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CashCall erfolgreich – CashStop ab 22. Dezember 2014

Am 18. Dezember 2014 wurde für den LEADING CITIES INVEST im Quartier Léopold in Brüssel mit der siebten Immobilie eine weitere Standortdiversifikation vorgenommen: Das Apart-Hotel (Boardinghouse) ADAGIO ACCESS ergänzt als dritter Investitionsstandort das Immobilienportfolio des LEADING CITIES INVEST. Mit diesem Apart-Hotel ist zudem eine weitere und sehr erfolgreiche Nutzungsart beim LEADING CITIES INVEST zur Diversifikation erworben worden.

Brüssel ist nach Washington, D.C., USA, der zweitgrößte Tagungsort der Welt, was im wesentlichen auf den dortigen Sitz der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, der NATO, der World Customs Organization (WCO) und der European Organisation for the safety of air navigation (EUROCONTROL) zurückzuführen ist.

Top-Lage mitten im Quartier Léopold

Die Rue de l´Industrie liegt zwischen Europäischem Parlament und Europäischer Kommission und in direkter Nachbarschaft zu diversen Ländervertretungen. Der Brüsseler Hauptbahnhof ist lediglich 500 m entfernt; mehrere Metro- und Buslinien sind im Umkreis von rd. 200 m sehr gut erreichbar. Die Lage ist top.

Bekannter Hotelbetreiber als Einzelmieter über 12 Jahre

ADAGIO ACCESS wird als Apart-Hotel mit 110 Zimmern betrieben und ist bis zum Jahr 2027 (12 Jahre) an ADAGIO, u.a. Teil der bekannten ACCOR-Hotelgruppe, als Einzelmieter vermietet.

Der französische Hotelkonzern ACCOR ist die größte Hotelgruppe Europas. Mit 3.645 Hotels und rd. 471.000 Zimmern in 91 Ländern ist ACCOR international bestens vertreten. Der wesentliche Unterschied eines Apart-Hotels zu einem Hotel ist, dass diese Zimmer i.d.R. über einen längeren Zeitraum von Wochen oder Monaten gebucht werden. Die Auslastung von ADAGIO ACCESS beträgt in 2014 phantastische 90 %.

Brüssel ist ein reifer Hotelmarkt, der sich in den letzten Jahren an dynamischem Nachfragewachstum bei stabilem, nur leicht ansteigendem Angebot erfreuen konnte. Die Menschen, welche administrative Dienstleistungen rund um die Europäische Politik gewährleisten, sorgen für einen hohen Bedarf an Übernachtungsmöglichkeiten, der wenig krisenanfällig ist. Im Jahr 2013 waren es 6,3 Mio. Übernachtungen.

Alle anderen Details zum Objekt entnehmen Sie bitte diesem Immobilienblatt. Brüssel ist in unserem eigens entwickelten C-SCORE-MODELL mit 4,4 = Gut bewertet.

Diversifizierung von Beginn an

Von Beginn an ist das Ziel des Managements, im LEADING CITIES INVEST schnell eine Streuung bezüglich Standort, Nutzungsart und Mieter darzustellen. Das ist mit Hamburg, Paris und Brüssel und den Kategorien Büro, Einzelhandel und Hotel gelungen. Die vorsichtige Prognose für den Anlageerfolg im Jahr 2015 beträgt über 3 % p.a. nach BVI-Berechnungsmethode.

CashSTOP ab 22. Dezember 2014

Wir bedanken uns bei allen Beratern und Anlegern für die schnelle und verlässliche Zusammenarbeit. Um die attraktiven Immobilienrenditen der Immobilien des LEADING CITIES INVEST nicht zu verwässern, bleibt es das Ziel, die Liquiditätsquote weiter mit der CashCall-Strategie zu steuern. Aus diesem Grund gilt ab sofort ein CashSTOP für den LEADING CITIES INVEST, Einzahlungen sind also ab sofort nicht mehr möglich. Bereits bestehende Sparpläne können gerne weiter ausgeführt werden, sofern die depotführende Stelle dies technisch darstellen kann. Auf den nächsten CashCall im neuen Jahr werden wir Sie rechtzeitig vorbereiten.

Wir wünschen Ihnen allen schon jetzt ein schönes und geruhsames Weihnachtsfest.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.