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LEADING CITIES INVEST – Jahresbericht zum 31. Dezember 2024

  • durch Immobilienverkäufe realisierte Verluste führen zu negativem Ergebnis des Fonds in 2024
  • Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2024 entfällt
  • verbliebenes Immobilienportfolio ermöglicht  Bewirtschaftungs- und Wachstumsprognose
  • Immobilienmarkt gewinnt an Stabilität
  • positiver Ausblick für das Jahr 2025

Der Jahresbericht zum 31. Dezember 2024 steht nunmehr auf der Website des Fonds zur Verfügung.

Das Jahr 2024 war für Anlegerinnen und Anleger des LEADING CITIES INVEST, aber auch für Offene Immobilienfonds im Allgemeinen eine herausfordernde Zeit. Die durch Anteilrückgaben notwendig gewordenen Objektverkäufe, einhergehend mit Belastungen aus Verkaufsnebenkosten und noch nicht abgeschriebenen Ankaufsnebenkosten, sowie Wertanpassungen der Immobilien durch die externen Bewerter infolge der Marktentwicklung belasteten die Wertentwicklung.

Trotz schwierigster Marktbedingungen ist es dem Management des LEADING CITIES INVEST jedoch gelungen, innerhalb von zwölf Monaten Liquidität auch für die im Jahr 2025 anstehenden Anteilrückgaben durch Objektveräußerungen zu schaffen. Dabei wurde stets das Ziel verfolgt, dass das verbleibende Immobilienportfolio eine Bewirtschaftungs- und Wachstumsprognose ermöglicht.

Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2024 entfällt
Aufgrund der hohen Zahl von Objektveräußerungen, der damit verbundenen Verkaufsnebenkosten und noch abzuschreibenden Ankaufsnebenkosten sowie Nachbewertungen durch die externen Bewerter sank die Wertentwicklung des LEADING CITIES INVEST auf –17,1 % p.a. zum 31. Dezember 2024.

Der ordentliche Nettoertrag des Fonds ist weitestgehend vergleichbar mit den Vorjahren. Die – anders als im Vorjahr – im Geschäftsjahr 2024 durch Immobilienverkäufe realisierten Verluste führen allerdings zu einem negativen Ergebnis des Fonds in 2024, sodass keine ausschüttungsfähigen Erträge verfügbar sind und somit auch keine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2024 erfolgt. Details entnehmen Sie bitte der Ertrags- und Aufwandsrechnung sowie der Verwendungsrechnung auf den Seiten 76 ff. des anhängenden Jahresberichts zum 31. Dezember 2024.

Darüber hinaus erfahren Sie Details zu den Aktivitäten im Geschäftsjahr und erhalten wie üblich Einblick in die weiteren Ergebnisse des Fonds. Den aktuellen Jahresbericht können Sie wie gewohnt online bestellen, die Auslieferung der gedruckten Berichte erfolgt ab Anfang/Mitte Mai.

Immobilienmarkt gewinnt an Stabilität
Trotz aller noch existierenden Herausforderungen am Investmentmarkt sind erste Zeichen der Erholung des Immobilienmarkts bereits erkennbar. Sinkende Zinsen führen dazu, dass sich Investoren wieder vermehrt mit Immobilieninvestitionen befassen und das Transaktionsvolumen langsam steigt. Bei positiver Entwicklung dürfte der Verkaufsdruck bei Immobilien etwas nachlassen. Die hohen Baukosten haben zusammen mit anderen Faktoren dazu geführt, dass in den vergangenen Monaten viele Bauprojekte eingestellt wurden, die später dem Markt fehlen werden. Hochwertige Mietflächen in zentralen Lagen sind bereits knapp. In der Konsequenz ist zu erwarten, dass sich die Immobilienpreise im Jahr 2025 stabilisieren werden.

Daher blicken wir grundsätzlich positiv auf das Jahr 2025. Die soliden Fundamentaldaten des Immobilienportfolios lassen sich durch die Fokussierung auf Asset-Management-Maßnahmen und dabei insbesondere auf die Verlängerung von Mietverträgen und die Vermietung leerstehender Mietflächen weiter verbessern. Sofern aufgrund von anhaltenden Mittelrückgaben weitere Objektverkäufe notwendig werden, fließen die erzielten Ergebnisse der Verkäufe in die Gesamtperformance des Fonds ein.

Idealerweise fließen im Jahr 2025 wieder neue Mittel zu! Denn nur so sind perspektivisch chancenreiche Zukäufe an den sich konsolidierenden Immobilienmärkten möglich. Und Wertsteigerungspotenzial gilt es auch für die Mehrheit der Anleger, die im LEADING CITIES INVEST verbleiben wollen, wieder zu erreichen.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

 

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.