 EUR
19. Dez 2017 1,88 EUR
3. Mai 2017 3,25 EUR
10. Mai 2016 3,00 EUR
5. Mai 2015 1,15 EUR

 

Ausschüttungen aktuelle und historisch

2. Mai 2023

Für Anteile im Privatvermögen

in Euro

Ausschüttung je Anteil

2,2800

Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil
(="steuerfreier Anteil der Ausschüttung")

1,3680

Zu versteuernder Betrag je Anteil
("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung")
0,9120
Davon 25 % Kapitalertragsteuer 0,2280
Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag 0,0125
Verbleibender Ausschüttungsbetrag
beim voll steuerpflichtigen Anleger
2,0395

Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.

3. Mai 2022

Für Anteile im Privatvermögen

in Euro

Ausschüttung je Anteil

2,7000

Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil
(="steuerfreier Anteil der Ausschüttung")

1,6200

Zu versteuernder Betrag je Anteil
("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung")
1,0800
Davon 25 % Kapitalertragsteuer 0,2700
Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag 0,0149
Verbleibender Ausschüttungsbetrag
beim voll steuerpflichtigen Anleger
2,4152

Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.

Auslandsimmobilienquoten 2022

4. Mai 2021

Für Anteile im Privatvermögen

in Euro

Ausschüttung je Anteil

2,6600

Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil
(="steuerfreier Anteil der Ausschüttung")

1,5960

Zu versteuernder Betrag je Anteil
("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung")
1,0640
Davon 25 % Kapitalertragsteuer 0,2660
Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag 0,0146
Verbleibender Ausschüttungsbetrag
beim voll steuerpflichtigen Anleger
2,3794

Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.

5. Mai 2020

Für Anteile im Privatvermögen

in Euro

Ausschüttung je Anteil

2,7000

Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil
(="steuerfreier Anteil der Ausschüttung")

1,6200

Zu versteuernder Betrag je Anteil
("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung")
1,0800
Davon 25 % Kapitalertragsteuer 0,2700
Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag 0,0149
Verbleibender Ausschüttungsbetrag
beim voll steuerpflichtigen Anleger
2,4152

Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.

6. Mai 2019

Für Anteile im Privatvermögen

in Euro

Ausschüttung je Anteil

2,4000

Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil
(="steuerfreier Anteil der Ausschüttung")

1,4640

Zu versteuernder Betrag je Anteil
("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung")
0,9760
Davon 25 % Kapitalertragsteuer 0,2440
Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag 0,0134
Verbleibender Ausschüttungsbetrag
beim voll steuerpflichtigen Anleger
2,1826

Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.

3. Mai 2018

Für Anteile im Privatvermögen

in Euro

Ausschüttung je Anteil

2,7000

Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil
(="steuerfreier Anteil der Ausschüttung")

1,6200

Zu versteuernder Betrag je Anteil
("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung")
1,0800
Davon 25 % Kapitalertragsteuer 0,2700
Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag 0,0149
Verbleibender Ausschüttungsbetrag
beim voll steuerpflichtigen Anleger
2,4152

Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.

19. Dez 2017

Für Anteile im Privatvermögen

in Euro

Ausschüttung je Anteil

2,0781

Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung

0,0762

Steuerfreier Anteil der Ausschüttung 2,0019

Der Ausschüttungsbetrag setzt sich zusammen aus der Barausschüttung i. H. v. 1,8800 EUR sowie im Geschäftsjahr gezahlter ausländischer Quellensteuer i. H. v. 0,1981 EUR.
Mehr lesen

3. Mai 2017

Für Anteile im Privatvermögen

in Euro

Ausschüttung je Anteil

3,4930

Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung

1,8346

Steuerfreier Anteil der Ausschüttung 1,6584

Der Ausschüttungsbetrag setzt sich zusammen aus der Barausschüttung i. H. v. 3,2500 EUR sowie im Geschäftsjahr gezahlter ausländischer Quellensteuer i. H. v. 0,2430 EUR.
Lesen Sie mehr

10. Mai 2016

Für Anteile im Privatvermögen

in Euro

Ausschüttung je Anteil

2,9017

Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung

0,0000

Steuerfreier Anteil der Ausschüttung 2,9017

Die Barausschüttung vom 10. Mai 2016 i.H. von 3,0000 EUR setzt sich zusammen aus dem Ausschüttungsbetrag i.H. von 2,9017 EUR sowie im Geschäftsjahr erstatteter ausländischer Quellensteuer i.H. von 0,0983 EUR.

