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LEADING CITIES INVEST erwirbt in Dublin ein Büro-Neubau

Der LEADING CITIES INVEST ist jetzt auch in der boomenden irischen Hauptstadt Dublin präsent. Er erwarb das voll vermietete Wythe Building in der Cuffe Street.

Die Lage
Irland – und hier vor allem seine Hauptstadt Dublin – hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einer offenen Exportwirtschaft entwickelt. Innerhalb von zwanzig Jahren ist das reale Bruttoinlandsprodukt um 188 % gestiegen und damit EU-weit am stärksten gewachsen. Ein wesentlicher Grund für diesen Aufschwung ist der rasante Anstieg ausländischer Direktinvestitionen, die zwischen 1996 und 2016 um rund 1.700 % gestiegen sind. Insbesondere US-amerikanische Firmen wählten den Eintritt in den europäischen Wirtschaftsraum über Dublin. Es haben mittlerweile multinationale Unternehmen wie Pfizer, Google, Facebook und Microsoft ihre europäischen Hauptsitze in Dublin. Hierfür ist unter anderem der geringe Steuersatz verantwortlich, die Körperschaftssteuer beträgt in Irland nur 12,5 %. Dies ist einer der geringsten Werte innerhalb der EU.

Das Wythe Building liegt auf halber Strecke zwischen dem St. Stephen´s Green Park und der Technischen Universität Dublin. Die Entfernung zum Stadtzentrum (Rathaus/City Hall) beträgt nur rund einen Kilometer. Das Gebäude befindet sich in einem der wichtigsten und zugleich populärsten Viertel Dublins, welches sich durch eine Vielzahl von Hotels, Pubs, Fitnessstudios, Parks und Konzertsälen in der direkten Umgebung auszeichnet. Die Einkaufsstraßen und Flaniermeilen Camden Street, Harcourt Street und Grafton Street sind zu Fuß zu erreichen.

Das Objekt
Das Wythe-Gebäude ist ein »Grade-A«-Bürogebäude mit fünf Obergeschossen und einem Flachdach. Es wurde im Mai 2019 fertig gestellt und verfügt über rund 1.600 qm Büroflächen im Erdgeschoss und in den fünf Obergeschossen. Das Gebäude wurde nach dem LEED Gold Standard erbaut. Die finale Zertifizierung wird in den nächsten Wochen erwartet.

Das Wythe-Gebäude wurde im Rahmen einer Off-Market-Transaktion erworben. Über den Verkaufspreis wurde Stillschweigen vereinbart.

  • rd. 1.600 qm Nutzfläche
  • Baujahr 2019
  • sechs Etagen
  • Vermietungsquote 100 %
  • Grade-A-Bürogebäude
  • Lage in einem der wichtigsten und populärsten Viertel von Dublin am Rande des CBD

Die Mieter
Die Flächen sind an vier unterschiedliche Mieter mit dem für Dublin so typischen Profil vermietet. Hauptmieter ist mit 52 Prozent Young Advertising Limited, eine Tochter der Havas Ireland Limited. Diese wurde 1983 gegründet und bietet eine breite Palette von Kommunikationsdiensten an wie z.B. digitale Werbung, Corporate Kommunikation, Sport Marketing, interaktive Multimedia-Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Innovationsberatung (Havas Blockchain). Weitere Mieter sind Priceline Booking (Ireland), eine 100prozentige Tochter der Booking Holdings mit Hauptsitz in der USA in Connecticut, die Fidelis Insurance Ireland Designated Activity Company, die im Dezember 2017 als regulierter Versicherer gegründet wurde, um die Möglichkeiten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) nach dem Brexit besser nutzen zu können sowie Hitachi Vantara (Ireland) Limited, eine Tochter des weltweiten Anbieters für Datenspeichersysteme aus Kalifornien.

CashCall seit dem 14. Oktober 2019

Seit dem 14. Oktober läuft wieder ein neuer CashCall und der LEADING CITIES INVEST ist für Einzahlungen offen. Die Zielrendite von 3 % 1) im Jahr soll auch 2019 wieder erreicht werden.

Mit inzwischen 27 Immobilien im Bestand ist der LEADING CITIES INVEST an 20 Standorten in acht Ländern – in Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien, der Schweiz, Polen, Spanien und Irland – investiert. Das Immobilienportfolio ist über die Nutzungsarten Büro, Industrie/Logistik, Einzelhandel/Gastronomie, Hotel, Arztpraxen/Medizinische Dienstleistungen und Freizeit sehr breit diversifiziert und zu 99,9 % praktisch vollvermietet. Zusammen mit der hohen Transaktionsdynamik liefert die hohe Vermietungsquote ein deutliches Indiz für die Ertragskraft des Fonds. Nach Umstellung der Energieversorgung unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten spart der LEADING CITIES INVEST künftig 646 Tonnen CO2 jährlich ein. Im aktuellen Immobilienfonds-Rating der Ratingagentur Scope wurde die hohe Qualität des LEADING CITIES INVEST zum dritten Mal in Folge mit der Note »a+AIF« ausgezeichnet und das Asset Management Rating der KanAm Grund Group auf »AA-AMR«angehoben.

1) Berechnung nach BVI-Methode: Berechnungsbasis: Anteilwert; Ausschüttung wird wieder angelegt. Kosten, die beim Anleger anfallen, wie z. B. Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten, Depot- oder andere Verwahrkosten, Provisionen, Gebühren und sonstige Entgelte, werden nicht berücksichtigt. Die aktuelle »Zielrendite« soll zum Geschäftsjahresende erreicht werden und ist auf angemessene, objektive Daten – wie die Entwicklung des Portfolios, der Zinsen und des Immobilienmarkts – gestützt. Es wird und kann jedoch keine Gewährleistung dafür übernommen werden, dass die jeweilige »Zielrendite« auch erreicht wird.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.