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LEADING CITIES INVEST – Höchstes Nachhaltigkeitssiegel für Hamburger Behördenimmobilie

  • DGNB Platin-Zertifizierung für »Hammer Straße«

 

Das Objekt »Hammer Straße 30-34« in Hamburg hat im Zuge einer DGNB-Neuzertifizierung den Platin Standard1) und damit die höchste Auszeichnung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) erhalten. Damit wird der Immobilie ein nachweislich nachhaltiger Gebäudebetrieb auf höchstem Level bescheinigt. Seit Januar 2021 zählt das langfristig an die Hansestadt Hamburg vermietete Verwaltungsgebäude in der Hammer Straße 30-34 zum Portfolio des Fonds. Auf den gut 16.000 qm hat der Stadtstaat Hamburg verschiedene Lokalbehörden untergebracht.

Manuel Hein, Head of ESG Strategy bei der KanAm Grund, sagt: »Vor etwa 2 Jahren haben wir beschlossen, dass das Gebäude in der Hammer Straße 30-34 in Hamburg eine Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten soll. Da das Objekt eine sehr gute Gebäudesubstanz hat und die Hansestadt Hamburg als Mieter sehr engagiert ist und großen Wert auf Nachhaltigkeit legt, haben wir zunächst als Mindestziel die Stufe DGNB Gold angestrebt. Das finale Ergebnis des Zertifizierungsprozesses in Form des DGNB Platin Labels freut uns natürlich umso mehr. Mit der DGNB Platin Zertifizierung des Gebäudes sind wir unserem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 analog zum Pariser Klimaabkommen darüber hinaus wieder einen Schritt nähergekommen.«

Das von der DGNB entwickelte und seit 2009 bestehende Zertifizierungssystem zählt zu den weltweit fortschrittlichsten Systemen und ist international anerkannt als Global Benchmark for Sustainability. Ziel einer Zertifizierung ist es, nachhaltiges Bauen praktisch anwendbar, messbar und damit vergleichbar zu machen. Als Planungs- und Optimierungstool zur Bewertung nachhaltiger Gebäude hilft das DGNB System dabei, die reale Nachhaltigkeit in Bauprojekten zu erhöhen.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).