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LEADING CITIES INVEST besteht den Corona-Test

Der LEADING CITIES INVEST hat in der aktuellen Marktstudie der unabhängigen Ratingagentur SCOPE den Corona-Test bestanden. Der Publikumsfonds der KanAm Grund Group zählt zu den nur 3 von 15 verglichenen Immobilienfonds, bei denen das positive Rating nach Ansicht von SCOPE im Vergleich zum Vorjahr gehalten werden konnte. Der LEADING CITIES INVEST ist weiter mit a+AIF bewertet. Dies begründet die Ratingagentur mit dem geringen Anteil des Immobilienportfolios in den Segmenten Einzelhandel und Hotel sowie mit dem Portfolioausbau in 2019.

Der LEADING CITIES INVEST verfügt demnach über das beste Immobilienportfolio innerhalb der Gewerbeimmobilienfonds. Der LEADING CITIES INVEST erzielt aktuell unter 8 % seiner Jahresmieterträge im Einzelhandel und besitzt keine Hotelimmobilien. Dies sind nach Scope neben der Gastronomie die Segmente, die besonders hart von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie betroffen sind. Ebenso positiv bewertete SCOPE das Liquiditätsmanagement und die Bemühungen um Nachhaltigkeit beim LEADING CITIES INVEST und bestätigte das Asset Management Rating der KanAm Grund Group von AA-AMR.

Im Rahmen der Liquiditätsanalyse geht SCOPE der Frage nach, wie sich die aktuelle Krise von der Situation 2008/2009 unterscheidet. Die Offenen Immobilienfonds verzeichnen seit Beginn der Corona-Krise kaum Rückflüsse, im Gegenteil – seit Mai 2020 hätten sich die Mittelzuflüsse SCOPE zufolge wieder stabilisiert. Insbesondere die neuen Fonds, die wie der LEADING CITIES INVEST nach KAGB aufgelegt wurden, haben Vorteile bei der Liquiditätssteuerung, da sie keine »Altanleger« besitzen, die bereits vor Inkrafttreten des KAGBs Mitte 2013 investiert waren und somit Fondsanteile ohne Einhaltung von Mindesthalte- und Kündigungsfrist jederzeit zurückgeben dürfen. Die Liquiditätsquote des LEADING CITIES INVEST liegt zum Stichtag 31.05.2020 bei 15 %. In den ersten Monaten von 2020 hatte der LCI bislang mehr als 120 Millionen Euro Mittelzuflüsse und konnte sein Fondsvolumen damit um 19,5 % gegenüber Ende 2019 steigern.


Sinkende, aber attraktive Durchschnittsrendite der Offenen Immobilienfonds
Für dieses Jahr rechnet SCOPE für die gesamte Branche Offener Immobilienfonds mit einer durchschnittlichen Fondsrendite zwischen 1,5 % und 2,0 %. Auch wenn die durchschnittliche Rendite nach Einschätzung von SCOPE damit sinken wird, bleibt sie weiterhin attraktiv relativ zu anderen Assetklassen. Den Grund für sinkende Renditen bei Offenen Immobilienfonds führt SCOPE darauf zurück, dass zahlreiche Mieter in der Folge der Corona-Krise Nachverhandlungen anstreben könnten. Beim LEADING CITIES INVEST sind seit Beginn der Krise kaum Anfragen auf Mietpreisstundungen oder Mietpreisnachverhandlungen zu verzeichnen. Der Anteil der Anträge auf Mietpreisstundungen liegt aktuell bei 1,6 % der Jahresmieterträge, nachdem ein Teil der Anträge bereits zurückgenommen und die Miete zwischenzeitlich gezahlt wurden. Auch hat aktuell kein Mieter des LEADING CITIES INVEST Insolvenz anmelden müssen. Mit einer Vermietungsquote von 97,3 % ist das Immobilienportfolio des LEADING CITIES INVEST praktisch vollvermietet, bis Ende 2021 laufen nach aktuellem Stand lediglich 6,4 % der Mietverträge im LEADING CITIES INVEST aus. Zum 31.05.2020 lag die Ein-Jahresperformance des LEADING CITIES INVEST bei 2,8 % p.a.


An Nachhaltigkeit kommen Investoren nicht mehr vorbei
Ein weiteres zentrales Thema in der Marktstudie von SCOPE war das Thema Nachhaltigkeit. Dieses Thema gewinnt in der Branche auch aufgrund der Regulierung immer mehr an Bedeutung. Der LEADING CITIES INVEST verfügt zum Stichtag 31.05.2020 über zwei größere zertifizierte Immobilien mit einem Anteil von 19,7 % am Verkehrswert. Acht weitere Objekte mit einem Verkehrswertvolumen von 251,7 Millionen Euro bzw. 34,7 % des gesamten Verkehrswertes befinden sich aktuell im Zertifizierungsprozess.

Die KanAm Grund Group hat ihre Nachhaltigkeitsausrichtung seit 2018 stark vorangetrieben und die Nachhaltigkeitsstrategie »LEADING CITIES INVEST goes green« entwickelt. Dazu zählt die Senkung des CO2-Fußabdrucks aller Immobilien, indem die Allgemeinflächen auf CO2-neutrale Energieversorgung umgestellt und die Mieter motiviert werden, sich dem anzuschließen. Nach Umstellung der Energieversorgung unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten in 2019 konnte der LEADING CITIES INVEST bereits 1.821 Tonnen CO2 einsparen. Darüber hinaus engagiert sich die KanAm Grund Group im Bereich Corporate Citizenship und fördert die zwei Projekte »Art in Public« und »Kids in Cities«.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.