SERVICE-HOTLINE
0800 5893555
Mo. – Do. von 9-15 Uhr

KONTAKT PER E-MAIL


Zum Kontaktformular

KanAm Grund Group: Bester Asset Manager für Scope Alternative Investment Awards 2023 nominiert

News

Die KanAm Grund Group wurde in den Kategorien »Bester Asset Manager Retail Real Estate Europe« und »Bester Asset Manager Institutional Real Estate Europe« jeweils für einen Scope Alternative Investment Award 2023 nominiert.

Die Scope Awards werden alljährlich in verschiedenen Kategorien für die besten Asset Management-Leistungen sowie die überzeugendsten Fondskonzepte verliehen. Die diesjährige Verleihung findet am 17. November 2022 in Berlin statt.

Hans-Joachim Kleinert, Founding Partner der KanAm Grund Group, sagt: »Wir freuen uns sehr über die beiden Nominierungen für einen Scope Award 2023. Diese zeigen ein weiteres Mal, dass wir uns als erfolgreicher und konzernunabhängiger Anbieter sowohl von Immobilienfonds für private als auch institutionelle Investoren in der Spitzengruppe des Wettbewerbs etabliert haben. Mit dem LEADING CITIES INVEST haben wir einen offenen Immobilien-Publikumsfonds im Angebot, der die Analysten zum wiederholten Male auf vielen Ebenen überzeugen konnte. Auch institutionellen Anlegern bieten wir sehr erfolgreiche Anlagemöglichkeiten. Derzeit haben wir neun Spezialfonds sowie zwölf Asset Management-Mandate in petto, die allesamt passgenau auf die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger zugeschnitten sind.«

In der Vergangenheit war die KanAm Grund Group bereits mehrfach für einen der begehrten Awards nominiert worden. Zuletzt erhielt sie den Scope Alternative Investment Award 2021 in der Kategorie »Bester Asset Manager Retail Real Estate Europe«. Besonders hervorgehoben wurden damals die Stärken des LEADING CITIES INVEST in der Covid-19-Krise. Darüber hinaus konnte man den Scope Award in den Jahren 2012 in der Kategorie Management Performance/Transparency sowie 2013 in der Kategorie Asset Based Investments – Real Estate/Portfolio Construction gewinnen.

Weitere Gründe, die für den LEADING CITIES INVEST sprechen
Der LEADING CITIES INVEST hat vor kurzem die Eine-Milliarde-Euro-Marke beim Fondsvolumen überschritten. Die positive Entwicklung des Fondsvolumens bestätigt die Anlagepolitik sowie das Vertrauen der Investoren in diese.

Als erster offener Immobilien-Publikumsfonds – im Juli 2013 aufgelegt – wird der LEADING CITIES INVEST durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert. Die 24-monatige Mindesthaltedauer sowie die einheitliche zwölfmonatige Kündigungsfrist – als gesetzlich festgelegte Schutzvorschriften – gelten für alle Anleger im Fonds gleichermaßen und schließen plötzliche und unvorhersehbare Anteilrückgaben aus. Die Gesetzeslage ermöglicht dem Fondsmanagement des LEADING CITIES INVEST eine solide, mittelfristige Liquiditätssteuerung zum Vorteil aller Anleger.

Die im Portfolio enthaltenen vergleichsweise jungen Objekte (50 Prozent sind weniger als 15 Jahre alt) befinden sich regional verteilt in Europa und den USA mit Fokus auf Büro- und Logistikimmobilien.

Aktuell sind insgesamt 22 Immobilien (im Wert von rund 935 Mio. EUR) zertifiziert oder befinden sich in einem Zertifizierungsverfahren. Die Zertifizierungsquote liegt somit bei 78,3 Prozent bezogen auf das gesamte Immobilienvermögen des Fonds.

