- Umsetzung gesetzlicher Anforderungen gemäß Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG)
- Einführung u.a. von weiteren Liquiditätsmanagementtools (LMT)
Ab heute, 16. April 2026, gilt ein neuer Verkaufsprospekt für den LEADING CITIES INVEST. Die Kurzfristigkeit ist dem engen Zeitfenster geschuldet, das seitens des Gesetzgebers vorgegeben worden war.
Der Verkaufsprospekt für den LEADING CITIES INVEST wurde aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FRiG) geändert. Es kam u. a. zur Einführung weiterer Liquiditätsmanagementtools.
Die Gesellschaft kann demnach eine Rückgabegebühr von bis zu 3% der Bruttorückgaben erheben, die dem Sondervermögen zusteht und dazu dient, die verbleibenden Anleger vor einer Verwässerung durch Rücknahmen unter Berücksichtigung der Liquiditätskosten zu schützen. Für den LEADING CITIES INVEST wird die Rückgabegebühr ab sofort aktiviert und gilt für alle Rückgabeerklärungen, die ab heute eingereicht werden und zur Auszahlung in zwölf Monaten eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Die Rückgabegebühr wird nicht erhoben für Anteilscheinrückgaben, die bei Inkrafttreten dieser Regelung schon unwiderruflich erklärt waren. Details dazu lesen Sie bitte auf der Website des Fonds und im aktuellen Verkaufsprospekt auf den Seiten 47 f., 74 und Seite 80.
Bitte verwenden Sie ab dem 16. April 2026 für Ihre Beratung ausschließlich die neue Version (115/04.2026) und vernichten Altbestände. Bitte beachten Sie, dass wir den Verkaufsprospekt nur noch als PDF auf der Website des LEDING CITIES INVEST zur Verfügung stellen, die Produktion gedruckter Exemplare ist nicht vorgesehen.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
