SERVICE-HOTLINE
0800 5893555
Mo. – Do. von 9-15 Uhr

KONTAKT PER E-MAIL


Zum Kontaktformular

CashCall Amsterdam

Wie im Newsletter Nr. 12/2015 vom 22. Juli 2015 angekündigt, bieten wir Ihnen mit unserem aktuellen CashCall erneut die Möglichkeit, in den LEADING CITIES INVEST zu investieren. Neben Hamburg, Brüssel und Paris wollen wir eine Immobilie in einem zentrumsnahen, aufstrebenden Hafenviertel in Amsterdam erwerben.

Für diese Investition öffnen wir den LEADING CITIES INVEST – und starten den fünften
CashCall ab dem 3. August 2015

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kauforder zeitnah – ab dem 3. August 2015 – bei der depotführenden Stelle platziert wird, damit wir Ihren Kauf für diesen CashCall berücksichtigen können.

Nach erfolgreicher Akquisition behält sich das Fondsmanagement vor, den Fonds durch einen CashSTOP wieder zu schließen, um den Anlageerfolg nicht durch ungenutzte Liquidität zu verwässern. Wir werden Sie darüber selbstverständlich zeitnah informieren.

Folgende Fakten sprechen für die Investition in Amsterdam:

1) Der Standort: Amsterdam – Leading City International

Die Hafenstadt Amsterdam ist Hauptstadt und einwohnerstärkste Stadt der Niederlande. Mit rund
7 Mio. qm Bürofläche ist Amsterdam der größte Büro-Immobilienmarkt der Niederlande. Das eigens für den LEADING CITIES INVEST entwickelte C-SCORE-MODELL bewertet den Standort Amsterdam mit
7,8 = "Hervorragend".

2) Die Lage: Aufstrebendes Hafenviertel – zentral in Amsterdam gelegen

Houthavens ist das zentrumsnah gelegene aufstrebende Hafenviertel Amsterdams. Ein nachhaltiger Ausbau des Hafenviertels in sieben eigenständige, autofreie Wohninseln mit ca. 2.500 Wohneinheiten ist in Planung. Houthavens verfügt schon heute über das Geschäftsviertel Minervahaven, in dem bereits diverse renommierte internationale Modekonzerne wie Hugo Boss, Calvin Klein und Diesel ansässig sind.

3) Das Objekt: Bürogebäude – zu 100 % vermietet

Das zentral im Hafenviertel Minervahaven gelegene Objekt ist bis 2028 zu 100 % vermietet. Das 2006 fertiggestellte Haus wurde für den neuen Mieter, ein traditionsreiches, maritimes Modeunternehmen, umfangreich ausgebaut. Der Mieter nutzt das Gebäude langfristig seit 2013 als Headquarter.

Ihre Unterstützung zählt – wir sind für Sie da.

Mit den bisherigen Investitionen in Hamburg, Paris und Brüssel sowie den Kategorien Büro, Einzelhandel und Hotel ist es uns schnell gelungen, im LEADING CITIES INVEST die angestrebte Risikostreuung bezüglich Standort, Nutzungsart und Mieter darzustellen. Jetzt besteht die Möglichkeit, ein weiteres Objekt zur Diversifikation in der Leading City International Amsterdam zu erwerben. Unabhängig davon befinden sich bereits weitere Immobilien, die der Investitionsstrategie des LEADING CITIES INVEST entsprechen, in der näheren Prüfung.

Weitere Informationen zum LEADING CITIES INVEST finden Sie auf unserer Homepage
www.LCI-Fonds.de. Für Fragen steht Ihnen das Team der KanAm Grund unter der
kostenfreien Servicenummer 0800-589 3555 zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung beim CashCall – wir freuen uns auf Ihre Investition!

Hinweis: Das dargestellte Objekt stellt den aktuellen Stand der Akquisitionsauswahl dar. Das Management des LEADING CITIES INVEST behält es sich vor, bei Bedarf auch alternative Objekte mit vergleichbaren Qualitätskriterien entsprechend der Anlagestrategie für das Portfolio zu erwerben.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.