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Vertriebsstart mit CashCall am 20. November 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist so weit! LEADING CITIES INVEST, der erste Offene Immobilienfonds der neuen Generation, von Experten und Medien bereits positiv beurteilt, startet am 20. November 2013.

Ab diesem Tag können Anteile des LEADING CITIES INVEST mit der ISIN DE0006791825 bzw. WKN 679182 erworben werden. Der Erstausgabepreis beträgt 100 EUR pro Anteil zzgl. Ausgabeaufschlag (gemäß Vertragsbedingungen 5,5 % des Anteilwerts). Der Mittelzufluss erfolgt mit der bewährten CashCall-Strategie der KanAm Grund. Die potenziellen ersten Immobilieninvestitionen befinden sich in den 1A-Lagen der Leading Cities London, Paris, Berlin und Brüssel und sichern eine Anfangsrendite von über 3 % p.a.

Die bewährte CashCall-Strategie der KanAm Grund stellt zum Vorteil der Anleger sicher, dass Mittelzuflüsse in den LEADING CITIES INVEST kontrolliert und stets nur zeitnah mit geplanten Immobilienkäufen stattfinden. Das bedeutet, dass der Fonds keine neuen Anteile ausgibt, sofern nicht der Anlagestrategie entsprechende Akquisitionsobjekte in den relevanten Märkten verfügbar sind. Damit gewährleisten wir, dass die Immobilienrendite für die Anleger nicht durch die derzeit sehr niedrige Liquiditätsverzinsung verwässert und verringert wird, sondern nachhaltig auf einem attraktiven, zeitgemäßen Niveau bleibt.

Vier attraktive Objekte in Europa ausgewählt

Nach der nunmehr erfolgten Auswahl der ersten renditestarken Immobilien kann der Vertrieb mit dem ersten CashCall für den LEADING CITIES INVEST ab 20. November 2013 starten. Die entsprechenden Objekte haben in den letzten Wochen unser innovatives, zweistufiges Investitionsmodell — das C-SCORE MODELL zur Auswahl der geeigneten Leading Cities und das PROPERTY SELECTION MODELL (PSM) zur Bestimmung der besten Immobilieninvestments — erfolgreich durchlaufen. Sie entsprechen somit den hohen Qualitätskriterien des LEADING CITIES INVEST und stehen für einen wettbewerbsfähigen Sachwertertrag mit einer prognostizierten Anfangsrendite von über 3 % p.a. Die identifizierten ersten potenziellen Immobilieninvestments befinden sich in London, Paris, Berlin und Brüssel. Ausführliche Informationen zu C-SCORE und PSM finden Sie im Produktflyer des LEADING CITIES INVEST.

Bitte beachten Sie, dass wir — im Interesse der Anleger — keine Abbildungen der Immobilien zeigen oder konkrete Angaben über die Mieter machen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Objekten würden zwangsläufig zur Folge haben, dass wir das Interesse auf diese ohnehin sehr begehrten Immobilien lenken. Damit  wären dann automatisch ein noch größeres Interesse, gesteigerter Wettbewerb und als Folge Preissteigerungen verbunden. Eine transparente Kommunikation – die bei der KanAm Grund groß geschrieben wird – würde in diesem Fall die Vorteile für die Anleger beim Einkauf der Immobilien gefährden.
Des Weiteren bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass es sich bei den nachfolgend dargestellten Objekten um den aktuellen Stand der Akquisitionsauswahl handelt. Das Management des LEADING CITIES INVEST behält sich vor, bei Bedarf auch alternative Objekte mit vergleichbaren Qualitätskriterien entsprechend der Anlagestrategie für das Portfolio zu erwerben .

London

Lage: City of London
Nutzungsart: Büro
Mietfläche: 6.100 qm
Vermietung: 100 %
Mieter: Bildung
Laufzeit: bis 2031 (18 Jahre)
Rendite: 3 % p.a.
C-SCORE: Leading Cities International, Note: Hervorragend
PSM*: International: Core

Paris

Lage: CBD – Central Business District
Nutzungsart: Büro
Mietfläche: 1.200 qm
Vermietung: 100 %
Mieter: Finanzbranche
Laufzeit: 2019 (6 Jahre)
Rendite: > 3 % p.a
C-SCORE: Leading Cities International, Note: Sehr gut
PSM*: International: Core

Berlin

Lage: Berlin-Mitte
Nutzungsart: Büro/Handel
Mietfläche: 3.500 qm
Vermietung: 97 %
Mieter: Rechtsanwälte u. a.
Laufzeit: bis 2023 (durchsch. 4,5 Jahre)
Rendite: > 3 % p.a.
C-SCORE: Leading Cities International, Note: Sehr gut
PSM*: International: Core

Brüssel

Lage: North Area
Nutzungsart: Büro
Mietfläche: 6.200 qm
Vermietung: 100 %
Mieter: Staatlicher Mieter
Laufzeit: bis 2040 (27 Jahre)
Rendite: > 3 % p.a.
C-SCORE: Leading Cities International, Note: Gut
PSM*: International: Core

* PROPERTY SELECTION MODELL von KanAm Grund

Anteilreservierungen mittels Avis bis 20. November 2013

Anlässlich der Roadshows zur Vorstellung des LEADING CITIES INVEST im Oktober 2013 an den Standorten Frankfurt am Main, Düsseldorf, Böblingen, München und Hamburg wurden den Teilnehmern bereits Reservierungen von Anteilen des LEADING CITIES INVEST mittels eines Avis ermöglicht. Mit diesem Avis werden Käufe von Anteilen vorgemerkt und wir garantieren in jedem Fall die bevorzugte Einzahlung, sofern uns das Avis bis zum 20. November 2013 vorliegt. Mit dem offiziellen Vertriebsstart und CashCall ab diesem Datum endet vorläufig die Möglichkeit der Avisierung.

