SERVICE-HOTLINE
0800 5893555
Mo. – Do. von 9-15 Uhr

KONTAKT PER E-MAIL


Zum Kontaktformular

LEADING CITIES INVEST – Verkehrswertanpassung und Ausblick

  • Turnusmäßige Bewertung im vierten Quartal führt zu Anteilpreisanpassung von 104,76 EUR auf 93,21 EUR gültig ab 25. November 2023 (Differenz: 11,55 EUR)
  • Zinswende und reduzierte Immobilienpreise werden durch externe Bewerter berücksichtigt
  • Ertragslage der Immobilien unverändert gut
  • Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2023 wie gewohnt im Mai nächsten Jahres geplant

 

Die Zinswende der Zentralbanken sorgt für ein schwieriges Immobilienmarktumfeld. Trotz eines reduzierten Transaktionsvolumens hat sich ein Immobilienmarkt mit deutlich niedrigeren Immobilienpreisen gebildet. Die externen Bewerter haben diese Situation nunmehr in der turnusmäßigen Bewertung im vierten Quartal berücksichtigt und die Verkehrswerte des Immobilienportfolios insgesamt um rund 10 % reduziert.

Die Qualität des Immobilienportfolios bleibt davon unberührt. Der LEADING CITIES INVEST ist in guten Lagen investiert, die Vermietungsquote entspricht unverändert einer Vollvermietung, die Laufzeit aller Mietverträge beträgt rund sieben Jahre und das Mieterportfolio ist außerordentlich bonitätsstark.

Die Anleger können daher aus heutiger Sicht auch weiterhin mit einer attraktiven Ertragsausschüttung für das Geschäftsjahr 2023 im Mai nächsten Jahres rechnen!

Was sind die Gründe für das Ergebnis der Immobilienbewertung im vierten Quartal 2023?

Der historisch schnelle Anstieg der Zinsen und das aktuelle Kapitalmarktumfeld haben Auswirkungen auf die Bewertung des Immobilienportfolios.    

  • Die Nachfrage nach Immobilien ist aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus europaweit um mehr als 60 % zurückgegangen.
  • Immobilientransaktionen finden statt, aber auf einem deutlich geringeren Preisniveau. Im Jahresvergleich gibt es Preisunterschiede von rund 20 %, teilweise auch mehr.
  • Die hohen Inflationsraten lassen zwar die Mieten im Portfolio des LEADING CITIES INVEST steigen, die Wertkorrekturen der Immobilien können sie aber nicht vollständig kompensieren.
  • Die externen Bewerter berücksichtigen sinkende Kaufpreise und steigende Mieten in den aktuellen Wertfortschreibungen. Das Resultat sind Wertkorrekturen von insgesamt rund 10 % über das gesamte Immobilienportfolio des LEADING CITIES INVEST.

Die Erfolgsfaktoren im LEADING CITIES INVEST sind unverändert geblieben!       

  • 96 % Vermietungsquote bei einer durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeit von lediglich 0,4 % des Mieterportfolios.
  • Rund 40 % Anteil von Mietern der öffentlichen Hand, die nahezu keinem Ausfallrisiko unterliegen.
  • Rund 45 % der Mietverträge laufen weit über das Jahr 2032 hinaus und sorgen so für Ertragsstabilität.
  • Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2023 ist wie gewohnt im Mai nächsten Jahres geplant.

Mittelrückgaben: Mögliche negative Auswirkungen auf Anteilpreis und Anlageergebnis     

  • Für bis heute vorliegende Anteilrückgaben wird der Fonds über ausreichend Liquidität verfügen und dafür auch einzelne Verkäufe zur Liquiditätsbeschaffung umsetzen.
  • Für etwaige zukünftige unwiderrufliche Anteilrückgaben von Anlegern würden zusätzliche Immobilienverkäufe notwendig.
  • Immobilienverkäufe verursachen Kosten und sind auch auf Basis der neuen Verkehrswerte im aktuellen Marktumfeld nicht risikolos.
  • Weitere Anteilpreisreduzierungen sind dann nicht auszuschließen.
  • Der LEADING CITIES INVEST verfügt über ein qualitativ hochwertiges Immobilienportfolio, das langfristig stabile Erträge erwirtschaften soll. Ungeplante Immobilienverkäufe infolge von Anteilrückgaben verändern die ausgewogene Portfoliostruktur.          

Mittelzuflüsse: Mögliche positive Auswirkungen auf den Anlageerfolg     

  • Mit den Zinspausen der Zentralbanken stabilisieren sich die Marktaussichten. Bis zum Anstieg des Transaktionsvolumens auf das Niveau der Vorjahre erwarten Marktteilnehmer gute Kaufgelegenheiten.
  • Mit neuen Mittelzuflüssen kann der LEADING CITIES INVEST im aktuellen Markt auch als Käufer auftreten. Anleger können so an künftigen Marktchancen partizipieren. Immobilien können ggf. zu günstigeren Preisen und höheren Renditen erworben werden. Dies kann sich dann positiv auf den künftigen Anlageerfolg des LEADING CITIES INVEST auswirken.  

Wir halten Sie selbstverständlich wie gewohnt über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. Melden Sie sich gerne für den Erhalt des Newsletters an.

Unser aktuelles Q&A beantwortet die wichtigsten Fragen zur aktuellen Situation. Wir danken für Ihr Interesse und stehen Ihnen selbstverständlich zum konstruktiven Austausch zur Verfügung. 
   

 

 

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).