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Jahresbericht zum 31. Dezember 2022

Der gewerbliche Immobilienmarkt hat im Laufe des Geschäftsjahres 2022 vom aktiven in den abwartenden Modus geschaltet. Ursache waren die makroökonomischen und geopolitischen Turbulenzen in Europa. Auch das Management des LEADING CITIES INVEST hat seine Aktivitäten angepasst und stellte vor allem in der zweiten Hälfte seines Geschäftsjahres die Stabilität über das Wachstum. Die Bilanz zum Stichtag 31. Dezember 2022 ist dennoch beachtlich.
Über die konkreten Ergebnisse informieren wir Sie mit dem aktuellen Jahresbericht unter anderem zu den folgenden Themen:

  • Die Wertentwicklung 2022 blieb zum 31. Dezember 2022 gegenüber dem Halbjahresergebnis stabil bei 2,2 % p.a.1 Seit Auflegung des Fonds im Jahr 2013 haben erstinvestierte Anleger somit ihr ursprüngliches Anlagekapital um 29,8 %1 vermehrt.
  • Das Fondsvermögen wuchs auf über eine Mrd. EUR. Das Immobilienvermögen erreichte rund 1,2 Mrd. EUR. Es umfasste zum 31. Dezember 2022 41 Objekte an 27 Standorten in elf Ländern auf zwei Kontinenten.
  • Im Juni 2022 wurde der LEADING CITIES INVEST beim Scope-Rating mit der Note »aAIF« ausgezeichnet. Damit zählt er laut Scope zu den besten bewerteten Offenen Immobilienpublikumsfonds.
  • Beim LEADING CITIES INVEST verfügen zum Stichtag 99,4 % aller Mietverträge auf Basis der Nettosollmieten über Mietanpassungsklauseln, die einen Inflationsschutz und/oder Marktanpassungen ermöglichen.
  • Zudem liegt der Anteil von Mietern der öffentlichen Hand bei 37,2 %; sie stehen für ein besonders hohes Maß an Sicherheit.
  • Der LEADING CITIES INVEST darf seit 2. August 2022 gemäß der europäischen Richtlinie MiFID II insbesondere an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen vertrieben werden. Grundlage dafür ist die Klassifizierung als sogenannter »Artikel- 8-plus-Fonds«. Vorangegangen war zum 1. Mai 2022 bereits die Umstellung auf Artikel 8 SFDR.
  • Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 erfolgte am 2. Mai 2023 eine Ausschüttung in Höhe von 2,28 EUR pro Anteil.


Steuervorteil durch Teilfreistellung2

Die Ausschüttung des LEADING CITIES INVEST unterliegt steuerlich dem Investmentsteuergesetz, das seit dem 1. Januar 2018 gilt. Demnach sind Ausschüttungen des Fonds grundsätzlich steuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Offenen Immobilienfonds, so dass für die Ausschüttungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 InvStG eine Teilfreistellung, d.h. Steuerfreiheit, in Höhe von 60 % der Ausschüttung erfolgt. Wir verweisen dazu auf die steuerlichen Hinweise im aktuellen Verkaufsprospekt.

Was bedeutet das im Vergleich zu einer Festgeldanlage?
Der für den LEADING CITIES INVEST angestrebte Anlageerfolg liegt zum 31. Dezember 2023 bei 3% p.a.1 . Unter Berücksichtigung der 60%-Teilfreistellung läge die Nachsteuerrendite zum 31. Dezember 2023 bei 2,7%3 (ohne Berücksichtigung eines Freistellungsauftrages). Um die gleiche Nachsteuerrendite zu erzielen, müsste eine voll steuerpflichtige Festgeldanlage eine Verzinsung von 3,6%3 p.a. erzielen – und das ist selbst im aktuellen Marktumfeld in einer vergleichbaren Risikokategorie nicht üblich.

Information zur Ausschüttung am 3. Mai 2022: Anleger können – wie in der News vom 26. April 2023 bereits veröffentlicht – im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 2 InvStG eine Teilfreistellungsquote von 80% bezüglich der letztjährigen Ausschüttung vom 3. Mai 2022 erwirken, wenn im Rahmen des Veranlagungsverfahrens von der individuellen Nachweismöglichkeit gem. § 20 Abs. 4 InvStG Gebrauch gemacht wird. Details dazu finden Sie im Jahresbericht zum 31. Dezember 2022 auf Seite 129 und auf der Website des Fonds. Für 2023 können wir diesbzgl. allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Garantie oder Prognose abgeben. Bitte beachten Sie, dass die KanAm Grund keine steuerliche Beratung vornehmen darf. Wenden Sie sich bei allen Fragen zu Ihrer steuerlichen Situation bitte an Ihren Steuerberater.    

Im soeben veröffentlichten Jahresbericht zum 31. Dezember 2022 erfahren Sie darüber hinaus Details zu den umfangreichen Aktivitäten, erhalten Marktberichte zu den neuen Standorten und Informationen rund um die neuen Objekte. Zudem bietet er Ihnen detaillierte Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.    

Den aktuellen Jahresbericht können Sie wie gewohnt online bestellen, die Auslieferung der gedruckten Berichte erfolgt ab Mitte Mai.

Aktuell umfasst das Immobilienportfolio 41 Immobilien an 27 Standorten auf zwei Kontinenten. Einen detaillierten Überblick zum LEADING CITIES INVEST bietet Ihnen das aktuelle Fact-Sheet des Fonds.

Der LEADING CITIES INVEST ist derzeit für Einzahlungen geöffnet. 

1) Berechnung nach BVI-Methode: Berechnungsbasis: Anteilwert; Ausschüttung wird wieder angelegt. Kosten, die beim Anleger anfallen, wie z. B. Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten, Depot- oder andere Verwahrkosten, Provisionen, Gebühren und sonstige Entgelte, werden nicht berücksichtigt.
2) Die Ausschüttungen unterliegen steuerlich dem Investmentsteuergesetz, das seit dem 1. Januar 2018 gilt. Demnach sind Ausschüttungen des Fonds grundsätzlich steuerpflichtig. Wir verweisen dazu auf die steuerlichen Hinweise im aktuellen Verkaufsprospekt.
3) Damit die Vergleichbarkeit der Nachsteuerrendite der Fondsanlage mit der Festgeldanlage gegeben ist, wird zur Vereinfachung der Begriff des angestrebten Anlageerfolgs mit der Ausschüttungsrendite für das Geschäftsjahr gleichgesetzt und der jeweils gleiche Nettoanlagebetrag unterstellt.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).