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Scope Rating 2022: MIT AAAMR weiter in Topgruppe Asset Manager Real Estate

Die Scope Analysis GmbH hat das Asset Management Rating der KanAm Grund Group im Segment Immobilien von AA(AMR) bestätigt. Damit bescheinigt die renommierte Ratingagentur dem Unternehmen weiterhin sehr hohe Qualität und Kompetenz im Asset Management von Immobilien. Die KanAm Grund Group gehört erneut zur Topgruppe im Bereich Asset Manager Real Estate.

Im Rahmen der Analyse als Grundlage für die Scope-Bewertung konnte die KanAm Grund Group u.a. aufgrund ihrer „sehr hohen Transaktions- und Asset-Management-Kompetenz in den Büromärkten westeuropäischer Metropolen − insbesondere Paris und London − sowie in Deutschland und in Nordamerika“ überzeugen. Auch der „deutlich überdurchschnittliche Anstieg der Assets under Management von 3,8 Mrd. Euro im Jahr 2018 auf 6,6 Mrd. Euro im Jahr 2021“ sowie die „sehr hohe Branchenexpertise und überdurchschnittliche Betriebszugehörigkeit und Stabilität der Geschäftsführung“ wurden als Gründe für das sehr gute Ratingergebnis angeführt. Das umfassende Nachhaltigkeitsmanagement der KanAm Grund Group wurde erfolgreich in die prozessualen Abläufe des Unternehmens integriert. Die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen werden vom 40-köpfigen Sustainability-Team aktiv vorangetrieben.

Zudem wird das Resultat von der positiven Wertentwicklung des LEADING CITIES INVEST gestützt. Der im Juli 2013 aufgelegte Offene Immobilien-Publikumsfonds der KanAm Grund Group zählt sowohl im 1-, 3- als auch 5-Jahres-Performancevergleich jeweils zur Spitzengruppe der Europafonds.

Mit dem Scope-Ratingergebnis von a (AIF) befindet sich der Fonds weiterhin innerhalb der höchsten Notenstufe der Gewerbefonds für Privatanleger und zählt damit zu den besten der bewerteten Immobilienportfolios. Der Fonds überzeugte vor allem durch die sehr gute Lagequalität der Immobilien und das geringe Risiko aus Mietverträgen mit Alleinmietern. Auch die Alters- und Größenstruktur der Immobilien schnitten deutlich überdurchschnittlich ab. Die Objekte des Fonds sind laut Scope überwiegend jung und sehr fungibel. Durch die erfolgten Immobilienankäufe im LEADING CITIES INVEST erhöhte sich der Anteil staatlicher Mieter auf Fondsebene zum 31.12.2021 auf rund 38 Prozent, was Scope aufgrund des geringeren Adressausfallrisikos ebenso positiv bewertete.

Wachstumsstrategie der KanAm Grund Group wird konsequent fortgeführt
Die KanAm Grund Group hat sich in den vergangenen rund 22 Jahren bereits in vielfacher Hinsicht als innovativer Marktteilnehmer erwiesen. So war sie u.a. die erste private und damit unabhängige deutsche Immobilien-Kapitalanlagegesellschaft. Mit dem LEADING CITIES INVEST wurde der erste offene Immobilienfonds, der unter die neuen gesetzlichen Regulierungsmaßnahmen des KAGB fällt, initiiert. Zudem wurde die so genannte „CashCall-Strategie“ entwickelt, über die Kapitalzuflüsse weitgehend so gesteuert werden, dass Mittel dann zur Verfügung stehen, wenn ein Objekt erworben werden soll.

Vom konzernunabhängigen deutschen Unternehmen hat sich die KanAm Grund Group mittlerweile zu einem internationalen Immobilienspezialisten entwickelt. Mit eigenen Niederlassungen und Netzwerken im europäischen Ausland und den USA hat das Unternehmen eine erfolgreiche Plattform geschaffen und bietet ihren Investoren Immobilieninvestitionen und Dienstleistungen über verschiedene Risikoausprägungen von Core bis zu Projektentwicklungen in Europa und Nordamerika an. Neben Privatanlegern können auch institutionelle Investoren von der langjährigen Immobilien-Expertise des Hauses profitieren. Derzeit gibt es neun Spezialfonds sowie 12 Asset Management Mandate. Aus Sicht von Scope setzt die KanAm Grund Group damit ihre Wachstumsstrategie konsequent fort. Darüber hinaus wird ihr eine „sehr hohe Transaktions- und Asset-Management-Kompetenz bei privaten und institutionellen Investoren als Immobilien Asset Manager vor allem am deutschen Markt“ bescheinigt.

Mit der Strategie 2025 verfolgt die KanAm Grund Group den weiteren Ausbau und das Wachstum als internationales Immobilienunternehmen. Neben der Steigerung der Effektivität durch die Anpassung von Strukturen und Prozessen soll gleichfalls das erforderliche Know-how ausgebaut werden. So wurden beispielsweise Niederlassungen in London, Madrid und Dublin gegründet, die Bereiche „Investment und Asset Management Germany“ und „Investment und Asset Management Europe“ eingeführt sowie eine Development-Abteilung eingerichtet. Der Fokus liegt darüber hinaus in der weiteren Automatisierung und Digitalisierung der Geschäftsprozesse. Zu diesem Zweck wurden eigens die Lenkungsausschüsse „Digitalisierung“ und „Nachhaltigkeit“ gegründet.

Über die Scope Group
Die Scope Group ist mit mehr als 200 Mitarbeitern der größte europäische Anbieter von Ratings, Research und Analysen. Die Analysten von Scope bewerten seit mehr als 20 Jahren Investmentfonds - in Deutschland derzeit mehr als 6.000. Das Scope Rating der Offenen Immobilienfonds reflektiert die Rendite- und Risikoaspekte eines Fonds. Dabei werden alle relevanten Risikotreiber bewertet und die Immobilienportfolios detailliert analysiert. Die Ratingskala reicht dabei von C(AMR) (entspricht nicht institutionellen Standards) bis AAA(AMR) . Durch das Rating wird ein systematischer Vergleich von thematisch ähnlichen Fonds ermöglicht.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.