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Dies ist eine Marketinganzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsblatt bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Weitere Risikoinformationen.
Geografische Verteilung
der Immobilien
auf Basis der Verkehrswerte/Kaufpreise,
Stand: 31.05.2026
Das Immobilienvermögen des LEADING CITIES INVEST verteilt sich auf verschiedene Städte und Länder. Neben Deutschland liegt der geografische Fokus auf weiteren europäischen Ländern.
Nutzungsarten
der Immobilien
auf Basis der Jahresmieterträge
Stand: 31.05.2026
Das Fondsmanagement setzt auf einen Mix von Nutzungsarten. Der ganz überwiegende Teil der Mieteinnahmen wird im Bürobereich erwirtschaftet. Der Rest verteilt sich auf Logistikimmobilien sowie andere Gewerbeimmobilien.
Größenklassen
der Immobilien
auf Basis der Jahresmieterträge
Stand: 31.05.2026
Bei den Größenklassen bevorzugt das Fondsmanagement derzeit kleinere bis mittlere Objektgrößen. Damit zielt es auch in dieser Hinsicht auf eine möglichst breite Streuung. Mit wachsendem Fondsvermögen geht jedoch auch eine Steigerung der Objektgröße einher.
Auslaufende
Mietverträge
auf Basis der Jahresmieterträge
Stand: 31.05.2026
Über 60% der Mietverträge laufen langfristig über das Jahr 2032 hinaus. Der Anteil staatlicher Mieter auf Fondsebene liegt bei rund 50%.
Nachhaltigkeit unserer Immobilien
auf Basis der Verkehrswerte Stand: 31.05.2026
Die Zertifizierungsquote der Immobilien im LEADING CITIES INVEST konnte in den vergangenen Jahren deutlich angehoben werden. Gebäudezertifikate bieten die Möglichkeit, Nachhaltigkeitskriterien nach unabhängigen sowie etablierten und anerkannten Maßstäben zu messen und zu vergleichen. Im Fokus steht dabei die umfassende Bewertung einer Immobilie unter sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten über den gesamten Lebenszyklus.
Mehr dazu in unserem Halbjahresbericht
Verteilung nach Zertifizierungssystemen
auf Basis der Verkehrswerte Stand: 31.05.2026
Gebäudezertifikate bieten die Möglichkeit, Nachhaltigkeitskriterien nach unabhängigen sowie etablierten und anerkannten Maßstäben zu messen und zu vergleichen. Im Fokus steht dabei die umfassende Bewertung einer Immobilie unter sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten über den gesamten Lebenszyklus. Dabei finden sich je nach Investitionsstandort länderspezifische Zertifizierungssysteme.
Mehr dazu in unserem Halbjahresbericht.

Mit der Einführung unserer zweistufigen strukturierten und umfassenden Analyse der Immobilienmärkte und Immobilien haben wir im Rahmen des City-Scoring-Modells (C-Score) Maßstäbe gesetzt:
Dieses Vorgehen basiert auf der umfassenden Erfahrung der 2000 gegründeten KanAm Grund Group, eines konzernunabhängigen deutschen Unternehmens.
Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.
Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung
Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.
Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:
Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.
Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).
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