SERVICE-HOTLINE
0800 5893555
Mo. – Do. von 9-15 Uhr

KONTAKT PER E-MAIL


Zum Kontaktformular

LEADING CITIES INVEST – Verkauf »Colonnaden 3«, Hamburg

  • Verkauf zum Verkehrswert
  • Heutiger Besitzübergang gemäß Kaufvertrag aus September 2023
  • Erfolgreiche Asset Management-Leistung zur Repositionierung des Objekts

 

Der LEADING CITIES INVEST hat das Mitte 2015 erworbene Objekt »Colonnaden 3« in Hamburg zum Verkehrswert gem. Halbjahresbericht per 30. Juni 2023 veräußert. Dazu wurde im September 2023 der Kaufvertrag abgeschlossen. Der Nutzen- und Lastenübergang erfolgte nach Kaufpreiszahlung am heutigen Tag.

Die Verkaufsvorbereitungen wurden mit Abschluss der erfolgreichen Asset Management-Maßnahmen zum Jahresbeginn eingeleitet. Nach Vermietung der letzten Büroflächen auf Marktniveau wurden die aktuellen Potenziale ausgeschöpft. Angesichts des herausfordernden Kapital- und Immobilienmarkts freuen wir uns daher ganz besonders, dass der Verkauf nunmehr zum Abschluss gebracht werden konnte.

Es handelt sich um die erste Transaktion des Geschäftsjahres für den LEADING CITIES INVEST. Über den Verkaufspreis wurde Stillschweigen vereinbart. Mit dem Objekt »Hammer Straße 30-34« ist der LEADING CITIES INVEST weiterhin in der Leading City International Hamburg investiert.     

Asset Management-Leistung sorgt für erfolgreiche Repositionierung des Objekts
Die prominente Lage von »Colonnaden 3« ist für potenzielle Mieter von besonderem Interesse. Das Asset Management der KanAm Grund Group hat daher stetig daran gearbeitet, das Profil der Immobilie zu schärfen und die Ertragssituation für den LEADING CITIES INVEST zu optimieren. Über die Haltedauer wurden Mietverträge über insgesamt 1.700 qm neu abgeschlossen und die Mieterträge sukzessive gesteigert. Darüber hinaus wurde u.a. mit einer Rechtsanwaltskanzlei, einem Family Office und einem hippen Brautmodenlabel die Mieterstruktur fortlaufend verbessert und die energetische Situation unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten attraktiviert. Mit Abschluss der Repositionierung der Ausnahmeimmobilie wurde diese in das Verkaufsportfolio aufgenommen.

Der Verkaufserlös dient der teilweisen Bedienung von vorliegenden Mittelrückgaben. In dem Zusammenhang möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass wir das Q&A zur aktuellen Entwicklung des LEADING CITIES INVEST ergänzt haben.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse, Ihre Unterstützung und den konstruktiven Austausch. Wir wünschen Ihnen eine friedliche Adventszeit.

 

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).