SERVICE-HOTLINE
0800 5893555
Mo. – Do. von 9-12 Uhr
VERTRIEBSSERVICE
info@at@myownproviderLCI-FONDS..de.DE
Sie möchten Anleger oder
Vertriebspartner werden?
Zum Kontaktformular

Dies ist eine Marketinganzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsblatt bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Weitere Risikoinformationen.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen werden endgültig eingestellt. Das Fondsvermögen wird in den kommenden Jahren schrittweise durch den Verkauf der Immobilien liquidiert und die freie Liquidität gleichmäßig an die Anleger ausgezahlt.
Seit Auflage am 15. Juli 2013

| Termin der Ausschüttung | Ausschüttung je Anteil |
|---|---|
| 7. Mai 2024 | 2,25 EUR |
| 2. Mai 2023 | 2,28 EUR |
| 3. Mai 2022 | 2,70 EUR |
| 4. Mai 2021 | 2,66 EUR |
| 5. Mai 2020 | 2,88 EUR |
| 6. Mai 2019 | 2,44 EUR |
| 3. Mai 2018 | 1,62 EUR |
| 19. Dez 2017 | 1,88 EUR |
| 3. Mai 2017 | 3,25 EUR |
| 10. Mai 2016 | 3,00 EUR |
| 5. Mai 2015 | 1,15 EUR |
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,2500 |
Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil | 1,3500 |
| Zu versteuernder Betrag je Anteil ("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung") | 0,9000 |
| Davon 25 % Kapitalertragsteuer | 0,2250 |
| Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 0,0124 |
| Verbleibender Ausschüttungsbetrag beim voll steuerpflichtigen Anleger | 2,0126 |
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,2800 |
Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil | 1,3680 |
| Zu versteuernder Betrag je Anteil ("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung") | 0,9120 |
| Davon 25 % Kapitalertragsteuer | 0,2280 |
| Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 0,0125 |
| Verbleibender Ausschüttungsbetrag beim voll steuerpflichtigen Anleger | 2,0395 |
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,7000 |
Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil | 1,6200 |
| Zu versteuernder Betrag je Anteil ("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung") | 1,0800 |
| Davon 25 % Kapitalertragsteuer | 0,2700 |
| Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 0,0149 |
| Verbleibender Ausschüttungsbetrag beim voll steuerpflichtigen Anleger | 2,4152 |
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
Ausschüttung je Anteil | 2,6600 |
Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil | 1,5960 |
| Zu versteuernder Betrag je Anteil ("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung") | 1,0640 |
| Davon 25 % Kapitalertragsteuer | 0,2660 |
| Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 0,0146 |
| Verbleibender Ausschüttungsbetrag beim voll steuerpflichtigen Anleger | 2,3794 |
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,7000 |
Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil | 1,6200 |
| Zu versteuernder Betrag je Anteil ("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung") | 1,0800 |
| Davon 25 % Kapitalertragsteuer | 0,2700 |
| Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 0,0149 |
| Verbleibender Ausschüttungsbetrag beim voll steuerpflichtigen Anleger | 2,4152 |
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,4000 |
Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil | 1,4640 |
| Zu versteuernder Betrag je Anteil ("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung") | 0,9760 |
| Davon 25 % Kapitalertragsteuer | 0,2440 |
| Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 0,0134 |
| Verbleibender Ausschüttungsbetrag beim voll steuerpflichtigen Anleger | 2,1826 |
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,7000 |
Abzgl. 60 % Teilfreistellung gem. § 20 (3) InvStG je Anteil | 1,6200 |
| Zu versteuernder Betrag je Anteil ("steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung") | 1,0800 |
| Davon 25 % Kapitalertragsteuer | 0,2700 |
| Davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 0,0149 |
| Verbleibender Ausschüttungsbetrag beim voll steuerpflichtigen Anleger | 2,4152 |
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer je Anleger erfolgt für inländische Anleger unter der Annahme, dass keine NV-Bescheinigung vorliegt oder der Freistellungsauftrag in voller Höhe ausgeschöpft ist.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,0781 |
Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung | 0,0762 |
| Steuerfreier Anteil der Ausschüttung | 2,0019 |
Der Ausschüttungsbetrag setzt sich zusammen aus der Barausschüttung i. H. v. 1,8800 EUR sowie im Geschäftsjahr gezahlter ausländischer Quellensteuer i. H. v. 0,1981 EUR.
Mehr lesen
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 3,4930 |
Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung | 1,8346 |
| Steuerfreier Anteil der Ausschüttung | 1,6584 |
Der Ausschüttungsbetrag setzt sich zusammen aus der Barausschüttung i. H. v. 3,2500 EUR sowie im Geschäftsjahr gezahlter ausländischer Quellensteuer i. H. v. 0,2430 EUR.
Lesen Sie mehr
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 2,9017 |
Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung | 0,0000 |
| Steuerfreier Anteil der Ausschüttung | 2,9017 |
Die Barausschüttung vom 10. Mai 2016 i.H. von 3,0000 EUR setzt sich zusammen aus dem Ausschüttungsbetrag i.H. von 2,9017 EUR sowie im Geschäftsjahr erstatteter ausländischer Quellensteuer i.H. von 0,0983 EUR.
Die Ausschüttung ist für Privatanleger zu 100 % steuerfrei. Erfahren Sie mehr.
Für Anteile im Privatvermögen | in Euro |
|---|---|
Ausschüttung je Anteil | 1,1500 |
Steuerfplichter Anteil der Ausschüttung | 1,0636 |
| Steuerfreier Anteil der Ausschüttung | 0,0864 |
Da der Großteil der Fondserträge im Geschäftsjahr 2014 in Deutschland (mit dem ersten Fondsobjekt Jungfernstieg in Hamburg) generiert wurde, ist diese erste Ausschüttung des LEADING CITIES INVEST fast vollständig steuerpflichtig.
Bei Vorliegen eines ausreichenden Freistellungsauftrages (1,0636 EUR x Anzahl Ihrer Fondsanteile) wird der Ausschüttungsbetrag in voller Höhe gutgeschrieben. Anderenfalls erhalten Sie eine Bescheinigung über die Kapitalertragsteuer und können diese später im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen. Genauere Informationen finden Sie im Infoblatt

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.
Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung
Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.
Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:
Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.
Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen. Ihre Zustimmung können Sie jeder Zeit anpassen bzw. zurückziehen.
Diese Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Der Cookie enthält die Information, dass nicht getrackt werden darf, sofern dies von Ihnen gewünscht wurde.
| Cookiename: | mtm_consent_removed |
| Laufzeit: | 13 Monate |
Speichert Ihre Auswahl im Consentbanner. Damit wird sichergestellt, dass nur die von Ihnen erlaubten Cookies gesetzt werden und nicht-authorisierte Cookies keine Anwendung finden.
| Cookiename: | wx_consentbanner |
| Laufzeit: | 1 Jahr |
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
wird verwendet, um einige Details über den Benutzer zu speichern, wie die eindeutige Besucher-ID
| Anbieter: | Arts & Others Communication GmbH |
| Cookiename: | _pk_id.* |
| Laufzeit: | 13 Monate |
| Datenschutzlink: | https://www.arts-others.de/datenschutz |
kurzlebige Cookies, die zur vorübergehenden Speicherung von Daten für den Besuch verwendet werden
| Anbieter: | Arts & Others Communication GmbH |
| Cookiename: | _pk_ses.* |
| Laufzeit: | 30 Minuten |
| Datenschutzlink: | https://www.arts-others.de/datenschutz |