Die Ausschüttung ist für Privatanleger zu 100 % steuerfrei. Erfahren Sie mehr

5. Mai 2015

Für Anteile im Privatvermögen

in Euro

Ausschüttung je Anteil

1,1500

Steuerfplichter Anteil der Ausschüttung

1,0636

Steuerfreier Anteil der Ausschüttung 0,0864

Da der Großteil der Fondserträge im Geschäftsjahr 2014 in Deutschland (mit dem ersten Fondsobjekt Jungfernstieg in Hamburg) generiert wurde, ist diese erste Ausschüttung des LEADING CITIES INVEST fast vollständig steuerpflichtig.

Bei Vorliegen eines ausreichenden Freistellungsauftrages (1,0636 EUR x Anzahl Ihrer Fondsanteile) wird der Ausschüttungsbetrag in voller Höhe gutgeschrieben. Anderenfalls erhalten Sie eine Bescheinigung über die Kapitalertragsteuer und können diese später im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen. Genauere Informationen finden Sie im Infoblatt

Wesentliche Chancen und Risiken des Fonds

Chancen

  • Der Anleger hat die Möglichkeit, mit geringen Anlagebeträgen an den Renditechancen großer, internationaler und qualitativ hochwertiger Immobilien zu partizipieren.
  • Der Fonds strebt eine Risikostreuung durch hohe Diversifikation im Hinblick auf Standorte, Nutzungsarten und Mietvertragslaufzeiten an. 
  • Der Fonds ist eine inflationsberücksichtigende Anlage, denn die Mieten sind in der Regel indexiert, steigen also mit der Preisentwicklung. 
  • Dank seiner Struktur strebt der Fonds stabile Erträge bei meist geringen Wertschwankungen an. 
  • Die Verwaltung der Immobilien erfolgt durch ein professionelles und anerkanntes Management. 
  • Anleger können von der 60%igen Steuerfreistellung der Ausschüttung profitieren. Diese „Teilfreistellung“ gemäß § 20 Abs. 3 InvStG gilt für sämtliche Ausschüttungen ab dem 1. Januar 2018.

Risiken

  • Immobilienrisiken wie negative Veränderungen des geplanten Mietertrags von Immobilien, Wertverluste durch eine negative Entwicklung von einzelnen Immobilien oder des Immobilienmarkts insgesamt und Veränderungen der Bewirtschaftungskosten können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.
  • Von den Adressenausfallrisiken besitzt das Mieterausfallrisiko, das den Ausfall oder die Minderung von Mieterträgen aufgrund von Veränderungen der Zahlungsfähigkeit von Mietern bezeichnet, die höchste Relevanz bei einem Offenen Immobilienfonds.
  • Auch sonstige Marktpreisrisiken wie zinsinduzierte Risiken aus der Liquiditätsanlage und der Fremdkapitalaufnahme, Kurs- oder Wertveränderungen der in Finanzinstrumenten angelegten liquiden Mittel und Wertverluste aufgrund von Währungskursänderungen bei nicht in Fondswährung notierenden Vermögensgegenständen können zu Schwankungen im Anteilwert führen.
  • Liquiditätsrisiken bestehen im Wesentlichen darin, dass die angelegten Mittel zur Bedienung von Rücknahmeverlangen und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen. Trotz der Durchführung von Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung kann es im Fall von liquiditätswirksamen Ereignissen zu einer Aussetzung der Anteilrücknahme kommen. 
  • Auch operationelle Risiken aus den fondsbezogenen Geschäftsprozessen oder externen Effekten können sich auf die Höhe des Fondsvermögens auswirken.
  • Nachhaltigkeitsrisiken in Form von negativen Veränderungen von Einflussfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance können als zusätzliche Risikofaktoren der oben genannten Risikoarten auftreten und zu finanziellen Verlusten sowie Reputationsschäden führen. Mit dem zunehmenden Klimawandel gewinnen insbesondere physische und transitorische Klimarisiken als Teil der Nachhaltigkeitsrisiken an Relevanz.

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