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Vermietungserfolge von Büroflächen im LEADING CITIES INVEST

Um langfristig von den gestiegenen Marktmieten bei Neu- und Nachvermietungen profitieren zu können, investierte das Fondsmanagement des LEADING CITIES INVEST vergangenes Jahr gezielt in den Objektbestand. Die Modernisierungs- sowie ESG-Maßnahmen einzelner Büroflächen zahlen sich bereits aus.

Im Verlauf des Jahres konnten bereits langjährige Neuvermietungen bzw. Mietvertragsverlängerungen an bonitätsstarke Mieter in den Objekten »Nerviens 85«, »Fredriksberg B«, »Renaissance« sowie »Aragó 330« in den vier »Leading Cities« Brüssel, Helsinki, Warschau und Barcelona erzielt werden.

Das bedeutet: Sichere Erträge für den Fonds durch langfristig geregelte Mieteinnahmen          

  • Regelmäßige Modernisierungsmaßnahmen gewährleisten die junge Altersstruktur des Portfolios mit Vorteilen hinsichtlich Vermiet- und Veräußerbarkeit.
  • Über 40 Prozent der Mietverträge haben eine Restlaufzeit von mindestens zehn Jahren.
  • Durch langfristige Mietverträge mit entsprechenden Mietanpassungsklauseln können inflationsbedingte Mietsteigerungen umgesetzt werden.    

Unser Ziel ist es auch weiterhin, die Immobilien des Fondsportfolios unter Berücksichtigung der veränderten Mieteransprüche hinsichtlich technischer Standards sowie unter Nachhaltigkeitsaspekten so zu optimieren, dass langfristig sichere Erträge für den Fonds erzielt werden können. Mit unseren Teams am Hauptstandort in Frankfurt am Main sowie in den Niederlassungen in München, Luxemburg, Paris, London, Dublin, Madrid und Atlanta sind wir bestens gerüstet.

Das Immobilienportfolio des LEADING CITIES INVEST ist breit diversifiziert und punktet durch die sehr gute Lagequalität der im Portfolio enthaltenen Immobilien. Die Vermietungsquote zum 30. Juni 2023 beträgt 96 Prozent. Zudem sorgen der hohe Anteil von Mietern der öffentlichen Hand in Höhe von knapp 40 Prozent sowie andere langjährige Mieter für stabile Mieteinkünfte. Mit einer derzeitigen Zertifizierungsquote von etwa 80 Prozent der im Fonds enthaltenen Objekte, konnten darüber hinaus bereits wichtige Weichen in Richtung Klimaneutralität gestellt werden.

Aktuell umfasst das Immobilienportfolio des LEADING CITIES INVEST 41 Immobilien an 27 Standorten auf zwei Kontinenten. Einen detaillierten Überblick zum LEADING CITIES INVEST bietet Ihnen das aktuelle Fact-Sheet des Fonds.

Der LEADING CITIES INVEST ist derzeit für Einzahlungen geöffnet. Wir bedanken uns für Ihr Interesse am LEADING CITIES INVEST.    

 

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).