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LEADING CITIES INVEST – Aktuelle Entwicklungen

  • Besitzübergang Panorama erfolgt
  • Verkaufsprozess zur vollständigen Liquiditätsbeschaffung für alle Rückgaben in 2025 vorangeschritten, Ergebnisse der Bieterverfahren werden in aktueller Bewertung berücksichtigt
  • Rückgaben im dritten Quartal sind um mehr als 40% gegenüber Vorjahresquartal zurückgegangen, weiteres Rückgabeverhalten bestimmt die Strategie
  • Angestrebte Portfoliostruktur nach Abschluss aller geplanten Verkäufen mit rund 50% öffentlichen Mieter
  • 2025 - Bleiben Sie dabei! Trendwende!

Heute informieren wir Sie über die aktuelle Entwicklung im LEADING CITIES INVEST.

Besitzübergang Panorama erfolgt
Im Rahmen unseres Newsletters vom 21. Oktober 2024 berichteten wir Ihnen über den Verkauf der französischen Immobilie »Panorama« in Lille.

Der für Ende November 2024 vorgesehene Besitzübergang der Immobilie ist nunmehr erfolgt. Die mit Abschluss dieser Transaktion geschaffene Liquidität wird zur Bedienung der vorliegenden Mittelrückgaben und zur Bewirtschaftung des Fonds verwendet.

Verkaufsprozess zur vollständigen Liquiditätsbeschaffung für alle Rückgaben in 2025 vorangeschritten, Ergebnisse der Bieterverfahren werden in aktueller Bewertung berücksichtigt
Der Fokus des Fondsmanagements lag seit Ende 2023 neben den Asset-Management-Maßnahmen auf der Liquiditätsbeschaffung. Zu diesem Zweck wurde – wie bereits mehrfach erläutert – im Herbst 2023 eine qualitative Analyse des gesamten Immobilienportfolios durchgeführt. Das damit verbundene Ziel war die Identifikation eines Portfolios, das nach den zur Liquiditätsbeschaffung notwendigen Objektverkäufen eine Bewirtschaftungs- und Wachstumsprognose des Fonds auf Basis von Kennzahlen stützt. Objekte, die nicht zum identifizierten Portfolio zählten, wurden in den Verkaufsprozess übergeleitet.
 
Wir – die KanAm Grund – handeln als Fondsmanager im Interesse aller Anleger! Daher erfüllen wir die Rückgaben und sind bestrebt, die Liquidität für sämtliche für das Jahr 2025 vorgelegten Auszahlungswünsche zu generieren. Die entsprechenden Objekte sind im Verkaufsprozess, der – Stand heute – voraussichtlich in den ersten Monaten das Jahres 2025 abgeschlossen sein wird!

Die Verkaufsverhandlungen verdeutlichten klar, dass die aktuellen Käufergruppen bei Büroimmobilien ihren Fokus auf hochwertige und nachhaltige Immobilien legen. Ihr opportunistisches Investitionsziel führt aber dazu, dass die Immobilienpreise weiterhin unter Druck stehen. Trotz eines reduzierten und immer noch sehr niedrigen Transaktionsvolumens hat sich ein Immobilienmarkt mit deutlich niedrigeren Immobilienpreisen gebildet.

Auch für die aktuell noch zum Verkauf stehenden Immobilien flossen die Erkenntnisse aus den Bieterverfahren bei aktuellen Nachbewertungen in die Ermittlung der Verkehrswerte mit ein. Gleichzeitig wurden ganz aktuell die Verkaufsnebenkosten und noch abzuschreibenden Ankaufsnebenkosten des verkauften Objekts in Lille belastet. Insgesamt führen die beiden Effekte zur Reduzierung des Anteilpreises um 4,14 EUR auf 77,63 EUR ab dem 26. November 2024.

Rückgaben im dritten Quartal sind um mehr als 40% gegenüber Vorjahresquartal zurückgegangen, weiteres Rückgabeverhalten bestimmt die Strategie  
Zur genauen Höhe der Anteilrückgaben, die aufgrund der im KAGB geregelten zwölfmonatigen Kündigungsfrist genau ein Jahr später zum Tragen kommen, macht die KanAm Grund – wie in der Branche üblich – keine detaillierten Angaben, um den Preisdruck an den Immobilienmärkten infolge notwendiger Immobilienverkäufe zur Liquiditätsbeschaffung nicht noch zusätzlich negativ zu beeinflussen.

Liquiditätsrisiken bleiben dennoch bestehen. Es gilt, sie gemeinsam zu reduzieren. Positive Signale wie z. B. eine signifikante Reduzierung der Rücknahmewünsche seitens der Anleger und deren Berater fanden in der ersten Jahreshälfte 2024 gegenüber dem Jahr 2023 nicht statt. Die gute Nachricht ist allerdings, dass im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im dritten Quartal 2024 eine deutliche Reduzierung der Rückgabewünsche zu beobachten ist: Die Rückgaben sind um mehr als 40% gegenüber dem dritten Quartal 2023 gesunken. Bei Fortsetzung dieses Trends bis hin zum Ausbleiben von Mittelrückgaben können so weitere Objektverkäufe im aktuellen Marktumfeld reduziert werden.
 
Idealerweise fließen in 2025 wieder neue Mittel zu! Denn nur so sind perspektivisch chancenreichen Zukäufe an den sich konsolidierenden Immobilienmärkten möglich. Und Wertsteigerungspotenzial gilt es auch für die Mehrheit der Anleger, die im LEADING CITIES INVEST verbleiben wollen, wieder zu erreichen.

Angestrebte Portfoliostruktur nach Abschluss aller geplanten Verkäufe mit rund 50% öffentlichen Mietern
Mit der eingangs erwähnten Analyse soll sichergestellt werden, dass das Immobilienportfolio auch nach den Verkäufen attraktiv und ertragsstark bleibt. So soll das Portfolio weiterhin über Leading Cities wie unter anderem Barcelona, Helsinki, London und Brüssel diversifiziert sein. Darüber hinaus wird die Mieterstruktur dominiert sein von Mietern der öffentlichen Hand. Der Anteil von Mietern der öffentlichen Hand, die nahezu keinem Ausfallrisiko unterliegen, liegt nach den bereits durchgeführten Verkäufen bei rund 50%. Perspektivisch soll mit Abschluss der Verkaufsaktivitäten der Anteil an Mietern der öffentlichen Hand auf diesem hohen Niveau beibehalten werden. Diese Mietverträge zeichnen sich durch überdurchschnittliche Mietvertragslaufzeiten aus.
 
2025 – Bleiben Sie dabei! Trendwende!
Die Leitzinspolitik der EZB, die als Auslöser der aktuellen Immobilienkrise gilt, zeigt mittlerweile eine Tendenz sinkender Zinsen und führt zu einer schrittweisen Stabilisierung der Immobilienmärkte. Weitere Zinssenkungen werden voraussichtlich eine Signalwirkung entfalten, die zu einer Zunahme der Transaktionen führen dürfte. Darüber hinaus bietet diese Phase eine wertvolle Gelegenheit! Derzeit sind die Preise für Immobilien für Käufer hochattraktiv, was die besten Voraussetzungen für einen Neustart des LEADING CITIES INVEST schafft. Investoren handeln und kaufen in diesem historisch niedrigen Preisniveau. Gleichzeitig wird ein Anstieg der Immobilienpreise in den nächsten Jahren erwartet. Diese Chance sollten wir nutzen!

Wir danken Ihnen für Interesse.  
   

 

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.