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LEADING CITIES INVEST erfüllt MIFID II-Vorgaben für Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen

Ab 2. August 2022 gilt die nächste Novelle der Finanzmarktrichtlinie MiFID II – mit weitreichenden Folgen für den Vertrieb von Finanzprodukten. Denn dann muss jeder Kunde zu seinen individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden und es müssen ihm passgenaue Produkte empfohlen werden.

Der LEADING CITIES INVEST darf ab 2. August 2022 gemäß der Europäischen Richtlinie MiFID II weiterhin an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen vertrieben werden. Grundlage hierfür ist die Klassifizierung als so genannter »Artikel-8-plus Fonds« (SFDR und MiFID II).

In der Strategie des Offenen Immobilien-Publikumsfonds werden – neben den bisherigen ESG-Merkmalen »Environmental/Ökologie« und »Governance/Unternehmensführung« – künftig zusätzlich mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren (»Principal Adverse Impacts«, kurz »PAI«) berücksichtigt.

Der LEADING CITIES INVEST fördert im Rahmen des ökologischen Merkmals (»E aus ESG«) bereits den Klimaschutz, indem als wichtiges Kriterium bei Ankauf und Betrieb der Gebäude die Verringerung von CO2-Emissionen des Immobilien-Portfolios vorangetrieben wird. Die Berücksichtigung des Merkmals »Governance« (»G aus ESG«) erfolgt, indem ausschließlich in Finanzprodukte investiert wird, deren Emittenten die Prinzipien des United Nations Global Compact anerkennen. Die an der weltweit bedeutendsten Initiative der UNO für nachhaltige Unternehmensführung angeschlossenen Unternehmen verpflichten sich, im Rahmen ihrer Tätigkeit diverse Prinzipien verantwortungsvoller Unternehmensführung aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt & Klima sowie Korruptionsprävention einzuhalten.

Ergänzend zu den beiden ESG-Merkmalen »Environmental/Ökologie« und »Governance/Unternehmensführung« berücksichtigt die Fondsstrategie des LEADING CITIES INVEST darüber hinaus mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren (»PAI«). Die Ermittlung und Messung der PAI im LEADING CITIES INVEST erfolgt anhand der Nachhaltigkeitsindikatoren »fossile Brennstoffe«, »energieineffiziente Immobilienassets« sowie »Intensität des Energieverbrauchs«.

Unter dem Nachhaltigkeitsindikator »fossile Brennstoffe« wird das Engagement in fossile Brennstoffe durch die Investition in Immobilien verstanden. Als Messgröße wird hierbei quartalsweise der Anteil der Investitionen in Immobilien herangezogen, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen. Hierzu zählen Objekte, in denen fossile Brennstoffe abgebaut, hergestellt, gelagert oder transportiert werden, nicht jedoch Objekte mit Mietern, deren Unternehmenszweck im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten steht.

»Energieineffiziente Immobilienassets« umfassen das Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz. Hierfür wird quartalsweise der Anteil der Investitionen in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz, die von der Gesellschaft für das Sondervermögen direkt oder indirekt gehaltenen werden, ermittelt.

Der Nachhaltigkeitsindikator »Intensität des Energieverbrauchs« betrifft den Energieverbrauch der durch die Gesellschaft im Rahmen des Sondervermögens verwalteten Objekte, der sich durch die Erfassung der Verbrauchsdaten ergibt. Dieser wird auf die Energiebezugsfläche abgestellt.

Auch bei der im Rahmen des Objektankaufs durchzuführenden ESG-Due-Diligence werden mögliche »Principal Adverse Impacts« hinsichtlich der vorgenannten Nachhaltigkeitsindikatoren identifiziert. Individuelle Maßnahmen zur Beschränkung oder Verminderung der jeweiligen negativen Auswirkung werden im Einzelfall getroffen. Dies können zum Beispiel Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz einer (Bestands-) Immobilie durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen sein. Auch die Bestandsobjekte im Fonds werden während der gesamten Haltedauer hinsichtlich wesentlich negativer Auswirkungen auf die vorgenannten Nachhaltigkeitsindikatoren hin überprüft. Die zu ergreifenden Maßnahmen können von der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen bis hin zu einem Verkaufsprozess reichen.

Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie im neuen Verkaufsprospekt sowie auf der Website des LEADING CITIES INVEST.

Neuer Verkaufsprospekt und neues KID ab 1. August 2022
Aufgrund der beschriebenen Berücksichtigung »möglicher nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen« (»Principal Adverse Impacts«) gelten ab dem 1. August 2022 der neue Verkaufsprospekt (115/08.2022) und die neuen Wesentlichen Anlegerinformationen (125/08.2022). Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Versionen.

Die neuen Pflichtpublikationen können Sie wie gewohnt online bestellen, die Auslieferung der gedruckten Dokumente erfolgt ab Mitte August.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Wesentliche Chancen und Risiken des Fonds

Chancen

  • Der Anleger hat die Möglichkeit, mit geringen Anlagebeträgen an den Renditechancen großer, internationaler und qualitativ hochwertiger Immobilien zu partizipieren.
  • Der Fonds strebt eine Risikostreuung durch hohe Diversifikation im Hinblick auf Standorte, Nutzungsarten und Mietvertragslaufzeiten an. 
  • Der Fonds ist eine inflationsberücksichtigende Anlage, denn die Mieten sind in der Regel indexiert, steigen also mit der Preisentwicklung. 
  • Dank seiner Struktur strebt der Fonds stabile Erträge bei meist geringen Wertschwankungen an. 
  • Die Verwaltung der Immobilien erfolgt durch ein professionelles und anerkanntes Management. 
  • Anleger können von der 60%igen Steuerfreistellung der Ausschüttung profitieren. Diese „Teilfreistellung“ gemäß § 20 Abs. 3 InvStG gilt für sämtliche Ausschüttungen ab dem 1. Januar 2018.

Risiken

  • Immobilienrisiken wie negative Veränderungen des geplanten Mietertrags von Immobilien, Wertverluste durch eine negative Entwicklung von einzelnen Immobilien oder des Immobilienmarkts insgesamt und Veränderungen der Bewirtschaftungskosten können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.
  • Von den Adressenausfallrisiken besitzt das Mieterausfallrisiko, das den Ausfall oder die Minderung von Mieterträgen aufgrund von Veränderungen der Zahlungsfähigkeit von Mietern bezeichnet, die höchste Relevanz bei einem Offenen Immobilienfonds.
  • Auch sonstige Marktpreisrisiken wie zinsinduzierte Risiken aus der Liquiditätsanlage und der Fremdkapitalaufnahme, Kurs- oder Wertveränderungen der in Finanzinstrumenten angelegten liquiden Mittel und Wertverluste aufgrund von Währungskursänderungen bei nicht in Fondswährung notierenden Vermögensgegenständen können zu Schwankungen im Anteilwert führen.
  • Liquiditätsrisiken bestehen im Wesentlichen darin, dass die angelegten Mittel zur Bedienung von Rücknahmeverlangen und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen. Trotz der Durchführung von Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung kann es im Fall von liquiditätswirksamen Ereignissen zu einer Aussetzung der Anteilrücknahme kommen. 
  • Auch operationelle Risiken aus den fondsbezogenen Geschäftsprozessen oder externen Effekten können sich auf die Höhe des Fondsvermögens auswirken.
  • Nachhaltigkeitsrisiken in Form von negativen Veränderungen von Einflussfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance können als zusätzliche Risikofaktoren der oben genannten Risikoarten auftreten und zu finanziellen Verlusten sowie Reputationsschäden führen. Mit dem zunehmenden Klimawandel gewinnen insbesondere physische und transitorische Klimarisiken als Teil der Nachhaltigkeitsrisiken an Relevanz.

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