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Campus E

München

Campus E | München
Attraktive Lage im Münchner Nord-Westen

Lage
Stadtgebiet
Nord-West

Besitzübergang
07/2017

Baujahr
2004

Revitalisierung
2017

Nutzfläche
9.182 qm

Nutzung
Büro

Zertifikat
DGNB

Das Objekt befindet sich in der bei IT-Unternehmen begehrten Mikrolage im Stadtgebiet Nord-West, einem Standort mit einer sehr niedrigen Leerstandsrate. Dafür sorgen vor allem Mieter wie BMW und mehrere Technologiekonzerne, allen voran Telefónica – besser bekannt unter dem Namen O2 –, sowie die Landeshauptstadt selbst, die mit rund 35.000 Beschäftigten der größte kommunale Arbeitgeber in Deutschland ist. Seit dem Ankauf im Juni 2017 war die Stadt München mit ihrem kommunalen IT-Dienstleister »it@M« der Hauptmieter des Gebäudes. Der Mieter ist zum Laufzeitende im Dezember 2023 ausgezogen. Der Auszug des Mieters wird genutzt, um das Gebäude auf den neuesten Stand der Technik zu bringen und insbesondere die Eingangssituation attraktiver zu gestalten. Im Geschäftsjahr 2023 hatte das Gebäude die DGNB-Gold- sowie die WiredScoreGold-Zertifizierung erhalten. Zur schnellen Neuvermietung wurden umfangreiche Marketingmaßnahmen entwickelt. Das Gebäude kann sowohl etagenweise als auch als Single-Tenant-Gebäude vermietet werden und verfügt über eine Dachterrasse. In direkter Nachbarschaft steht der 150 m hohe O2-Tower (Hochhaus „Uptown“, München), der an BMW und O2 vermietet ist.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).