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Ausschüttung am 3. Mai 2017

Das dritte vollständige Geschäftsjahr des LEADING CITIES INVEST endete am 31. Dezember 2016 und war erneut sehr erfolgreich. Aus diesem Grund erfolgt eine Ausschüttung in Höhe von 3,25 EUR je Anteil an die Anleger im LEADING CITIES INVEST.

Die Ausschüttung erfolgt am: 3. Mai 2017

Wichtiger Hinweis:  Der Erwerb von Fondsanteilen und damit auch die Wiederanlage der Ausschüttung in den LEADING CITIES INVEST sind aktuell möglich!

Für den LEADING CITIES INVEST läuft seit dem 24. April 2017 ein neuer CashCall.
Er ist daher für Einzahlungen geöffnet.

Wiederanlage der Ausschüttungen

Für Anteile, die im KanAmGrund-Depot 2.0 bei der ebase gehalten werden, erfolgt die Wiederanlage – sofern der Anleger keine andere Weisung erteilt hat – gemäß den Depotbedingungen der ebase automatisch zum Anteilwert. Bei allen anderen depotführenden Stellen gelten die in den jeweiligen Häusern festgelegten Bedingungen für eine Wiederanlage im LEADING CITIES INVEST.

Steuerliche Behandlung der Ausschüttung

Der steuerfreie Anteil* für Privatanleger liegt bei rd. 43,5 % der Barausschüttung. Hintergrund sind die inländischen Mieterträge und das Ergebnis aus der Veräußerung einer inländischen Immobilie im abgelaufenen Geschäftsjahr. Diese Erträge sind in Deutschland kapitalertragsteuerpflichtig.
Wie Sie den Angaben im Sinne des §5 (1) Satz 1 Nr. 3 unter dem Buchstaben a) entnehmen können ist steuerlich eine Ausschüttung in Höhe von 3,4930 EUR geflossen. Denn neben der tatsächlichen Ausschüttung i.H.v. 3,25 EUR (Barausschüttung) unterstellt der Fiskus, dass die im Ausland durch das Sondervermögen erfassten Ertragsteuern (hier für Erträge in Frankreich und Belgien) eine Art „Privatentnahme“ aus dem Sondervermögen für die Anleger ist (0,2430 EUR). Dies erhöht daher den Betrag, den der Anleger seiner Meinung nach insgesamt erhält. Diese insgesamt im Ausland erfassten „Einkommensteuern“ sind als Quellensteuer zu bezeichnen, obwohl die „Bankenwelt“ hier in der Regel nur die Abzugssteuern auf Zinsen/Dividenden so bezeichnet. Dies führt wiederum zu dem Missverständnis, dass viele Anleger meinen, dass die ausgewiesenen Quellensteuern anrechenbar seien. Leider ist dies nicht der Fall, da die bei uns zu bescheinigenden Beträge in erster Linie gebuchte Einkommensteuern in Frankreich und Belgien sind, deren Erträge nach DBA steuerfrei sind.
Die detaillierte Darstellung der steuerlichen Behandlung der Ausschüttung (u.a. die Angaben im Sinne des §5 (1) Satz 1 Nr. 3) finden Sie im Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 auf unserer Website.

* Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Eine Aussage über die Höhe des steuerfreien Anteils künftiger Ausschüttungen ist heute nicht möglich.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Wesentliche Chancen und Risiken des Fonds

Chancen

  • Der Anleger hat die Möglichkeit, mit geringen Anlagebeträgen an den Renditechancen großer, internationaler und qualitativ hochwertiger Immobilien zu partizipieren.
  • Der Fonds strebt eine Risikostreuung durch hohe Diversifikation im Hinblick auf Standorte, Nutzungsarten und Mietvertragslaufzeiten an. 
  • Der Fonds ist eine inflationsberücksichtigende Anlage, denn die Mieten sind in der Regel indexiert, steigen also mit der Preisentwicklung. 
  • Dank seiner Struktur strebt der Fonds stabile Erträge bei meist geringen Wertschwankungen an. 
  • Die Verwaltung der Immobilien erfolgt durch ein professionelles und anerkanntes Management. 
  • Anleger können von der 60%igen Steuerfreistellung der Ausschüttung profitieren. Diese „Teilfreistellung“ gemäß § 20 Abs. 3 InvStG gilt für sämtliche Ausschüttungen ab dem 1. Januar 2018.

Risiken

  • Immobilienrisiken wie negative Veränderungen des geplanten Mietertrags von Immobilien, Wertverluste durch eine negative Entwicklung von einzelnen Immobilien oder des Immobilienmarkts insgesamt und Veränderungen der Bewirtschaftungskosten können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.
  • Von den Adressenausfallrisiken besitzt das Mieterausfallrisiko, das den Ausfall oder die Minderung von Mieterträgen aufgrund von Veränderungen der Zahlungsfähigkeit von Mietern bezeichnet, die höchste Relevanz bei einem Offenen Immobilienfonds.
  • Auch sonstige Marktpreisrisiken wie zinsinduzierte Risiken aus der Liquiditätsanlage und der Fremdkapitalaufnahme, Kurs- oder Wertveränderungen der in Finanzinstrumenten angelegten liquiden Mittel und Wertverluste aufgrund von Währungskursänderungen bei nicht in Fondswährung notierenden Vermögensgegenständen können zu Schwankungen im Anteilwert führen.
  • Liquiditätsrisiken bestehen im Wesentlichen darin, dass die angelegten Mittel zur Bedienung von Rücknahmeverlangen und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen. Trotz der Durchführung von Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung kann es im Fall von liquiditätswirksamen Ereignissen zu einer Aussetzung der Anteilrücknahme kommen. 
  • Auch operationelle Risiken aus den fondsbezogenen Geschäftsprozessen oder externen Effekten können sich auf die Höhe des Fondsvermögens auswirken.
  • Nachhaltigkeitsrisiken in Form von negativen Veränderungen von Einflussfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance können als zusätzliche Risikofaktoren der oben genannten Risikoarten auftreten und zu finanziellen Verlusten sowie Reputationsschäden führen. Mit dem zunehmenden Klimawandel gewinnen insbesondere physische und transitorische Klimarisiken als Teil der Nachhaltigkeitsrisiken an Relevanz.

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