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CashCall Hamburg

Wie im Newsletter Nr. 3/2015 angekündigt, bieten wir Ihnen mit unserem aktuellen CashCall die Investition in den LEADING CITIES INVEST. Neben Brüssel und Paris wollen wir eine weitere Immobilie in absolut exklusiver Lage in der Hamburger Innenstadt erwerben.

Für diese Investition öffnen wir den LEADING CITIES INVEST - und starten den vierten

CashCall ab heute, dem 1. April 2015

Bitte stellen Sie sicher, dass die Kundenorder zeitnah — ab heute, dem 7. April 2015 — bei der depotführenden Stelle platziert werden, damit wir Ihren Kauf für diesen CashCall berücksichtigen können.

Nach erfolgreicher Akquisition behält sich das Fondsmanagement vor, den Fonds durch einen CashSTOP wieder zu schließen, um den Anlageerfolg nicht durch ungenutzte Liquidität zu verwässern. Wir werden Sie darüber selbstverständlich zeitnah informieren.


Folgende Fakten sprechen für die Investition in Hamburg

1) Der Standort: Hamburg – Leading City International

Die Hansestadt Hamburg zählt unbestreitbar zu den dynamischsten Wirtschaftszentren Europas. Die Attraktivität des Hamburger Marktes und die Zukunftsperspektive des Standortes sind ungebrochen hoch und drücken sich auch im Zustrom von Kapital aus. Mit rund 1,8 Mio. Einwohnern ist Hamburg eine der größten Städte Europas — und seit März 2015 der offizielle Kandidat Deutschlands für den Austragungsort der olympischen Sommerspiele 2024. In unserem eigens für den LEADING CITIES INVEST entwickelten C-SCORE-MODELL wurde Hamburg mit 5,4 = »Gut« bewertet. Ausführliche Ergebnisse finden Sie im beigefügten C-SCORE-OnePager.

2) Die Lage: Central Business District — im Herzen der Hansestadt

 Die Hamburger Innenstadt mit dem Central Business District ist die historische Keimzelle der nordischen Metropole. Der Stadtteil ist sowohl für die Hamburger selbst als auch für Touristen von besonderem Interesse. Er bietet viele Sehenswürdigkeiten, Shoppingmöglichkeiten und Kultur. Darüber hinaus zählt der Teilmarkt City zu den beliebtesten Bürostandorten Hamburgs.

3) Das Objekt: Büro- und Geschäftshaus — zu 100 % vermietet

Das in absolut exklusiver Lage und in direkter Nähe zur Binnenalster gelegene Objekt ist zu 100 % vermietet und verfügt über Büro- und Geschäftsflächen. Das historische Haus wurde im Laufe der Zeit regelmäßig modernisiert und befindet sich auch heute in einem hervorragendem Zustand. Der Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr ist fußläufig erreichbar. Aufgrund seiner erwarteten Erträge ermöglicht dieser Objekterwerb die Anhebung der Prognose für die Zielrendite des LEADING CITIES INVEST um zehn Prozent auf 3,3 %* p.a. zum Geschäftsjahresende am 31. Dezember 2015.

Um den Ankauf — und damit eine erneute qualitative Erweiterung des Fondsportfolios — nicht zu gefährden, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir vorerst weder die genaue Lage des Objekts noch die Mieterbekannt geben.

Fazit

  • absolute Premiumlage im Herzen der Hamburger Innenstadt
  • historisches Büro- und Geschäftshaus mit 100 %er Vermietungsquote
  • Ermöglicht Anhebung der Prognose für die Zielrendite des LEADING CITIES INVEST auf 3,3 % p.a.* zum Ende des Geschäftsjahres 2015.

 Ihre Unterstützung zählt – wir sind für Sie da!

Mit den Investitionen in Hamburg, Paris und Brüssel sowie den Kategorien Büro, Einzelhandel und Hotel ist es uns schnell gelungen, im LEADING CITIES INVEST die angestrebte Risikostreuung bezüglich Standort, Nutzungsart und Mieter darzustellen. Der Fonds verfügt über ein FERI-Rating der Kategorie A. Jetzt besteht die Möglichkeit, ein weiteres exklusives, gemischt genutztes Objekt im Leading City Hamburg zu erwerben. Wir bitten Sie daher um Ihre Unterstützung. Investieren Sie in eine hervorragende Immobilie in einer absoluten Primelage der Hansestadt!

Weitere Informationen zum LEADING CITIES INVEST finden Sie auf unserer Homepage www.LCI-Fonds.de. Für Fragen steht Ihnen das Team der KanAm Grund unter der kostenfreien Servicenummer 0800-589 355 zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung beim CashCall — wir freuen uns auf Ihre Investition!

Hinweis: Das dargestellte Objekt stellt den aktuellen Stand der Akquisitionsauswahl dar. Das Management des LEADING CITIES INVEST behält es sich vor, bei Bedarf auch alternative Objekte mit vergleichbaren Qualitätskriterien entsprechend der Anlagestrategie für das Portfolio zu erwerben.

* Berechnung nach BVI-Methode. Berechnungsbasis: Anteilwert; Ausschüttung wird wieder angelegt. Kosten, die beim Anleger anfallen, wie z.B. Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten, Depot- oder andere Verwahrkosten, Provisionen, Gebühren und sonstige Entgelte werden nicht berücksichtigt. 

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.