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Investment: ökologisches Büro-Neubauprojekt in Lille

Der LEADING CITIES INVEST hat in ein anspruchsvolles ökologisches Büro-Neubauprojekt in Lille, Frankreich, investiert.
    
Das Objekt
Beim Projekt »Panorama« soll ein an einem Kanal gelegenes 5-stöckiges Bürogebäude aus drei zusammenhängenden Gebäudeteilen entstehen. Struktur, Rahmen und Gerüst werden zu 100 % aus dem erneuerbaren Rohstoff Holz gebaut und auf dem zweistöckigen Betonsockel in der Parkebene, Erdgeschoss und erstes Obergeschoss, stehen. Dächer und Terrassen werden begrünt und in der Mitte der drei Gebäudeteile soll ein »hängender Garten« mit einer Fläche von rund 2.300 qm errichtet werden sowie begehbare Dachgärten. Eine Unterkellerung ist nicht geplant. Im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss befinden sich 248 Parkplätze. 10 % der Stellplätze sind für Elektroautos vorgesehen; weitere 10 % werden vorgerüstet, so dass sie jederzeit flexibel eingerichtet werden können. Das ehrgeizige ökologische Projekt mit fast 6.000 qm Bürofläche, Restaurant, Cafeteria, Fitnessräumen und Lager- und Archivräumen soll bis 2023 fertiggestellt werden und dann zwei Zertifizierungen erhalten: BREEAM »Very good« und BBCA (»Bâtiment Bas Carbone«, dies entspricht einem Niedrigenergiehaus).

Das Gebäude ist ab Fertigstellung - spätestens ab Mitte 2023 - vollständig für zwölf Jahre an Dalkia vermietet. Dalkia ist ein französisches Unternehmen, das sich auf Energiedienstleistungen und dezentrale Energieerzeugung spezialisiert hat und insbesondere alternative erneuerbare Energien entwickelt, z. B. Biomasse, Geothermie, Biogas, Energiegewinnung aus Abfällen und zurückgewonnene Energien (Rückgewinnung von Energie aus freigesetzter Wärme), sowie Industriestandorte oder Forschungszentren betreibt. Das Unternehmen ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der EDF-Gruppe, eines der führenden Unternehmen auf dem europäischen Energiemarkt.

Die Lage
»Panorama« profitiert von der angenehmen Umgebung des Viertels »Quai 22« im Nordwesten von Lille. Hier entsteht ein neues gemischt genutztes Gebiet, das sich in unmittelbarer Nähe der wichtigsten Teilmärkte der Stadt befindet. Das Gebäude liegt weniger als vier Kilometer von den Standorten »Lille Centre«, »Euralille« und seinen beiden TGV-Bahnhöfen entfernt. Die Altstadt von Lille und der Teilmarkt »Grands Boulevards« sind ebenfalls in kurzer Zeit erreichbar.

Lille ist nach dem von KanAm Grund Group entwickelte C-SCORE MODELL klassifiziert als Leading City National mit der Note »Sehr gut« für die Nutzungsart Büro. Die Teil-Scorings Struktur und Standortqualität erhalten im Modell zwei von drei Scores (sehr gut). Der Büro-Immobilienmarkt erreicht ebenfalls zwei von drei Scores (sehr gut). Lille punktet unter den Leading City National-Standorten insbesondere bei der Einwohnerzahl der Metropolregion als attraktiver Standort für internationale Einzelhändler sowie bei seiner Anbindung an das Hochgeschwindigkeitsbahnnetz, seiner sehr hohen Lebensqualität, der niedrigen Feinstaubbelastung und der hohen Anzahl an Universitäten.

Nachhaltigkeit
Das ökologisch ausgerichtete Neubau-Projekt Panorama passt nahtlos in die Initiative »LEADING CITIES INVEST goes green«, den erfolgreich und nachhaltig verankerten Prozess in der Unternehmensstrategie der KanAm Grund Group. Aktuell sind 15 Immobilien im Wert von rund 618 Millionen Euro zertifiziert oder befinden sich in einem Zertifizierungsverfahren. Das entspricht einer Zertifizierungsquote von über 57 Prozent bezogen auf das gesamte Immobilienvermögen des LEADING CITIES INVEST. Auch die Energieversorgung seiner Gebäude bündelte der LEADING CITIES INVEST in einem Rahmenvertrag neu und kann inzwischen seinen Allgemeinstrom- und Erdgasbedarf CO2-neutral decken. Gleichzeitig werden seit Anfang 2020 auch die Mieter motiviert, sich mit ihren Mietflächen einem Rahmenvertrag für erneuerbare Energien anzuschließen, um den Effekt aus der Energieumstellung der Immobilien des LEADING CITIES INVEST zu erhöhen. Auf diese Weise können inzwischen rund 4.386 Tonnen CO2 jährlich eingespart werden.

Der LEADING CITIES INVEST ist derzeit für Einzahlungen geöffnet. 

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.