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Aktuelle Informationen

Hier finden Sie den ab sofort gültigen Verkaufsprospekt für den LEADING CITIES INVEST inkl. der Anlagebedingungen sowie das neue KID (Key Investor Document).

Die bisherigen Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des LEADING CITIES INVEST Fonds wurden an die kürzlich von der Branche im Zusammenwirken mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entwickelten neuen Musterregelungen gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) angepasst. Die BaFin hat die geänderten Anlagebedingungen mit Schreiben vom 31. Juli 2014 genehmigt.

Daraus haben sich für den LEADING CITIES INVEST Veränderungen ergeben. Diese Änderungen sind nur in der Umstellung des auf den Fonds anwendbaren Rechts vom Investmentgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch begründet. Sie mussten wegen der Gesetzesänderung von KanAm Grund in dieser Weise vorgenommen werden.

Es handelt sich hier nicht um individuell von KanAm Grund am Produkt LEADING CITIES INVEST vorgenommene Änderungen. Überwiegend wurde die Terminologie der Anlagebedingungen angepasst, die sich vom zugrunde liegenden Investmentgesetz zum nunmehr geltenden Kapitalanlagegesetzbuch deutlich verändert hat.

Außerdem gab es Anpassungen bei einigen für die Verwaltung eines Publikums-Immobilien-Sondervermögens zwingend vorgeschriebenen Mechanismen. Deswegen sind Änderungen im Wortlaut in vielen Vorschriften der Anlagebedingungen zu verzeichnen. An den grundlegenden wirtschaftlichen Parametern und rechtlichen Mechanismen für die Verwaltung des Fonds ändert sich aber im Vergleich zum bisher geltenden Recht nur wenig. Zur Erläuterung verweisen wir auf den aktuellen Verkaufsprospekt, der alle geltenden Regelungen und Mechanismen im Detail enthält.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Wesentliche Chancen und Risiken des Fonds

Chancen

  • Der Anleger hat die Möglichkeit, mit geringen Anlagebeträgen an den Renditechancen großer, internationaler und qualitativ hochwertiger Immobilien zu partizipieren.
  • Der Fonds strebt eine Risikostreuung durch hohe Diversifikation im Hinblick auf Standorte, Nutzungsarten und Mietvertragslaufzeiten an. 
  • Der Fonds ist eine inflationsberücksichtigende Anlage, denn die Mieten sind in der Regel indexiert, steigen also mit der Preisentwicklung. 
  • Dank seiner Struktur strebt der Fonds stabile Erträge bei meist geringen Wertschwankungen an. 
  • Die Verwaltung der Immobilien erfolgt durch ein professionelles und anerkanntes Management. 
  • Anleger können von der 60%igen Steuerfreistellung der Ausschüttung profitieren. Diese „Teilfreistellung“ gemäß § 20 Abs. 3 InvStG gilt für sämtliche Ausschüttungen ab dem 1. Januar 2018.

Risiken

  • Immobilienrisiken wie negative Veränderungen des geplanten Mietertrags von Immobilien, Wertverluste durch eine negative Entwicklung von einzelnen Immobilien oder des Immobilienmarkts insgesamt und Veränderungen der Bewirtschaftungskosten können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.
  • Von den Adressenausfallrisiken besitzt das Mieterausfallrisiko, das den Ausfall oder die Minderung von Mieterträgen aufgrund von Veränderungen der Zahlungsfähigkeit von Mietern bezeichnet, die höchste Relevanz bei einem Offenen Immobilienfonds.
  • Auch sonstige Marktpreisrisiken wie zinsinduzierte Risiken aus der Liquiditätsanlage und der Fremdkapitalaufnahme, Kurs- oder Wertveränderungen der in Finanzinstrumenten angelegten liquiden Mittel und Wertverluste aufgrund von Währungskursänderungen bei nicht in Fondswährung notierenden Vermögensgegenständen können zu Schwankungen im Anteilwert führen.
  • Liquiditätsrisiken bestehen im Wesentlichen darin, dass die angelegten Mittel zur Bedienung von Rücknahmeverlangen und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen. Trotz der Durchführung von Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung kann es im Fall von liquiditätswirksamen Ereignissen zu einer Aussetzung der Anteilrücknahme kommen. 
  • Auch operationelle Risiken aus den fondsbezogenen Geschäftsprozessen oder externen Effekten können sich auf die Höhe des Fondsvermögens auswirken.
  • Nachhaltigkeitsrisiken in Form von negativen Veränderungen von Einflussfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance können als zusätzliche Risikofaktoren der oben genannten Risikoarten auftreten und zu finanziellen Verlusten sowie Reputationsschäden führen. Mit dem zunehmenden Klimawandel gewinnen insbesondere physische und transitorische Klimarisiken als Teil der Nachhaltigkeitsrisiken an Relevanz.

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