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Nachhaltigkeitsstrategie der KanAm Grund Group schreitet weiter voran

Um der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) nachzukommen, hat die KanAm Grund Group den LEADING CITIES INVEST auf Artikel 8 SFDR umgestellt.

Vorangegangen war die bereits 2018 gestartete Initiative »LEADING CITIES INVEST goes green«, mit der in den letzten Jahren die hierzu erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen sowohl auf Ebene der KanAm Grund Group als auch des Fonds geschaffen wurden.

Die KanAm Grund Group beobachtet die diversen Bemühungen der Finanzbranche, den gewünschten neuen EU-Nachhaltigkeitsstandards gerecht zu werden, von Anfang an. Nach intensiver Auseinandersetzung damit, was dies auf Unternehmens- und Fondsebene im Detail bedeutet, wurde der LEADING CITIES INVEST zum 1. Mai 2022 auf Artikel 8 SFDR umgestellt. Im Vordergrund steht dabei, die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu unterstützen und den Anlegern und Vertriebspartnern transparente und verständliche Informationen zu den ESG-Kriterien des LEADING CITIES INVEST zur Verfügung zu stellen.

ESG-Merkmale »Environmental/Ökologie« und »Governance/Unternehmensführung« im Fokus des LEADING CITIES INVEST
Im Rahmen des ökologischen Merkmals wird im LEADING CITIES INVEST besonders der Klimaschutz gefördert, indem die CO2-Emissionen des Immobilien-Portfolios unter Einhaltung des sogenannten CRREM-2-Grad-Dekarbonisierungspfades reduziert werden. Die Berücksichtigung des ESG-Merkmals »Governance/Unternehmensführung« erfolgt, indem ausschließlich in Finanzprodukte investiert wird, deren Emittenten die Prinzipien des United Nations Global Compact anerkennen. Die an der weltweit bedeutendsten Initiative der UNO für nachhaltige Unternehmensführung angeschlossenen Unternehmen verpflichten sich, im Rahmen ihrer Tätigkeit diverse Prinzipien verantwortungsvoller Unternehmensführung aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt & Klima sowie Korruptionsprävention einzuhalten.

KanAm Grund Group ist seit Jahren im Bereich Nachhaltigkeit aktiv
Die »KanAm Grund Group goes green«-Strategie zielt auf Nachhaltigkeit auf Unternehmens- und Fondsebene ab. Die den Fondsportfolios zugehörigen Immobilien werden seit Jahren auch extern bewertet, mit dem Ziel einer Zertifizierung nach neuesten Nachhaltigkeitsstandards. Im LEADING CITIES INVEST sind derzeit 19 Immobilien im Wert von rund 785 Millionen Euro zertifiziert oder befinden sich in einem Zertifizierungsverfahren. Dies entspricht einer Zertifizierungsquote von über 66 % bezogen auf das gesamte Immobilienvermögen des Fonds. Im Rahmen der Initiative »LEADING CITIES INVEST goes green« wurde zudem die Energieversorgung der im Portfolio enthaltenen Gebäude neu gebündelt, um deren Allgemeinstrom- und Erdgasbedarf CO2-neutral decken zu können. Darüber hinaus hat der LEADING CITIES INVEST im Jahr 2021 erneut am GRESB-Benchmarking teilgenommen und den »Green Star Status« mit drei Sternen erreicht.

Neuer Verkaufsprospekt und neues KID ab 1. Mai 2022
Aufgrund der Klassifizierung des LEADING CITIES INVEST nach Artikel 8 SFDR gelten seit dem 1. Mai 2022 der neue Verkaufsprospekt (115/05.2022) und die neuen Wesentlichen Anlegerinformationen (125/05.2022).  

Die neuen Pflichtpublikationen können Sie wie gewohnt online bestellen, die Auslieferung der gedruckten Dokumente erfolgt ab Mitte Mai.

Aktuell umfasst das Immobilienportfolio 42 Immobilien an 27 Standorten auf zwei Kontinenten. Einen detaillierten Überblick zum LEADING CITIES INVEST bietet Ihnen das aktuelle Fact-Sheet des Fonds.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Wesentliche Chancen und Risiken des Fonds

Chancen

  • Der Anleger hat die Möglichkeit, mit geringen Anlagebeträgen an den Renditechancen großer, internationaler und qualitativ hochwertiger Immobilien zu partizipieren.
  • Der Fonds strebt eine Risikostreuung durch hohe Diversifikation im Hinblick auf Standorte, Nutzungsarten und Mietvertragslaufzeiten an. 
  • Der Fonds ist eine inflationsberücksichtigende Anlage, denn die Mieten sind in der Regel indexiert, steigen also mit der Preisentwicklung. 
  • Dank seiner Struktur strebt der Fonds stabile Erträge bei meist geringen Wertschwankungen an. 
  • Die Verwaltung der Immobilien erfolgt durch ein professionelles und anerkanntes Management. 
  • Anleger können von der 60%igen Steuerfreistellung der Ausschüttung profitieren. Diese „Teilfreistellung“ gemäß § 20 Abs. 3 InvStG gilt für sämtliche Ausschüttungen ab dem 1. Januar 2018.

Risiken

  • Immobilienrisiken wie negative Veränderungen des geplanten Mietertrags von Immobilien, Wertverluste durch eine negative Entwicklung von einzelnen Immobilien oder des Immobilienmarkts insgesamt und Veränderungen der Bewirtschaftungskosten können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.
  • Von den Adressenausfallrisiken besitzt das Mieterausfallrisiko, das den Ausfall oder die Minderung von Mieterträgen aufgrund von Veränderungen der Zahlungsfähigkeit von Mietern bezeichnet, die höchste Relevanz bei einem Offenen Immobilienfonds.
  • Auch sonstige Marktpreisrisiken wie zinsinduzierte Risiken aus der Liquiditätsanlage und der Fremdkapitalaufnahme, Kurs- oder Wertveränderungen der in Finanzinstrumenten angelegten liquiden Mittel und Wertverluste aufgrund von Währungskursänderungen bei nicht in Fondswährung notierenden Vermögensgegenständen können zu Schwankungen im Anteilwert führen.
  • Liquiditätsrisiken bestehen im Wesentlichen darin, dass die angelegten Mittel zur Bedienung von Rücknahmeverlangen und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen. Trotz der Durchführung von Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung kann es im Fall von liquiditätswirksamen Ereignissen zu einer Aussetzung der Anteilrücknahme kommen. 
  • Auch operationelle Risiken aus den fondsbezogenen Geschäftsprozessen oder externen Effekten können sich auf die Höhe des Fondsvermögens auswirken.
  • Nachhaltigkeitsrisiken in Form von negativen Veränderungen von Einflussfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance können als zusätzliche Risikofaktoren der oben genannten Risikoarten auftreten und zu finanziellen Verlusten sowie Reputationsschäden führen. Mit dem zunehmenden Klimawandel gewinnen insbesondere physische und transitorische Klimarisiken als Teil der Nachhaltigkeitsrisiken an Relevanz.

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