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LEADING CITIES INVEST - Halbjahresbericht zum 30. Juni 2023

Im Juli 2023 und damit kurz nach Ende des ersten Geschäftshalbjahres 2023 jährte sich für den LEADING CITIES INVEST zum zehnten Mal der Tag seiner Auflegung. Gründe zum Feiern gibt es reichlich, vor allem wenn man seine Bilanz betrachtet. Dennoch könnte die Bühne dafür schöner sein: Große Schwankungen an den Börsen, die anhaltend hohe Inflation und das stark veränderte Zinsumfeld, der Fortgang des Krieges in der Ukraine, geopolitische Spannungen, Verteilungskämpfe um seltene Erden und Halbleiter-Technologie, extreme Klimaereignisse und die Unsicherheit im Hinblick auf die Entwicklung der Wirtschaft bestimmen derzeit das Geschehen. Auch im LEADING CITIES INVEST waren während des Berichtszeitraumes die Auswirkungen spürbar. Immobilientransaktionen fanden für den Fonds aufgrund der allgemeinen Marktbedingungen nicht statt. Das Transaktionsvolumen in den Immobilienmärkten lag auf dem niedrigsten Niveau seit 2009.

Für das Fondsmanagement ging es daher vorrangig darum, die Immobilien des Fondsportfolios unter Berücksichtigung der veränderten Mieteransprüche hinsichtlich technischer Standards sowie unter Nachhaltigkeitsaspekten so zu optimieren, dass langfristig sichere Erträge für den Fonds erzielt werden können.


Highlights des Berichtszeitraumes

  • Die Wertentwicklung liegt zum 30. Juni 2023 bei 2,2 % p.a.1) Seit Auflegung des Fonds im Jahr 2013 haben erstinvestierte Anleger somit ihr ursprüngliches Anlagekapital um 31 %1) vermehrt.
  • Das Fondsvermögen liegt bei rund einer Mrd. EUR. Das Immobilienvermögen beläuft sich auf rund 1,2 Mrd. EUR. Zum 30. Juni 2023 umfasste es 41 Objekte an 27 Standorten in elf Ländern auf zwei Kontinenten.
  • Die hohe Qualität des Immobilienportfolios wurde aufgrund der fokussierten, kontinuierlichen Asset-Management-Maßnahmen weiter ausgebaut.
  • Beim LEADING CITIES INVEST verfügen zum Stichtag 99,4 % aller Mietverträge auf Basis der Nettosollmieten über Mietanpassungsklauseln, die einen Inflationsschutz und/oder Marktanpassungen ermöglichen.
  • Zudem liegt der Anteil von Mietern der öffentlichen Hand bei 38,2 %. Sie stehen für ein besonders hohes Maß an Sicherheit.

Im soeben veröffentlichten Halbjahresbericht zum 30. Juni 2023 erfahren Sie darüber hinaus Details zu unseren umfangreichen Aktivitäten. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.

Den aktuellen Halbjahresbericht können Sie wie gewohnt online bestellen, die Auslieferung der gedruckten Berichte erfolgt ab Mitte September.

Aktuell umfasst das Immobilienportfolio 41 Immobilien an 27 Standorten auf zwei Kontinenten. Einen detaillierten Überblick zum LEADING CITIES INVEST bietet Ihnen das aktuelle Fact-Sheet des Fonds.

Wir freuen uns auf Sie und bedanken uns für Ihr Interesse am LEADING CITIES INVEST.    

 

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).