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LEADING CITIES INVEST erwirbt im Stadtkern von Barcelona

Der LEADING CITIES INVEST hat in Barcelona die im Stadtkern gelegene Büroimmobilie Pau Claris 158-160 erworben. Damit ist der LEADING CITIES INVEST jetzt auch mitten in der Hauptstadt Kataloniens, der wirtschaftlich stärksten Region Spaniens, präsent.

Die Lage
Die Büroimmobilie Pau Claris liegt im Kern des Stadtzentrums. Die Nachbarschaft ist geprägt von Bürogebäuden, Wohnanlagen, Einzelhandelsläden, Hotels und Restaurants. Fußläufig befinden sich mehrere U-Bahnstationen, gegenüber dem Gebäude liegt eine Bushaltestelle mit mehreren Linien. Pau Claris liegt in demselben Stadtbezirk wie die weltberühmte Kathedrale Sagrada Familia und nur einen Häuserblock entfernt von der Einkaufsstraße Passeig de Gràcia.

Barcelona, mit rund 1,62 Millionen Einwohnern nach Paris die am zweitdichtesten besiedelte Millionenstadt Europas, ist längst nicht mehr nur Hauptstadt Kataloniens, Touristenmagnet, Hafen- und Handelsstadt sowie Industriestandort. Dank der hohen Investitionen der vergangenen Jahre dominiert mittlerweile der Dienstleistungssektor die Wirtschaft Barcelonas und es findet eine Entwicklung zu einem Hochtechnologiestandort statt. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologien und der wachsenden Kreativwirtschaft. Barcelona hat 14 Wissenschafts- und Technologieparks, die mit renommierten Universitäten und medizinischen Einrichtungen verbunden sind. Durch die hohe Nachfrage nach neuen Flächen, den Mangel an verfügbaren Flächen und die überschaubare Pipeline an Neubauten, erfährt der Vermietungsmarkt und damit die Spitzenmiete bemerkenswertes Wachstum.

Das Objekt
Das Gebäude mit rund 7.500 qm ist komplett an die Generalitat de Catalunya, die politische Verwaltungsinstitution der Provinz Katalonien, vermietet und wird derzeit von der Staatsanwaltschaft belegt. Verkäufer ist die Axa Versicherungsgruppe. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

  • rd. 7.500 qm Nutzfläche
  • Baujahr 1940 / Umbau 1990
  • neun Etagen und ein Untergeschoss
  • Vermietungsquote 100 %
  • Mieter ist die Generalitat de Catalunya, welche die politischen Institutionen Kataloniens umfasst, die mit der Verwaltung der Provinz beauftragt sind
  • zentrale Lage, unweit der bedeutendsten Einkaufsstraße Barcelonas

Nächster CashCall voraussichtlich Mitte Oktober

Bereits mehr als fünf Jahre lang bietet der LEADING CITIES INVEST nachhaltige Rendite bei größtmöglicher Sicherheit. Die Zielrendite von 3 %1) im Jahr soll auch 2019 wieder erreicht werden. Obwohl der Mittelzufluss mit der CashCall/STOP-Strategie stark reglementiert wird, wuchs das Fondsvermögen in diesem Jahr um mehr als 36 %. Mittelrückgaben erfolgten dagegen lediglich in Höhe von 0,3 % des Fondsvermögens, was einer Loyalitätsquote der Anleger des LEADING CITIES INVEST von 99,7 % entspricht.

Ab Mitte Oktober beginnt voraussichtlich wieder ein neuer CashCall und der LEADING CITIES INVEST ist dann wieder für Einzahlungen offen. Über den genauen Öffnungstermin informieren wir Sie noch im Laufe dieser Woche.

Mit inzwischen 26 Immobilien im Bestand ist der LEADING CITIES INVEST an 19 Standorten in sieben Ländern – in Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien, der Schweiz, Polen und Spanien – investiert. Das Immobilienportfolio ist über die Nutzungsarten Büro, Industrie/Logistik, Einzelhandel/Gastronomie, Hotel, Arztpraxen/Medizinische Dienstleistungen und Freizeit sehr breit diversifiziert und zu 99,9 % praktisch vollvermietet. Zusammen mit der hohen Transaktionsdynamik liefert die hohe Vermietungsquote ein deutliches Indiz für die Ertragskraft des Fonds. Nach Umstellung der Energieversorgung unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten spart der LEADING CITIES INVEST künftig 646 Tonnen CO2 jährlich ein. Im aktuellen Immobilienfonds-Rating der Ratingagentur Scope wurde die hohe Qualität des LEADING CITIES INVEST zum dritten Mal in Folge mit der Note „a+AIF“ ausgezeichnet und das Asset Management Rating der KanAm Grund Group auf „AA-AMR“ angehoben.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.