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Ein spannendes Jahr 2023

News

Der LEADING CITIES INVEST hat sich auch im Geschäftsjahr 2022 positiv entwickelt. In einem insgesamt herausfordernden Jahr erreichte der Fonds einen Anlageerfolg von 2,2 % p.a. 1) Anleger im LEADING CITIES INVEST erreichen damit seit Auflegung des Fonds vor rund zehn Jahren einen Anlageerfolg von rd. 30 %.

Um von den zuletzt gestiegenen Marktmieten bei Neu- und Nachvermietungen profitieren zu können, erfolgten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 verschiedene Investitionen in den Objektbestand. Dabei wurde auch die Energieeffizienz einzelner Immobilien optimiert. Die Kosten hierfür haben das Jahresergebnis nur temporär »beeinflusst«, schaffen jedoch gleichzeitig die Möglichkeit für attraktivere Mietflächen.

Für das Jahr 2023 erwarten wir eine Steigerung der Performance im LEADING CITIES INVEST. Aus heutiger Sicht streben wir für die Anleger einen Anlageerfolg von 3 % p.a.1) an.

Rund zehn Jahre nach seiner Auflage zeichnet sich der LEADING CITIES INVEST durch eine unverändert hohe Qualität aus:
 

  • Die Vermietungsquote beträgt rd. 95 %, was nach wirtschaftlicher Betrachtung einer Vollvermietung entspricht.
  • Der Anteil staatlicher Mieter beträgt rund 37 %. Sie stehen für ein besonderes Maß an Sicherheit.
  • Nahezu alle Mietverträge verfügen über Mietanpassungsklauseln. Das bedeutet höhere Mieterträge.
  • Das international breit diversifizierte Immobilienportfolio des LEADING CITIES INVEST wurde innerhalb der vergangenen zehn Jahre sorgfältig zusammengestellt. Die Mieten an den einzelnen Standorten zeigen sich robust und stabil. In Zahlen: 41 Immobilien an 26 Standorten in zehn Ländern auf zwei Kontinenten.
  • Seit dem 1. August 2022 ist der LEADING CITIES INVEST als so genannter »Artikel-8-plus Fonds« (SFDR und MiFID II) klassifiziert.
  • Im Portfolio verfügen rund 80 % der Objekte über ein Nachhaltigkeitszertifikat.

Mit weiterhin positiven Mittelzuflüssen wollen wir jetzt die aktuellen Chancen auf den internationalen Immobilienmärkten nutzen und zu attraktiveren Konditionen für die Anleger das Portfolio entsprechend erweitern. Dabei bleiben die Nutzungsarten Büro und Logistik im Fokus unserer Aktivitäten. Wir freuen uns daher, wenn sie den LEADING CITIES INVEST gerade in der momentanen Zeit bei Ihren Anlegergesprächen berücksichtigen.

1) Berechnung nach BVI-Methode: Berechnungsbasis: Anteilwert; Ausschüttung wird wieder angelegt. Kosten, die beim Anleger anfallen, wie z. B. Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten, Depot- oder andere Verwahrkosten, Provisionen, Gebühren und sonstige Entgelte, werden nicht berücksichtigt.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).