Der Anteil von krisenresistenten Mietern der öffentlichen Hand mit sehr geringem Mietausfallrisiko liegt aktuell bei über 36 Prozent. Staffel- oder Indexmietverträge sorgen darüber hinaus für einen gewissen Inflationsschutz. Die Kombination aus Vermietungsquote, langfristigen Mietverträgen, sicheren Mieteinnahmen und Inflationsschutz machen das Portfolio des LEADING CITIES INVEST zu einem »wetterfesten« Investment, das sich für Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont von drei Jahren, idealerweise fünf Jahren, eignet.

Der LEADING CITIES INVEST wurde im Juni 2022 mit der Note »aAIF« durch die renommierte Ratingagentur Scope ausgezeichnet. Damit befindet sich der Fonds innerhalb der höchsten Notenstufe der Gewerbefonds für Privatanleger und sein Immobilienportfolio zählt zu den am besten bewerteten.

Als Artikel-8-plus-Fonds (SFDR) berücksichtigt der LEADING CITIES INVEST darüber hinaus diverse Nachhaltigkeitskriterien, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu unterstützen. Im Fokus stehen die ESG-Merkmale »Environmental/Ökologie« und »Governance/Unternehmensführung«. Seit August dieses Jahres erfüllt der Fonds zudem die MiFID II-Vorgaben für Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen. Bei Investmententscheidungen werden zusätzlich mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren (»PAI«) berücksichtigt. Die Ermittlung und Messung im LEADING CITIES INVEST erfolgt anhand der Nachhaltigkeitsindikatoren »fossile Brennstoffe«, »energieineffiziente Immobilienassets« sowie »Intensität des Energieverbrauchs.« Der LEADING CITIES INVEST darf somit gemäß der europäischen Richtlinie MiFID II an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen vertrieben werden.

Weitere Informationen zum Produktangebot für institutionelle Investoren
In den Bereichen Immobilien-Spezialfonds, Separate Account Lösungen und Club Deals verfügt die KanAm Grund Group über langjährige Expertise. Seit ihrer Gründung hat das Unternehmen ein Transaktionsvolumen von über 30 Milliarden Euro bewegt und verwaltet über 7 Milliarden Euro an Investorengeldern. Das institutionelle Geschäft spielt eine bedeutende Rolle. Etwa 80 Prozent der Assets under Management stammen von institutionellen Investoren.

Die Anforderungen institutioneller Anleger sind anspruchsvoll und erfordern sehr individuelle Lösungen. Ziel der KanAm Grund Group ist es, für alle Investoren ein optimales Ergebnis bezüglich Risikomanagement, Performance und Kosteneffizienz - im Rahmen der individuellen Vorgaben - zu erzielen.

Vergabeprozess der Scope Awards
Die Analysten der Scope Fund Analysis bewerten täglich die Risiko- und Renditeprofile von Investmentfonds und die Qualität von Asset Managern. Mit ihren Ratings, Analysen und Research-Reports unterstützen sie Investoren bei ihren Anlage- und Selektionsentscheidungen. Einmal im Jahr lassen sie ihre Arbeit Revue passieren und bestimmen herausragende Asset Management-Leistungen und die überzeugendsten Fondskonzepte, die dann mit dem Scope Award ausgezeichnet werden.

In die Bewertung der Analysten fließen sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien ein. Bewertungskriterien sind dabei u.a. Investitionsmanagement, Operative Vermögensverwaltung, Streckenrekord, ESG, Innovationskraft und Transparenz. Diese wiederum sind in diverse Unterkriterien aufgeteilt, deren Einordnung den Scope-Experten unterliegt. Die Verwendung qualitativer Aspekte erhöht deren Bewertungsaufwand zwar, ermöglicht dafür jedoch auf die Zukunft gerichtete Aussagen zur Qualität von Fonds und Managern.

Der Scope Award ist laut Angaben von Scope die traditionsreichste und bedeutendste Auszeichnung für Fonds- und Asset Manager im deutschsprachigen Raum. Die Scope Alternative Investment Awards werden seit 2005 für Sachwerte und alternative Investments vergeben. Aktien-, Renten- und Mischfonds werden seit 10 Jahren mit Scope Investment Awards ausgezeichnet.   

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.