SERVICE-HOTLINE
0800 5893555
Mo. – Do. von 9-15 Uhr

KONTAKT PER E-MAIL


Zum Kontaktformular

LEADING CITIES INVEST feiert 10-jähriges Jubiläum

Der LEADING CITIES INVEST, der im vergangenen Jahr erstmals die Marke von 1 Mrd. Euro Fondsvolumen überschritten hat, feiert im Juli 2023 sein 10-jähriges Bestehen. Lesen Sie dazu gerne unsere heutige Pressemitteilung.

Der Fonds wurde am 15. Juli 2013 als erster Offener Immobilienfonds der neuen Generation aufgelegt und hat seither eine Performance von kumuliert 31 % erwirtschaftet. Dies entspricht einer Rendite zwischen 2,2 und 3,4 % p.a. In der aktuellen Gesamtmarktstudie der unabhängigen Ratinggesellschaft Scope Group zählt der LEADING CITIES INVEST sowohl im 3- als auch im 5-Jahresvergleich zur Spitzengruppe der Europafonds. Zudem ist der Fonds im Nachsteuervergleich gegenüber voll steuerpflichtigen Anlagen auch im aktuellen Marktumfeld wettbewerbsfähig.

Im Bereich Nachhaltigkeit schneidet der Artikel-8-plus-Fonds (SFDR/MiFID II) im aktuellen Fondsrating der Scope Group darüber hinaus »überdurchschnittlich« ab. Der CO2-Ausstoß der im Fonds enthaltenen Objekte liegt bei weniger als der Hälfte des Branchendurchschnitts, die Zertifizierungsquote der Fondsobjekte beträgt knapp 80 %.

10 Highlights und neue Website
Zur Feier des Jubiläums haben wir Ihnen die 10 Highlights in einer Online-Broschüre aufbereitet. Passend zum 10-jährigen Jubiläum gibt es auch einen neuen Internetauftritt für den Fonds. Übersichtlich und in neuem Design bietet die Website umfangreiche Informationen zum LEADING CITIES INVEST.

Dankeschön!
Wir danken Ihnen sehr für Ihre großartige Unterstützung und Ihr Interesse, den LEADING CITIES INVEST zu dem ausgezeichneten Offenen Immobilienfonds zu machen, der er heute ist! Ohne Sie, wäre der Erfolg nicht möglich gewesen!

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).