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CashCall für den LEADING CITIES INVEST – Investitionsmöglichkeit in Paris

Nach der erfolgreichen Erstinvestition in Hamburg stellen wir Ihnen die nächste Investitionsmöglichkeit für den LEADING CITIES INVEST in Paris vor. Paris ist mit über 55 Millionen Quadratmetern Bürofläche nicht nur der größte Büroimmobilienmarkt der Welt, sondern vor allem auch eine Stadt, die im Bereich Tourismus und Shopping international eine führende Rolle einnimmt.

Die Fakten: Fünf Einzelhandelsgeschäfte

Die Investition besteht aus fünf Ladenflächen, die juristisch und technisch vollkommen unabhängig voneinander und langjährig an angesagte Einzelhandelsunternehmen vermietet sind. Sämtliche Mietverträge sind – wie auch die Geschäfte – neu und haben eine Laufzeit von neun bis zwölf Jahren:

  • COS (Collection Of Style) – das Nobellabel des schwedischen H&M-Konzerns
  • Repetto – eine französische Luxus-Schuhmarke
  • Le Pain Quotidien – eine belgische Backwaren- und Kaffehauskette
  • kulte – eine französische Trend-Modemarke
  • L’Equipée Anglaise – Anbieter von Trendmode im College-Style

Der Fondsmanager, Sascha Schadly, sieht Wertsteigerungspotenzial: »Die Nachfrage nach Einzelhandelsflächen ist in Paris ungebrochen. Wir gehen von weiteren Mietsteigerungen aufgrund der Prosperität dieses Standorts aus. Mit dieser Akquisition erfährt der LEADING CITIES INVEST schon sehr früh eine Risikostreuung nach Standort, Branchen und Mietern. Die vollständige juristische und technische Eigenständigkeit hat den Vorteil, dass die Ladenflächen einzeln veräußerbar sind und damit größtmögliche Flexibilität bieten.« Details zu den Mietern und dem aktuellen CashCall erfahren Sie bei Ihrem Anlageberater.

Wesentliche Vorteile für den Anleger:

  • Neue Ladenflächen und voll vermietet
  • Langfristige Mietverträge: neun bis zwölf Jahre
  • Flexibilität durch einzelne Geschäfte in einer Top-Lage
  • Einzelveräußerbarkeit aufgrund vollständiger Eigenständigkeit
  • Zielrendite: über 3,0 % p.a.

Der Standort: Paris – Leading Cities International

Paris zählt zu den Leading Cities International und hat eine hohe Anziehungskraft auf internationale Unternehmen, weltweit agierende Einzelhändler von Markenprodukten und Touristen.

  • Aktuell haben 29 der 500 umsatzstärksten Unternehmen der Welt die Metropole Paris als ihren Hauptsitz gewählt. Damit liegt Paris nach Peking und Tokyo auf Rang drei aller 124 weltweit untersuchten Städte im C-SCORE MODELL der KanAm Grund.
  • In Paris sind rund 43 % aller führenden Einzelhändler aus diesem Segment vertreten. Damit liegt Paris im europäischen Vergleich nach London auf Platz zwei der Top-Destinationen für internationale Markenprodukt-Anbieter.
  • Letztes Jahr haben rund 14 Millionen Touristen aus allen Regionen der Welt die Stadt Paris besucht. Damit liegt die französische Hauptstadt im europäischen Vergleich auch hier auf Platz zwei der beliebtesten Touristendestinationen und im weltweiten Vergleich auf Platz drei hinter Bangkok und London.

Die Lage: Historisches Zentrum des Bastille-Viertels

In Paris entwickelt sich zurzeit östlich des historischen Zentrums das Bastille-Viertel, das unmittelbar an den Stadtteil Marais am nördlichen Seine-Ufer grenzt. Der Übergang zum Marais mit seinem hohen kulturellen Angebot an Theatern und insbesondere der Opéra Bastille ist fließend.

»Der Marais, das „alte Paris", mit seinem urtümlichen Charme im Herzen der Stadt, ist ein absolutes Muss während eines Paris-Besuchs«, so Olivier Catusse, Geschäftsführer der KanAm Grund. Als gebürtiger Franzose und in Paris langjährig tätiger Anwalt kennt er den französischen Markt genau. »Die Lebendigkeit von Marais und Bastille-Viertel ist überragend. Dies macht die Lage zu einer der angesagtesten in Paris, was auch an der Bautätigkeit deutlich spürbar ist.« Denn ähnlich dem Bastille-Viertel heute entwickelt der Marais sich bereits seit einigen Jahren rasant von einem „Künstlerviertel“ zu einem schicken, angesagten Stadtviertel mit hochpreisigen Restaurants, Hotels und Retail-Flächen sowie neuen u.a. Loft-Wohnungen.

Das Objekt: Zentrale Lage in angesagter Umgebung

Mitten im Bastille-Viertel werden zurzeit Geschäfte mit hochpreisigen Labels eröffnet, ein Szenehotel renoviert und Eigentumswohnungen gebaut. Die Fassaden der Häuser und das Erscheinungsbild der neuen Geschäfte zeigen die Veränderung dieses Standorts. Und von dieser Entwicklung können die Anleger im LEADING CITIES INVEST profitieren.

Ihre Unterstützung zählt – Wenden Sie sich an Ihren Anlageberater

Mit dem Erwerb der ersten Fondsimmobilie in Hamburg (siehe unsere Information vom 8. April 2014) haben wir den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft des LEADING CITIES INVEST gelegt. Jetzt besteht die Möglichkeit, diese neuen Einzelhandelsflächen in einem angesagten Hotspot für Touristen und internationale Einzelhändler zu erwerben. Kommen Sie mit uns in die nächste Leading City International, nach Paris. Wir bitten Sie daher um Ihre Unterstützung. Investieren Sie in eine hervorragende Immobilie in einer außergewöhnlichen Lage in Paris. Mit dem Erwerb streben wir einen Anlageerfolg für den LEADING CITIES INVEST von über 3 % p.a. an.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Anlageberater oder rufen Sie uns unter der kostenfreien Servicenummer 0800-589 3555 an!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung beim CashCall.

Hinweis: Die dargestellten Objekte stellen den aktuellen Stand der Akquisitionsauswahl dar. Das Management des LEADING CITIES INVEST behält sich vor, bei Bedarf auch alternative Objekte mit vergleichbaren Qualitätskriterien entsprechend der Anlagestrategie für das Portfolio zu erwerben.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.