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Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

  • Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST mit Wirkung zum 26. Juni 2026 
  • Alle Anteilrückgaben und -ausgaben werden ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt
  • Gleichmäßige Auszahlung der freien Liquidität an alle Anleger in den kommenden Jahren

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen (Kündigungserklärung). Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden. Das Fondsvermögen wird in den kommenden Jahren schrittweise durch den Verkauf der Immobilien liquidiert und die freie Liquidität gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt. 

Die Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund eines Marktumfelds, das seit dem deutlichen Zinsanstieg ab 2022 von tiefgreifenden Veränderungen geprägt ist. Höhere Finanzierungskosten, rückläufige Transaktionsvolumina und anhaltende Mittelrückgaben in der gesamten Anlageklasse Offener Immobilienfonds belasten den LEADING CITIES INVEST weiterhin. Auch die seit 2024 eingeleiteten Zinssenkungen haben bislang nicht zu der erhofften nachhaltigen Belebung der Immobilienmärkte geführt.

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70 Prozent der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Das Portfolio umfasst aktuell noch zwölf Immobilien in fünf Ländern mit einem Immobilienvermögen von rund 350 Mio. EUR.

Die regulatorischen Vorgaben verpflichten die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Gleichbehandlung aller Anleger. Vor diesem Hintergrund sowie unter Berücksichtigung der anhaltenden Anteilrückgaben und der abnehmenden Risikostreuung wurden die Interessen aller Anleger sorgfältig abgewogen und entschieden, den Fonds geordnet aufzulösen.

Die Veräußerung der verbleibenden Immobilien erfolgt unter Berücksichtigung geeigneter wirtschaftlicher Marktfenster. Die voraussichtlich mehrere Jahre andauernde Auflösung erfolgt in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sowie unter Kontrolle der Verwahrstelle.

Das verbleibende Portfolio verfügt weiterhin über stabile Fundamentaldaten. Etwa die Hälfte der Mieter entfällt auf bonitätsstarke Nutzer der öffentlichen Hand. Rund 70 Prozent der Mietverhältnisse haben Laufzeiten über das Jahr 2032 hinaus. Zudem verfügen über 90 Prozent der Immobilien über eine Nachhaltigkeitszertifizierung oder befinden sich in einem Zertifizierungsverfahren.

Weitere Informationen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier

Bitte beachten Sie: Die Information zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST erhalten die Anleger über ihre depotführenden Stellen automatisch in den nächsten Tagen mit dem als Anlage beigefügten Anlegerbrief. Nutzen Sie zu Ihrer Information auch das beigefügte Q&A. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der kostenfreien Servicenummer 0800-5893555 (montags bis donnerstags, 9-15 Uhr) oder über unser Kontaktcenter zur Verfügung.

 

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Wesentliche Chancen und Risiken des Fonds

Chancen

  • Der Anleger hat die Möglichkeit, mit geringen Anlagebeträgen an den Renditechancen großer, internationaler und qualitativ hochwertiger Immobilien zu partizipieren.
  • Der Fonds strebt eine Risikostreuung durch hohe Diversifikation im Hinblick auf Standorte, Nutzungsarten und Mietvertragslaufzeiten an. 
  • Der Fonds ist eine inflationsberücksichtigende Anlage, denn die Mieten sind in der Regel indexiert, steigen also mit der Preisentwicklung. 
  • Dank seiner Struktur strebt der Fonds stabile Erträge bei meist geringen Wertschwankungen an. 
  • Die Verwaltung der Immobilien erfolgt durch ein professionelles und anerkanntes Management. 
  • Anleger können von der 60%igen Steuerfreistellung der Ausschüttung profitieren. Diese „Teilfreistellung“ gemäß § 20 Abs. 3 InvStG gilt für sämtliche Ausschüttungen ab dem 1. Januar 2018.

Risiken

  • Immobilienrisiken wie negative Veränderungen des geplanten Mietertrags von Immobilien, Wertverluste durch eine negative Entwicklung von einzelnen Immobilien oder des Immobilienmarkts insgesamt und Veränderungen der Bewirtschaftungskosten können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.
  • Von den Adressenausfallrisiken besitzt das Mieterausfallrisiko, das den Ausfall oder die Minderung von Mieterträgen aufgrund von Veränderungen der Zahlungsfähigkeit von Mietern bezeichnet, die höchste Relevanz bei einem Offenen Immobilienfonds.
  • Auch sonstige Marktpreisrisiken wie zinsinduzierte Risiken aus der Liquiditätsanlage und der Fremdkapitalaufnahme, Kurs- oder Wertveränderungen der in Finanzinstrumenten angelegten liquiden Mittel und Wertverluste aufgrund von Währungskursänderungen bei nicht in Fondswährung notierenden Vermögensgegenständen können zu Schwankungen im Anteilwert führen.
  • Liquiditätsrisiken bestehen im Wesentlichen darin, dass die angelegten Mittel zur Bedienung von Rücknahmeverlangen und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen. Trotz der Durchführung von Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung kann es im Fall von liquiditätswirksamen Ereignissen zu einer Aussetzung der Anteilrücknahme kommen. 
  • Auch operationelle Risiken aus den fondsbezogenen Geschäftsprozessen oder externen Effekten können sich auf die Höhe des Fondsvermögens auswirken.
  • Nachhaltigkeitsrisiken in Form von negativen Veränderungen von Einflussfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance können als zusätzliche Risikofaktoren der oben genannten Risikoarten auftreten und zu finanziellen Verlusten sowie Reputationsschäden führen. Mit dem zunehmenden Klimawandel gewinnen insbesondere physische und transitorische Klimarisiken als Teil der Nachhaltigkeitsrisiken an Relevanz.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A