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LEADING CITIES INVEST – Vertriebsstart heute

News

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem heutigen Verkaufsstart des LEADING CITIES INVEST beginnt eine neue Zeitrechnung in der über 50-jährigen Geschichte der Offenen Immobilienfonds. Nur vier Monate nach Inkrafttreten des neuen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) bringt KanAm Grund den ersten Fonds der neuen Generation auf den deutschen Markt. Seine zwei stärksten Argumente neben der zukunftsorientierten, innovativen Fondsstrategie sind die Sicherheit und die gleichen Rücknahmebedingungen für alle Anleger. Das macht den Fonds momentan einzigartig und zum sichersten Anlageprodukt seiner Klasse in Deutschland.

Durch die bewährte CashCall-Strategie der KanAm Grund profitiert der Anleger zusätzlich durch eine hohe Immobilienquote und eine niedrige Liquiditätsquote. Denn eine zu hohe Liquiditätsquote würde beim derzeitigen Zinsniveau kontraproduktiv wirken. Die wesentlichen Informationen zur CashCall-Strategie und zur datenbasierten Auswahl der ersten Immobilien mittels KanAm Grund C-SCORE und PROPERTY SELECTION MODELL haben wir Ihnen bereits am 13. November 2013 mitgeteilt und dem heutigen Newsletter nochmals beigefügt. Alle detaillierten Informationen wie LCI-Produktflyer, Verkaufsargumente, Produktfilm, Presseartikel usw. finden Sie unter www.LCI-Fonds.de.

Wie können Anteile erworben werden?

Allgemeine Information
Ab heute können Anteile des LEADING CITIES INVEST mit der ISIN DE0006791825 bzw. WKN 679182 erworben werden. Der Erstausgabepreis beträgt 100 EUR pro Anteil zzgl. Ausgabeaufschlag (gemäß Vertragsbedingungen 5,5 % des Anteilwerts).

Sie haben die Möglichkeit, Anteile des LEADING CITIES INVEST entweder im so genannten KanAmGrund-Depot 2.0 bei der ebase oder bei anderen depotführenden Stellen zu erwerben.
Als Anleger wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Berater. Als Vertriebspartner beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.

Anteilerwerb in ein Depot bei einer anderen depotführenden Stelle

Die Anteile können grundsätzlich über Bankinstitute erworben werden. Informationen zur technischen Abwicklung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt „Order Instructions“. Sollten Sie Fragen hierzu haben, setzen Sie sich bitte mit Frau Hiebsch oder Herrn Djurdjevic unter der kostenfreien Servicenummer 0800-589 3555 in Verbindung.

Anteilerwerb in ein KanAmGrund-Depot 2.0

Zum Erwerb von Anteilen des LEADING CITIES INVEST über ein bestehendes KanAmGrund-Depot 2.0 bzw. auch zur Neueröffnung eines KanAmGrund-Depot 2.0 nutzen Sie bitte (ggf. unter Angabe der vorhandenen Depotnummer) den aktuellen Depoteröffnungsantrag (s. Downloadcenter oder Online-Portal zum KanAmGrund-Depot 2.0 der ebase) und senden ihn unterschrieben an folgende Adresse:

KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH
Vertrieb
MesseTurm
60308 Frankfurt

Eine Rücksendung des vollständigen und unterschriebenen Kaufauftrags/Depoteröffnungsantrags im Original muss aus technischen Gründen zwingend an die KanAm Grund und nicht an ebase erfolgen. Wir leiten den Kaufauftrag umgehend an ebase weiter. Mit der Rücksendung des Antrags wird für Bestands- und Neukunden automatisch ein kostenloses Verrechnungskonto bei der ebase eröffnet, das so genannte Flex-Konto. Es ist nicht möglich die Eröffnung des Kontos auszuschließen. 
Bitte beachten Sie: Auf dem Antrag des Kunden müssen die Vermittlernummer, der Vermittlerstempel und Ihre Unterschrift eingetragen sein. Der Anteilerwerb ist nur möglich, sofern eine aktuelle Vertriebsvereinbarung mit der KanAm Grund vorliegt.

Eine weitere positive Information am Rande: Die Konditionen für das KanAmGrund-Depot 2.0 bleiben auch über den 31. Dezember 2013 für ein weiteres Jahr bis Ende 2014 konstant. Das aktuelle Preisverzeichnis finden Sie ebenfalls im Downloadcenter des PartnerPortals der KanAm Grund oder im Online-Portal zum KanAmGrund-Depot 2.0 der ebase.

Wiederanlage von Ausschüttungen des KanAm grundinvest Fonds:
Am 25. November 2013 erfolgt die Ausschüttung des KanAm grundinvest Fonds für das zweite Halbjahr 2013 in Höhe von rund 150 Mio. Euro. Wie bereits Anfang November für den KanAm grundinvest Fonds veröffentlicht, bieten wir den Anlegern im KanAmGrund-Depot 2.0 die automatische Wiederanlagemöglichkeit ihrer Ausschüttungen in den LEADING CITIES INVEST.
Im KanAmGrund-Depot 2.0 bei der ebase erfolgt die automatische Wiederanlage unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Die Wiederanlage erfolgt zu NAV.
  2. Es liegt eine gültige Vertriebsvereinbarung zwischen der KanAm Grund und Ihnen aus dem Jahr 2013 vor.
  3. Es liegt das vom Kunden unterschriebene Dokument zur automatischen Wiederanlage bei der ebase vor. Dieses Dokument stellen wir Ihnen in der Anlage zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular in diesem Fall nicht an die ebase, sondern an die KanAm Grund, MesseTurm, 60308 Frankfurt am Main senden! Wir leiten es an ebase weiter.
  4. Der Antrag muss bis morgen, 21. November 2013, vorliegen.
    Gerne können Sie diesen auch faxen an Fax-Nr.: 069-710 411-400

Sollten Sie die Wiederanlage bei anderen depotführenden Stellen wünschen, gelten die in den jeweiligen Häusern festgelegten Bedingungen für eine Wiederanlage im LEADING CITIES INVEST. Setzen Sie sich bei Interesse bitte mit diesen Instituten in Verbindung!

Bisher eingereichte Avise vor dem Vertriebsstart

Sofern Sie uns in den letzten Wochen bereits per Avis Einzahlungen angekündigt haben, möchten wir Sie mit dem heutigen Verkaufsstart bitten, diese nunmehr entsprechend den vorstehenden Modalitäten als Order bei den depotführenden Stellen einzureichen. In diesem Zusammenhang möchten wir uns bei Ihnen sehr herzlich für Ihr Vertrauen bedanken, das Sie in unser Unternehmen und den LEADING CITIES INVEST bereits im Vorfeld gesetzt haben.

Profititieren auch Sie wieder von Offenen Immobilienfonds in Ihrem Angebotsportfolio

Experten wie Medien prophezeien aufgrund der neuen Gesetzgebung den Offenen Immobilienfonds wieder eine gute und solide Zukunft. Der LEADING CITIES INVEST, der als erster Fonds der neuen Generation Sicherheit, Zukunftsfähigkeit und Performance neu definiert, bietet Ihnen jetzt die Möglichkeit, Bestandskunden wieder ein attraktives Angebot zu unterbreiten und Neukunden mit seiner innovativen Fondsstrategie zu gewinnen.

Starten Sie also jetzt mit uns in die neue Zukunft der Offenen Immobilienfonds. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Bei Fragen stehen wir Ihnen – wie immer – unter unserer kostenlosen Hotline Tel.: 0800-589 3555 gerne zur Verfügung.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.