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LEADING CITIES INVEST – Verkauf Frankfurter Immobilie und Scope-Rating

  • Verkauf des Frankfurter Objekts »Liebigstraße 6« zur Schaffung von Liquidität
  • Scope veröffentlicht Fondsrating für den LEADING CITIES INVEST und Asset-Management Rating für die KanAm Grund Group

Der Fokus des Fondsmanagements lag in den letzten Monaten neben den Asset-Management-Maßnahmen auf der Liquiditätsbeschaffung. Zu diesem Zweck wurde in 2023 eine qualitative Analyse des gesamten Immobilienportfolios durchgeführt. Das damit verbundene Ziel war die Identifikation eines Portfolios, das nach den zur Liquiditätsbeschaffung notwendigen Objektverkäufen eine Bewirtschaftungs- und Wachstumsprognose des Fonds auf Basis von Kennzahlen stützt. Objekte, die nicht zum identifizierten Portfolio zählten, wurden in den Verkaufsprozess übergeleitet.

Verkauf »Liebigstraße 6« in Frankfurt am Main
Aktuell wurde »Liebigstraße 6« in Frankfurt am Main veräußert. Das Objekt war eines der kleinsten Immobilien im Portfolio und zeichnete sich durch seine hervorragende Lage im Frankfurter Westend aus. Beide Faktoren ermöglichten einen guten Verkaufspreis im aktuellen Markumfeld. Das Management des LEADING CITIES INVEST hatte sich unter Berücksichtigung der steigenden Nachhaltigkeitsanforderungen für einen Verkauf entschieden. Eine Anpassung an das erhöhte Anforderungsprofil des Fonds wäre nur mit erheblichen Investitionen oder eingeschränkt möglich gewesen. Der Verkauf erfolgte zum zuletzt festgestellten Verkehrswert und hatte keine Auswirkung auf den Anteilpreis.     

Die mit dieser Transaktion geschaffene Liquidität wird zur Bedienung der vorliegenden Mittelrückgaben und zur Bewirtschaftung des Fonds verwendet. Im Rahmen unserer o.g. Strategie wurden seit Dezember 2023 zwischenzeitlich elf Immobilien veräußert.

Aktuelles Scope-Rating von Juni 2024
Heute wurden von Scope die Asset-Management- und Fondsratings veröffentlicht. Scope bescheinigt der KanAm Grund Group mit dem aktualisierten Asset Management Rating eine sehr hohe Qualität und Kompetenz im Asset Management von Immobilien und vergibt die Ratingnote »AA-AMR. Nach einem seit Auflegung des LEADING CITIES INVEST vor mehr als zehn Jahren beinahe schon traditionellen A-Rating trägt SCOPE nunmehr den aktuellen Ereignissen rund um die Offenen Immobilienfonds im Allgemeinen und den LEADING CITIES INVEST im Speziellen Rechnung und vergibt das Rating mit der Note »bAIF«. Das Downgrade ist im Wesentlichen dem Performancerückgang innerhalb der vergangenen Monate geschuldet.

Gleichzeitig betrachtet Scope das Immobilienportfolio im Vergleich zur Peergroup als überdurchschnittlich und hebt die folgenden Qualitätsmerkmale positiv hervor:

  •     sehr fungibles Immobilienportfolio
  •     sehr gute Lagequalität des Immobilienportfolios
  •     sehr guter Branchenmix der Mieter
  •     hohe Vermietungsquote und lange Restlaufzeit der Mietverträge

    
Diese Faktoren sind auch aus unserer heutigen Sicht das Fundament, um künftig kontinuierliche Erträge für die Anleger zu erzielen.

Ausblick
Mit dem Abschluss einzelner geplanter Verkäufe soll die notwendige Liquidität geschaffen werden, um alle vorliegenden Anteilrückgaben vollständig bedienen zu können. Das setzt voraus, dass zusätzliche Mittelrückgaben ausbleiben, damit keine weiteren Objektveräußerungen notwendig werden.

Mit Erreichen dieses Liquiditätsziels soll bereits heute der Blick darauf gerichtet werden, im Verlaufe des Jahres wieder als Käufer im Markt zu agieren. Damit kann das Portfolio um hochattraktive Immobilien erweitert werden, um stabile Erträge und zukünftige Wertsteigerungen für investierte und neue Anleger zu erzielen. Wir werden Sie über den geplanten CashCall rechtzeitig informieren.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.