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LEADING CITIES INVEST überschreitet Fondsvolumen von 1 Milliarde Euro

Der LEADING CITIES INVEST hat mit einem Fondsvolumen von 1,004 Milliarden Euro1) die Eine-Milliarde-Euro-Marke überschritten. Der Fonds wurde am 15. Juli 2013 aufgelegt und hat seither eine Performance von kumuliert 29,0 % 2) bei einer geringen Volatilität von 0,8 % erzielt.1) Die Einjahres-Perfomance zum 31. August 2022 beträgt 2,2 % p.a.2) Seit August dieses Jahres erfüllt der Fonds darüber hinaus die MiFID II-Vorgaben für Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen. Zielgruppe sind Privatanleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont.

Olivier Catusse, Managing Partner der KanAm Grund Group sagt: »Die positive Entwicklung des Fondsvolumens des LEADING CITIES INVEST bestätigt unsere Anlagepolitik sowie das Vertrauen der Anleger in diese. Die im Portfolio enthaltenen Objekte befinden sich regional verteilt in Europa und den USA mit Fokus auf Büro- und Logistikimmobilien. Der Anteil von krisenresistenten Mietern der Öffentlichen Hand mit sehr geringem Mietausfallrisiko liegt aktuell bei über 36 %. Staffel- oder Indexmietverträge sorgen darüber hinaus für einen gewissen Inflationsschutz.«

 

Hans-Joachim Kleinert, Founding Partner der KanAm Grund Group, ergänzt: »Seit unserer Gründung vor 22 Jahren haben wir in vielfacher Hinsicht eine Vorreiterrolle übernommen. Wir waren beispielsweise die erste private und damit unabhängige deutsche Immobilien-Kapitalanlagegesellschaft. Zudem haben wir die sogenannte »CashCall-Strategie« entwickelt, über die Kapitalzuflüsse weitgehend so gesteuert werden, dass Mittel dann zur Verfügung stehen, wenn ein Objekt erworben werden soll. Mit dem LEADING CITIES INVEST haben wir anschließend den ersten offenen Immobilien-Publikumsfonds initiiert, der nach dem KAGB reguliert ist. Das nun über die CashCall-Steuerung erreichte Fondsvolumen des LEADING CITIES INVEST von über 1 Mrd. Euro ist ein weiterer Beleg für den Erfolg unserer Strategie sowie unsere Innovationskraft.«

Fonds verfolgt hohe Nachhaltigkeitsstandards
Als Artikel-8-plus-Fonds (SFDR) berücksichtigt der LEADING CITIES INVEST diverse Nachhaltigkeitskriterien,
um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu unterstützen. Im Fokus stehen die ESG-Merkmale »Environmental/Ökologie« und »Governance/Unternehmensführung«. Seit August dieses Jahres erfüllt der Fonds darüber hinaus die MiFID II-Vorgaben für Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen. Bei Investmententscheidungen werden zusätzlich mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren (»Principal Adverse Impacts«) berücksichtigt. Die Ermittlung und Messung im LEADING CITIES INVEST erfolgt anhand der Nachhaltigkeitsindikatoren »fossile Brennstoffe«, »energieineffiziente Immobilienassets« sowie »Intensität des Energieverbrauchs«. Aktuell sind insgesamt 22 Immobilien im LEADING CITIES INVEST im Wert von rund 937 Mio. EUR zertifiziert oder befinden sich in einem Zertifizierungsverfahren. Das entspricht einer Zertifizierungsquote von rund 78 % bezogen auf das gesamte Immobilienvermögen des Fonds. Darüber hinaus stellen hauseigene Research-, Portofolio- und ESG-Modelle die Datenqualität zur Selektion von Standorten, Objekten und Nachhaltigkeitsperspektiven dieser sicher.

Wir sagen »Danke«!
Die Erreichung der Eine-Milliarde-Euro-Marke ist nur durch Ihre großartige Unterstützung möglich geworden. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen unseren erfolgreichen Weg fortzusetzen.

1) Angaben Stand 31.08.2022
2) Berechnung nach BVI-Methode: Berechnungsbasis: Anteilwert; Ausschüttung wird wieder angelegt. Kosten, die beim Anleger anfallen, wie z. B. Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten, Depot- oder andere Verwahrkosten, Provisionen, Gebühren und sonstige Entgelte, werden nicht berücksichtigt.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).