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Erste Immobilie für den LEADING CITIES INVEST

Der LEADING CITIES INVEST hat sein erstes Investment getätigt und steigt damit zugleich in den deutschen Markt mit einer der besten und prominentesten Lagen in Hamburg ein. Das traditionell im hanseatischen Stil errichtete Gebäude aus dem Jahr 1900 liegt an einer der bekanntesten Büro- und Geschäftslagen der Hamburger Innenstadt unmittelbar an der belebten Ecke Jungfernstieg/Gänsemarkt nahe der Binnenalster. Voll vermietet mit Restlaufzeiten von durchschnittlich rund sieben Jahren, wird der avisierte Anlageerfolg des ersten Offenen Immobilienfonds der neuen Generation von mehr als 3 % p.a. mit dieser Immobilie erreicht. Damit ist der Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft des LEADING CITIES INVEST gelegt. Die nächste Akquisition in einer europäischen Metropole ist bereits in Vorbereitung.

Hamburg, eine Leading City International

Hamburg als deutsche Metropole im Norden ist Wirtschaftsstandort, Kulturstadt und Lebensdomizil zugleich. Mit rund 1,8 Mio. Einwohnern ist sie eine der größten Städte Europas. Die Bevölkerungszahl soll bis zum Jahr 2030 um rund 20 % steigen. Der Hafen ist einer der größten Umschlagplätze weltweit. Die immer bedeutendere Medien- und Kreativwirtschaft steht für zukunftsträchtige Innovation und Wachstum.

Top-Lage: Jungfernstieg und Gänsemarkt

Die erste Immobilie des LEADING CITIES INVEST steht repräsentativ und zentral in einer der bekanntesten Büro- und Geschäftslagen der westlichen City, dem Jungfernstieg – Hamburgs stilvollster Flaniermeile. Unmittelbar am Gänsemarkt und nur wenige Meter zur Binnenalster gelegen, verbindet der Standort Shopping und Verweilen auf einzigartige Weise.

Die Lage bietet eine exzellente Infrastruktur und bedeutende Nachbarschaft wie die Gänsemarkt-Passage, die Staatsoper, die Oberfinanzdirektion oder das Deutschland-Haus. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend. Direkt am Platz befindet sich der Zugang zur U-Bahn »Gänsemarkt« (Linie U2), vis-à-vis vom Objekt existiert eine stark frequentierte Bushaltestelle sowie ein Taxistand. Die U-/S-Bahnstation »Jungfernstieg« ist ebenfalls in nur wenigen Gehminuten erreichbar.

Das traditionell im hanseatischen Stil errichtete Geschäftshaus aus dem Jahr 1900 wurde zuletzt im Jahr 2013 saniert. Die Einzelhandels- und Büroflächen sind vollständig vermietet. Hauptmieter ist der Telekommunikationsanbieter Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG. Der Mietvertrag für den O2-Shop hat eine Laufzeit bis ins Jahr 2021. Eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei, ein Beratungsunternehmen sowie ein exklusives Fashion-Label für Damenmode sind die Mieter der Büroflächen. Die durchschnittliche Laufzeit aller Mietverträge beträgt noch rund sieben Jahre.

Mit dem Erwerb der Hamburger Immobilie wird konsequent die angestrebte Risikostreuung bereits in der Aufbauphase des Fonds umgesetzt. Kleinere Investitionsvolumina – der Kaufpreis für die Immobilie beträgt 7,8 Mio. EUR – und langfristige Mietverträge mit mehreren bonitätsstarken Mietern sowie verschiedene Nutzungsarten werden Merkmale einer gelungenen Diversifikation sein.

Fazit

  • Erste Immobilie liegt in einer Leading City Iternational.
  • Geschäftshaus in bester und prominentester Lage Hamburgs
  • Vollvermietung bei durchschnittlicher Mietvertragsrestlaufzeit von rund 7 Jahren
  • Diversifikation durch Mietermix und unterschiedliche Nutzungsarten
  • Das hvestment ermöglicht den angestrebten Anlageerfolg von mehr als 3 % p.a.

Danke

Vielen Dank an dieser Stelle allen Vertriebspartnerinnen, Vertriebspartnern und Anlegern, welche die erforderlichen Mittel schon zur Verfügung gestellt haben. Die Anleger des LEADING CITIES INVEST sind nun in einer Leading City investiert.

Mit dem Erwerb der ersten Fondsimmobilie in Hamburg haben wir den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft des ersten Offenen Immobilienfonds der neuen Generation, des LEADING CITIES INVEST, gelegt.

Die nächsten Akquisitionen sind schon in Vorbereitung. Wir haben Exklusivität zum Kauf weiterer Immobilien. Damit streben wir für den LEADING CITIES INVEST schon im Anfangsstadium eine konsequente Risikostreuung an. Weitere Details zu einem neuen CashCall veröffentlichen wir in Kürze. Seien Sie gespannt!

Für Fragen steht Ihnen das Team der KanAm Grund unter der kostenfreien Servicenummer 0800-589 355 zur Verfügung. Rufen Sie uns an!

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.