Aktuelle Pressestimmen zum Vertriebsstart

Der Vertriebsstart des LEADING CITIES INVEST wird weiterhin auch von der Presse begleitet und positiv bewertet. Mit dieser Mail erhalten Sie die aktuellsten Artikel, veröffentlicht in der Zeitung »DIE WELT« am 2. November 2013 sowie in der »Börsen-Zeitung« am 12. November 2013 zum Download. Eine Auswahl weiterer Pressestimmen finden Sie unter www.LCI-Fonds.de.

Die Zukunft hat begonnen

Die Mehrzahl der unabhängigen Branchenexperten gibt auf der Grundlage des seit Juli 2013 gültigen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) den Offenen Immobilienfonds wieder eine positive Zukunft. Speziell die nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungs- und Haltefristen gewährleisten ein Höchstmaß an Sicherheit und Gleichbehandlung aller Anleger. Der LEADING CITIES INVEST ist der erste und derzeit einzige Fonds, der diesen Rahmenbedingungen entspricht. Mit seiner auf Qualität, Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgelegten Fondsstrategie eignet er sich besonders für Privatanleger, die nach einer längerfristigen und möglichst sicheren Anlageform suchen.

Mit dem LEADING CITIES INVEST haben Sie als Vertriebspartner nach den Krisenjahren auch erstmals wieder ein attraktives Angebot mit zeitgemäßer Rendite aus dem Bereich der Offenen Immobilienfonds. Seine zwei stärksten Argumente sind

  1. Sicherheit – und damit entspricht er dem Wunsch von 76 % aller deutschen Anleger, wie eine repräsentative Umfrage im April 2013 ergab — sowie
  2. gleiche Rücknahmebedingungen für alle Anleger.

Weitere Informationen zu der Studie des IMR Institutes for Marketing Research sowie zu den Offenen Immobilienfonds der neuen Generation finden Sie in der Publikation newsdirekt.

Nutzen Sie für Ihre Anlegergespräche unser ausführliches Informations- und Argumentationsmaterial mit zahlreichen Download-Angeboten! Für Rückfragen steht Ihnen unser gesamtes Vertriebsteam gerne unter der gebührenfreien Hotline 0800-589 3555 zur Verfügung.

Wir freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen beim Vertrieb des LEADING CITIES INVEST.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Soweit Anleger im Vorfeld der Kündigung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST abgegeben haben, wurden die Anteile, auf die sich die Rückgabeerklärung bezieht, von der depotführenden Stelle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Auch auf gesperrte Anteilscheine wird der Liquidationserlös im selben Umfang wie auf alle anderen Anteilscheine ausgezahlt. Aufgrund dieser Sperrung ist allerdings gemäß der gesetzlichen Regelung eine Verfügung über die betreffenden Anteile nicht möglich. Eine automatische Aufhebung dieser Sperrung im Falle der Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist gesetzlich bisher leider nicht vorgesehen. Deshalb bieten wir unseren Anlegern an, ihre bereits erklärten Rückgabeerklärungen zurückzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine zivilrechtliche Einigung zwischen den Anlegern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Um den Anlegern die eigenverantwortliche Verfügung über die gesperrten Anteile (z. B. durch eine Veräußerung der Anteile an der Börse) zu ermöglichen, erklärt die Kapitalverwaltungsgesellschaft hiermit gegenüber allen Anlegern:

»Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH stimmt hiermit der Rücknahme der Rückgabeerklärungen in Bezug auf Anteile des LEADING CITIES INVEST zu.«

Verfahren: 
Die Rücknahme der Rückgabeerklärung kommt dadurch zustande, dass der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle unwiderruflich in Schriftform erklärt, seinen zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe von Anteilen des LEADING CITIES INVEST zurückzunehmen. Anleger können hierfür den beigefügten Mustertext verwenden. Maßgeblich für die Rücknahme der Rückgabeerklärung ist ausschließlich der Eingang einer entsprechenden Erklärung bei der depotführenden Stelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verzichtet hiermit auf den Zugang der entsprechenden Erklärung bei sich. Mit dem Zugang der Erklärung des Anlegers bei seiner depotführenden Stelle wird die Rückgabeerklärung aufgehoben und gegenstandslos. Die depotführende Stelle kann daraufhin den Sperrvermerk löschen und der Anleger kann wieder frei über seine Anteilscheine verfügen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist die Anleger ausdrücklich auf Folgendes hin:
 

  • Aufgrund der Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST und der damit verbundenen dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme ist eine erneute Anteilrückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen erfolgt seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. 
  • Die Einräumung der Möglichkeit zur Rücknahme von Anteilrückgabeerklärungen stellt insbesondere auch keinerlei Handlungsempfehlung seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft dar. 
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat diese Vorgehensweise nach bestem Wissen erstellt. Dieses Schreiben und darin angebotene und beschriebene Verfahrensweisen beinhalten keine Rechts- und Steuerberatung.
  • Ein etwaiger Verkauf der Anteile an der Börse erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Anlegers. Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Die Börsenkurse können sich unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln. Der dem Börsenhandel zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis abweichen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Entwicklung des Marktpreises an der Börse.