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CashStop ab 12. Dezember 2016

News

Der aktuelle CashCall wurde erfolgreich mit einem Mittelzufluss in Höhe von rund 30 Mio. EUR durchgeführt. Wir befinden uns derzeit in Verhandlungen für weitere Objekterwerbe und bitten daher um Verständnis, dass wir während laufender Verhandlungen keine Detailinformationen veröffentlichen.

Der nächste CashSTOP wird ab dem 12. Dezember 2016 gelten!

Das bedeutet:

  • Letzter Handelstag ist Freitag, der 9. Dezember 2016. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Order von der jeweiligen depotführenden Stelle bei der Verwahrstelle (Depotbank) M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA vor 11.30 Uhr platziert wird (Cut-off-Zeit). Später eingehende Orders können nicht mehr angenommen und ausgeführt werden.
  • Ab sofort bitten wir Sie, Einzelorders über 250.000 EUR vorher mit uns abzustimmen.
  • Direkte Einzahlungen in den LEADING CITIES INVEST sind ab dem 12. Dezember 2016 temporär nicht mehr möglich. Bereits bestehende Sparpläne können gerne weiter ausgeführt werden, sofern die depotführende Stelle dies technisch darstellen kann. Mit Beginn des CashSTOP nehmen wir gerne wieder AVISE für den nächsten CashCall an.

Anteile am LEADING CITIES INVEST sichern – während des kommenden CashSTOP!

Trotzdem können Sie handeln! Denn mit dem CashSTOP beginnt auch wieder die AVISE-Zeit!

Mit dem beigefügten AVIS für Anteilreservierung sichern Sie sich die Einzahlungsmöglichkeit beim nächsten CashCall. Mehr zum Thema AVIS und zu unserer bewährten CashCall-Strategie zur Renditesicherung erfahren Sie im Interview mit Heiko Hartwig und auf der Produktwebsite.

Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns unter der kostenfreien Servicenummer 0800 - 589 3555 an! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Wesentliche Chancen und Risiken des Fonds

Chancen

  • Der Anleger hat die Möglichkeit, mit geringen Anlagebeträgen an den Renditechancen großer, internationaler und qualitativ hochwertiger Immobilien zu partizipieren.
  • Der Fonds strebt eine Risikostreuung durch hohe Diversifikation im Hinblick auf Standorte, Nutzungsarten und Mietvertragslaufzeiten an. 
  • Der Fonds ist eine inflationsberücksichtigende Anlage, denn die Mieten sind in der Regel indexiert, steigen also mit der Preisentwicklung. 
  • Dank seiner Struktur strebt der Fonds stabile Erträge bei meist geringen Wertschwankungen an. 
  • Die Verwaltung der Immobilien erfolgt durch ein professionelles und anerkanntes Management. 
  • Anleger können von der 60%igen Steuerfreistellung der Ausschüttung profitieren. Diese „Teilfreistellung“ gemäß § 20 Abs. 3 InvStG gilt für sämtliche Ausschüttungen ab dem 1. Januar 2018.

Risiken

  • Immobilienrisiken wie negative Veränderungen des geplanten Mietertrags von Immobilien, Wertverluste durch eine negative Entwicklung von einzelnen Immobilien oder des Immobilienmarkts insgesamt und Veränderungen der Bewirtschaftungskosten können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.
  • Von den Adressenausfallrisiken besitzt das Mieterausfallrisiko, das den Ausfall oder die Minderung von Mieterträgen aufgrund von Veränderungen der Zahlungsfähigkeit von Mietern bezeichnet, die höchste Relevanz bei einem Offenen Immobilienfonds.
  • Auch sonstige Marktpreisrisiken wie zinsinduzierte Risiken aus der Liquiditätsanlage und der Fremdkapitalaufnahme, Kurs- oder Wertveränderungen der in Finanzinstrumenten angelegten liquiden Mittel und Wertverluste aufgrund von Währungskursänderungen bei nicht in Fondswährung notierenden Vermögensgegenständen können zu Schwankungen im Anteilwert führen.
  • Liquiditätsrisiken bestehen im Wesentlichen darin, dass die angelegten Mittel zur Bedienung von Rücknahmeverlangen und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen. Trotz der Durchführung von Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung kann es im Fall von liquiditätswirksamen Ereignissen zu einer Aussetzung der Anteilrücknahme kommen. 
  • Auch operationelle Risiken aus den fondsbezogenen Geschäftsprozessen oder externen Effekten können sich auf die Höhe des Fondsvermögens auswirken.
  • Nachhaltigkeitsrisiken in Form von negativen Veränderungen von Einflussfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance können als zusätzliche Risikofaktoren der oben genannten Risikoarten auftreten und zu finanziellen Verlusten sowie Reputationsschäden führen. Mit dem zunehmenden Klimawandel gewinnen insbesondere physische und transitorische Klimarisiken als Teil der Nachhaltigkeitsrisiken an Relevanz.

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