SERVICE-HOTLINE
0800 5893555
Mo. – Do. von 9-15 Uhr

KONTAKT PER E-MAIL


Zum Kontaktformular

LEADING CITIES INVEST – Turnusmäßige Bewertungen drittes Quartal 2025 abgeschlossen

  • Anteilpreisreduzierung zum 26. August 2025
  • Halbjahresbericht zum 30. Juni 2025 erscheint am 29. August 2025

Die stabile Wertentwicklung des LEADING CITIES INVEST im ersten Geschäftshalbjahr 2025 war durch einen Anstieg des Anteilpreises von 75,47 EUR auf 75,75 EUR zum 30. Juni 2025 bestätigt worden.

Angesichts der im Geschäftsjahr bisher eingereichten Kündigungen von Anteilen, die zur Auszahlung in 2026 anstehen, hat allerdings das Fondsmanagement die Vorbereitungen für weitere Immobilienverkäufe zur Liquiditätsbeschaffung aufnehmen müssen.

Im Rahmen von turnusmäßigen Bewertungen im dritten Quartal 2025 haben die externen Bewerter die Verkehrswerte einzelner Objekte bestätigt, anderer Objekte reduziert. Dabei finden auch die Erkenntnisse aus den Bieterverfahren für weitere anstehende Verkäufe Berücksichtigung. Insgesamt führt das Ergebnis der aktuellen turnusmäßigen Bewertungen zur Anpassung des Anteilpreises um -2,91 EUR auf 72,91 EUR gültig ab dem 26. August 2025.

Ausblick
Die Entwicklung im ersten Halbjahr macht deutlich, wie unterschiedlich die Fondsentwicklung ausfallen kann, wenn in einer Phase ohne Immobilientransaktionen der Fokus des Managements vorrangig auf die Bewirtschaftung des Fonds und dessen Ertragsfaktoren gerichtet werden kann, ohne dass in einem nach wie vor verhaltenen Investitionsmarkt neue Immobilienverkäufe und die damit verbundenen Risiken und Nebenkosten ihre Auswirkungen zeigen. Über die beiden großen Vermietungserfolge in den Objekten »Nerviens 85« in Brüssel und »Renaissance« in Warschau hatten wir bereits berichtet.

Trotzdem hielten die Kündigungen von Anteilen während des Geschäftsjahres an. Hinzu kam, dass Mittelzuflüsse bzw. der aktive Vertrieb von Fondsanteilen durch inzwischen zwei Gerichtsentscheidungen zur Risikoklassifizierung Offener Immobilienfonds praktisch zum Erliegen kamen. Dies bedeutet, dass – auch nach Veräußerung von über 50 % der Immobilien im LEADING CITIES INVEST seit Dezember 2023 – weitere Objekte verkauft werden müssen.

Mit dem verbleibenden Immobilienbestand muss die Bewirtschaftungs- und Wachstumsprognose des LEADING CITIES INVEST weiterhin sichergestellt werden, um mögliche Konzentrationsrisiken im Hinblick auf das Portfolio zu vermeiden und so die Interessen jener Anleger auch weiterhin zu berücksichtigen, die investiert bleiben möchten.

Erste Objektveräußerungen sind für das dritte Quartal 2025 geplant. Weitere werden folgen, wobei die Entwicklung der Kündigungen von Anteilen den Umfang bestimmen wird.

Darüber hinaus dürfen wir Ihre Aufmerksamkeit bereits heute auf den Halbjahresbericht zum 30. Juni 2025 lenken. Dieser wird am 29. August 2025 auf der Website des LEADING CITIES INVEST veröffentlicht werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).