- Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST mit Wirkung zum 26. Juni 2026
- Alle Anteilrückgaben und -ausgaben werden ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt
- Gleichmäßige Auszahlung der freien Liquidität an alle Anleger in den kommenden Jahren
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen (Kündigungserklärung). Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden. Das Fondsvermögen wird in den kommenden Jahren schrittweise durch den Verkauf der Immobilien liquidiert und die freie Liquidität gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt.
Die Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund eines Marktumfelds, das seit dem deutlichen Zinsanstieg ab 2022 von tiefgreifenden Veränderungen geprägt ist. Höhere Finanzierungskosten, rückläufige Transaktionsvolumina und anhaltende Mittelrückgaben in der gesamten Anlageklasse Offener Immobilienfonds belasten den LEADING CITIES INVEST weiterhin. Auch die seit 2024 eingeleiteten Zinssenkungen haben bislang nicht zu der erhofften nachhaltigen Belebung der Immobilienmärkte geführt.
Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70 Prozent der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Das Portfolio umfasst aktuell noch zwölf Immobilien in fünf Ländern mit einem Immobilienvermögen von rund 350 Mio. EUR.
Die regulatorischen Vorgaben verpflichten die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Gleichbehandlung aller Anleger. Vor diesem Hintergrund sowie unter Berücksichtigung der anhaltenden Anteilrückgaben und der abnehmenden Risikostreuung wurden die Interessen aller Anleger sorgfältig abgewogen und entschieden, den Fonds geordnet aufzulösen.
Die Veräußerung der verbleibenden Immobilien erfolgt unter Berücksichtigung geeigneter wirtschaftlicher Marktfenster. Die voraussichtlich mehrere Jahre andauernde Auflösung erfolgt in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sowie unter Kontrolle der Verwahrstelle.
Das verbleibende Portfolio verfügt weiterhin über stabile Fundamentaldaten. Etwa die Hälfte der Mieter entfällt auf bonitätsstarke Nutzer der öffentlichen Hand. Rund 70 Prozent der Mietverhältnisse haben Laufzeiten über das Jahr 2032 hinaus. Zudem verfügen über 90 Prozent der Immobilien über eine Nachhaltigkeitszertifizierung oder befinden sich in einem Zertifizierungsverfahren.
Weitere Informationen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Die Information zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST erhalten die Anleger über ihre depotführenden Stellen automatisch in den nächsten Tagen mit dem als Anlage beigefügten Anlegerbrief. Nutzen Sie zu Ihrer Information auch das beigefügte Q&A. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der kostenfreien Servicenummer 0800-5893555 (montags bis donnerstags, 9-15 Uhr) oder über unser Kontaktcenter zur Verfügung.
