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LEADING CITIES INVEST mit unterdurchschnittlichem Risikoprofil in der Coronakrise

News

Die Corona-Pandemie und Immobilien

Die Corona-Pandemie hält die ganze Welt in Atem. Die Bemühungen, sie zu verlangsamen und einzudämmen, führen dazu, dass das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in weiten Teilen in Deutschland und den meisten anderen Ländern zum Erliegen kommt. Besonders betroffen sind hiervon Hotels und Einzelhandel, bis zu einem gewissen Grad auch Wohnen. In diesen Branchen ist der LEADING CITIES INVEST im Vergleich zur Gesamtbranche weit unterdurchschnittlich investiert. Während sich beispielsweise der Anteil von Hotelimmobilien bei Offenen Immobilien-Publikumsfonds in den vergangenen drei Jahren um 4 Prozentpunkte auf 9 % erhöhte, verkaufte der LEADING CITIES INVEST in Brüssel sein einziges Hotel sowie die Deutschlandzentrale eines Hotelanbieters in München und ist inzwischen schwerpunktmäßig in Büroimmobilien investiert.

Der LEADING CITIES INVEST hat in der aktuellen Corona-Krise vor allem durch seinen Mietermix und sein gut diversifiziertes Immobilienportfolio ein vergleichsweise unterdurchschnittliches Risikoprofil. Zudem sind die Anleger des Offenen Immobilienfonds der KanAm Grund Group gegen ähnliche Verwerfungen wie nach der Lehman-Krise geschützt, da der LEADING CITIES INVEST ein Immobilienfonds der »neuen Generation« ist, bei dem ohne Unterschied für alle Anleger die schockresistenten Mechanismen der neuen Anlegerschutzgesetzgebung gelten (zwölfmonatige Kündigungsfrist sowie eine vierundzwanzigmonatige Mindesthaltedauer).

Bei aktuellen Stresstests und Risikobewertungen geht die KanAm Grund Group derzeit davon aus, dass es durch die Corona-Pandemie zu einer signifikanten Beeinträchtigung des Wirtschaftskreislaufes kommt. In der Folge wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Negativwachstum kommen und in besonders betroffenen Branchen zu Liquiditätsengpässen bis hin zu Zahlungsunfähigkeit kommen. 
   
Beim Portfolio des LEADING CITIES INVEST mit aktuell rund 90 Mietern handelt es sich um ein diversifiziertes Mieterportfolio. Zudem ist das Portfolio durch Multi-Tenant-Immobilien gekennzeichnet. Die gute Bonität der Hauptmieter trägt zur weiteren Risikoreduktion bei. Während im Branchenvergleich sämtliche Offenen Immobilienfonds (Stichtag 31. Dezember 2019) zu 34 % in die Risikobranchen Handel (26 %) und Hotel (8 %) investiert waren, sehen aktuelle Risikoanalysen für den LEADING CITIES INVEST mit seinem diversifizierten Mieterportfolio mit guter Bonität nach dem Erwerb der Immobilie PIXEL nur 10,6 % des Mieterportfolios mit einem erhöhten Risiko. So lässt sich das Risiko von Mietausfällen beziehungsweise Mieterinsolvenzen auf Basis der Risikoanalyse nicht ausschließen. Allerdings ist die Bonität der Hauptmieter sowie des größeren Teils der Mieter, die unmittelbar von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, weiterhin als gut zu bewerten.

Dem Fondsmanagement gelang es im abgelaufenen Jahr, die neuen Märkte Finnland, Polen, Schweiz, Spanien und Irland für den LEADING CITIES INVEST zu erschließen. So wuchs das Immobilienportfolio in 2019 auf 30 Einzelimmobilien an 22 Standorten in 9 Ländern. Regional ist der Offene Immobilienfonds damit inzwischen in ganz Europa in ausgewählten Städten mit Zukunft präsent, von Helsinki in Finnland bis Barcelona in Spanien, von Dublin in Irland bis Warschau in Polen. Nach Umstellung der Energieversorgung unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten konnte der LEADING CITIES INVEST in 2019 bereits 1.821 Tonnen CO2 einsparen. Der Offene Immobilienfonds der KanAm Grund Group hat derzeit eine Performance von 3,9 % p.a.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.