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LEADING CITIES INVEST kauft in München das Deutsche Accor HQ

Jetzt auch München: Der LEADING CITIES INVEST (LCI) hat mit dem Kauf der deutschen Verwaltungszentrale der Accor Hotellerie GmbH in München seine Deutschlandpräsenz weiter ausgebaut. Der LCI, der erste Fonds nach neuem Recht mit einer Performance aktuell von rund 3,5 Prozent p.a., ist nun an fünf europäischen Standorten – Hamburg, Frankfurt, München, Paris und Brüssel – investiert. Zudem ist das Portfolio über die Nutzungsarten Einzelhandel, Hotel, Büro und ärztliche Versorgung breit diversifiziert. Mit sofortiger Wirkung gilt für den LEADING CITIES INVEST wieder ein CashCall, der Fonds selbst wird kommende Woche wieder geöffnet, weitere Projekte sind in der Ankaufsphase.

Die Accor Verwaltungszentrale liegt in München-Riem. Das Gebäudeensemble verfügt über rund 7.600 Quadratmeter Mietfläche in einer markanten Gebäudestruktur gleich neben der Einfahrt zur Messestadt Riem. Riem ist Standort einer der bedeutendsten Messezentren Europas und gilt als einer der größten und wichtigsten Stadtentwicklungsgebiete Deutschlands mit bereits etablierten Wohnvierteln, Büroteilmärkten und einer gewachsenen Infrastruktur für den täglichen Bedarf und guter Anbindung sowohl beim Individualverkehr als auch beim öffentlichen Nahverkehr über U- und S-Bahn. München ist eine der wirtschaftlich erfolgreichsten und am schnellsten wachsenden Metropolen Europas und Sitz zahlreicher Großunternehmen. Der Münchener Immobilienmarkt ist einer der nachgefragtesten Investmentstandorte europaweit.

Das Gebäudeensemble in der Hanns-Schwindt-Straße 2-4 wurde 2001 erbaut und verfügt über eine moderne Eingangshalle als Spitze der beiden gleichschenkeligen Flügelbauten, die über einen geschlossenen Laubengang durch einen begrünten Innenhof mit dem Pavillon-Gebäude verbunden sind. Die Flächen verteilen sich auf zwei Untergeschosse, ein Erdgeschoss und drei Obergeschosse. Das Gebäude verfügt über 97 Tiefgaragenstellplätze sowie 18 Stellplätze im Innenhof. Derzeit ist das gesamte Gebäude bis 2021 an die Accor Hotellerie GmbH vermietet mit der Möglichkeit, die Mietverträge zu verlängern. In Deutschland gibt es mehr als 330 Hotels verschiedener Marken der französischen Hotelunternehmensgruppe, die mit einem Umsatz von rund 5,5 Milliarden Euro und rund 180.000 Mitarbeitern in fast 100 Ländern zu den größten Hotelbetreibern weltweit zählt. Die bauliche Anordnung der Immobilie in München-Riem gestattet allerdings auch eine Aufteilung des Gebäudeensembles in bis zu 10 Mieteinheiten. Verkäufer ist eine Fondsgesellschaft von Hannover Leasing. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. CBRE war vermittelnd tätig.

Der LCI macht sich das Potenzial großer Welt-Metropolen zunutze. Dem hohen Wettbewerb um Qualitätsimmobilien, der in diesem wirtschaftlichen Umfeld anhält, begegnet das Fondsmanagement durch bedachte und gezielte Käufe kleinerer Immobilien an attraktiven Plätzen in Metropolen mit Zukunft. Die entsprechenden Investitionsobjekte durchlaufen die von KanAm Grund entwickelten Research- und Portfoliomodelle erfolgreich: das C-SCORE MODELL zur Auswahl der geeigneten Leading Cities als Investitionsstandorte und das PROPERTY SELECTION MODELL (PSM) zur Bestimmung der besten Immobilieninvestments. Damit bietet LEADING CITIES INVEST größtmögliche Renditepotenziale durch daten- und faktenbasierte Objektauswahl. Als Offener Immobilienfonds der neuen Generation ist der LCI erstmalig schockresistent gegenüber unvorhersehbaren Anteilrückgaben und bietet mehr Sicherheit und gleiche Rechte für alle investierten Anleger.

Über die KanAm Grund Group
Die KanAm Grund Group, im Oktober 2000 gegründet, hat seither ein Transaktionsvolumen von rund 27 Milliarden US-Dollar bewegt. Das inhabergeführte Unternehmen richtet sich an den individuellen Anforderungen deutscher und internationaler Investoren aus. Geographische Schwerpunkte sind Europa und die USA. Unter dem Dach der KanAm Grund Group war bereits vergangenes Jahr das Unternehmen strategisch auf die Erfordernisse der Zukunft ausgerichtet und in drei Geschäftsbereiche neu geordnet worden: KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft (Offene Immobilienfonds), KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft (Immobilien-Spezialfonds) und die neue KanAm Grund REAM (internationales Investment & Asset Management Advisory). Das Ziel der strategischen Neuausrichtung ist die Fortentwicklung der KanAm Grund Group von einem deutschen Immobilien-Fondshaus zu einem internationalen Immobilienunternehmen, das - unabhängig von dem jeweiligen Investitionsvehikel - Immobilieninvestitionen und Asset Managementleistungen gleichermaßen deutschen Privatanlegern, institutionellen Anlegern und internationalen Investoren bietet.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.