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Top-Rating zum Start des LEADING CITIES INVEST

News

Sehr geehrte Damen und Herren,

rechtzeitig vor dem Verkaufsstart des LEADING CITIES INVEST hat die renommierte Ratingagentur FERI EuroRating Services AG ein überaus positives Urteil über den ersten Offenen Immobilienfonds der neuen Generation abgegeben und die Gesamtnote "Sehr gut" (A) für den innovativen Fonds der KanAm Grund-Gruppe vergeben. Bereits im August erfolgte die Nominierung für die bekannten SCOPE AWARDS 2013 in der Kategorie "Asset Based Investments - Real Estate/Portfolio Construction".

In einer gesonderten Bewertung der KanAm Grund-Gruppe erteilte FERI dem Unternehmen und Management zum 1. Oktober 2013 die Gesamtnote "Ausgezeichnet" (AA).

FERI Immobilienfonds Rating

Nach einer mehrwöchigen Analyse von Performance, Portfolio und Finanzstrukturen des LEADING CITIES INVEST durch FERI und einer umfangreichen Darstellung in den Medien steht der ausschließlich auf Metropolen ausgerichtete, innovative Fonds mit besten Voraussetzungen am Start. Entwickelt nach den Grundlagen des neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) definiert er Zukunftsfähigkeit, Sicherheit und Performance neu und erreicht in der Summe seiner Eigenschaften den derzeit maximalen Level an Sicherheit.

„Über ein Jahr Entwicklungsarbeit, unsere Innovationsstärke und unsere langjährige Erfahrung haben wir in LEADING CITIES INVEST investiert, um auf Grundlage des ab Juli 2013 gültigen KAGB eine neue, vielversprechende Zukunft der Offenen Immobilienfonds einzuläuten“, erklärt dazu Hans-Joachim Kleinert, geschäftsführender Gesellschafter der KanAm Grund. „Es war unser festes Ziel, als erstes Unternehmen die Verbesserungen des neuen Gesetzes anzuwenden, um dem Anleger nach Jahren der Krise das zu bieten, was er heute nachgewiesenermaßen am meisten verlangt: Ein Höchstmaß an Sicherheit.“
Das Ergebnis dieser Entwicklungsarbeit spiegelt sich in den Bewertungen der Ratingagentur FERI wider: Sie gibt dem LEADING CITIES INVEST in den Kriterien Rendite, Risiko, Kapitalstruktur und Ertragsrisiken die Note „Ausgezeichnet“ (AA). Standortattraktivität, Objektattraktivität und Fungibilität der Anteile werden mit „Sehr gut“ (A bzw. A-) bewertet. Sie finden hier den ausführlichen Ratingbericht.


LEADING CITIES INVEST für Scope Awards 2013 nominiert

Bereits im August 2013 hatte die Ratingagentur Scope den LEADING CITIES INVEST in der Kategorie „Asset Based Investments – Real Estate/Portfolio Construction“ für die bedeutenden SCOPE AWARDS 2013 nominiert. Die Preisverleihung findet am 17. Oktober 2013 in Venedig statt. Bei der achten Preisverleihung im Vorjahr gewann KanAm Grund den Scope Investment Award 2012 in der Kategorie „Management Performance Transparency“ für „maximale Transparenz“ und „hohe Glaubwürdigkeit“.


FERI bewertet die KanAm Grund-Gruppe mit "Ausgezeichnet" (AA)

Zum 1. Oktober 2013 hat die Ratingagentur FERI auch das im Jahr 2000 gegründete Unternehmen KanAm Grund analysiert und bewertet. Die Beurteilung basiert auf der Überprüfung der Qualität der Bereiche Unternehmen, Produkte, Prozesse sowie Kunden. Ziel dabei war, aus neutraler Sicht eine objektive Einschätzung der Managementqualität des Unternehmens zu ermitteln.

FERI zeichnete die KanAm Grund-Gruppe mit der Gesamtnote „Ausgezeichnet“ (AA) aus. In den vier Kategorien erhielt KanAm Grund dreimal „Ausgezeichnet“ (AA) für die Bereiche Unternehmen, Prozesse und Kunden, sowie ein „Sehr gut“ (A) für den Bereich Produkte. Auch den Ratingbericht zur KanAm Grund-Gruppe finden Sie hier.

Aus dieser Bewertung zieht Geschäftsführer Heiko Hartwig sein Fazit: „Wie viele andere Kapitalanlagegesellschaften haben auch wir aufgrund der Finanzmarktkrise schwierige Jahre hinter uns. Die sehr positive Beurteilung unseres Unternehmens durch FERI zeigt, dass wir die richtigen Lehren aus der Krise gezogen haben und fit sind, um mit einem neuen, innovativen und attraktiven Angebot für die Anleger Fahrt aufzunehmen. Mit gleichem Engagement arbeiten wir auf Basis unserer 'Agenda 2016' auch unverändert weiter an der optimalen Auflösung des KanAm grundinvest Fonds.“ Ergänzend erhalten Sie mit dieser Mail weitere Pressestimmen zum LEADING CITIES INVEST. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.