SERVICE-HOTLINE
0800 5893555
Mo. – Do. von 9-15 Uhr

KONTAKT PER E-MAIL


Zum Kontaktformular

LEADING CITIES INVEST erneut Stiftungsfonds des Jahres

Das Magazin RenditeWerk für Stiftungen hat den LEADING CITIES INVEST (WKN 679182) erneut zum »Stiftungsfonds des Jahres« gewählt. Damit wurde der Offene Immobilien-Publikumsfonds zum fünften Mal in Folge als »bester defensiver Baustein für das Stiftungsvermögen« ausgezeichnet.   

Der LEADING CITIES INVEST überzeugte laut RenditeWerk »auch im extrem schwierigen Jahr 2022« durch »außergewöhnliche Robustheit«. Das Rendite-Risiko-Verhältnis wird von RenditeWerk als »herausragend« bewertet. Ausschlagebend für die Bewertung waren vier Stabilitätsfaktoren:

Breite Diversifikation
Der Fonds ist geographisch breit diversifiziert. Derzeit befinden sich 41 Objekte in 11 verschiedenen Ländern in Europa und in den USA im Fonds, verteilt auf 27 Städte mit absehbar großem Zukunftspotential. Mit drei Objektkäufen im letzten Jahr konnte das Portfolio weiter ausgebaut und zugleich der Logistikanteil erhöht sowie mit dem neuen Standort Österreich breiter diversifiziert werden. Der Fokus liegt auf Büroimmobilien, die rund drei Viertel des Portfolios ausmachen.

Cash-Call Strategie
Darüber hinaus sorgt die CashCall Strategie für zusätzliche Stabilität. Darüber können die Kapitalzuflüsse weitgehend so gesteuert werden, dass Mittel dann zur Verfügung stehen, wenn ein Objekt erworben werden soll. Das im letzten Jahr über die CashCall-Steuerung erreichte Fondsvolumen des LEADING CITIES INVEST von über 1 Mrd. Euro ist ein Beleg für den Erfolg dieser Strategie.

Wertermittlung
Als weiteren Stabilitätsfaktor nennt Renditewerk die Wertermittlung. »Diese erfolgt nicht börsentechnisch, sondern durch Gutachter, die sich an den langfristigen Ertragspotentialen von Immobilien ausrichten«, so RenditeWerk.

Schutzfristen nach KAGB
Da es sich beim LEADING CITIES INVEST um einen Publikumsfonds handelt, der nach Inkrafttreten des KAGB aufgelegt wurde, gelten die neuen Schutzfristen in Form der einjährigen Kündigungsfrist und der Mindesthaltedauer von 24 Monaten für sämtliche Anleger des Fonds gleichermaßen. Sehr kurzfristig orientierte Investments werden somit ausgeschlossen.

Das Fazit von RenditeWerk zum Stiftungsfonds des Jahres
»Der LEADING CITIES INVEST hat sich bisher als außergewöhnlich stabiler, wichtige Nachhaltigkeitsziele berücksichtigender Ertragslieferant erwiesen, und dies selbst in den turbulenten Märkten der letzten Jahre; für uns eine Alternative als Stiftungsfonds.«

Zum ausführlichen Beitrag geht es hier.

Aktuell läuft ein CashCall für den LEADING CITIES INVEST, Einzahlungen sind damit möglich. Die zahlreichen Auszeichnungen, die bisherige Entwicklung und die Renditeprognose von 3 % p.a. zum Ende 2023 (s. dazu unseren News vom 17. Januar 2023) liefern sicher gute Argumente für eine Investition in unseren Fonds. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).