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Weiterer erfolgreicher Verkauf: PAU CLARIS in Barcelona

Der LEADING CITIES INVEST hat das 2019 erworbene Objekt »Pau Claris« in Barcelona mit Veräußerungsgewinn verkauft. Es handelt sich dabei bereits um die fünfte Transaktion im Fonds seit Anfang des Jahres. Über den Verkaufspreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Die rund 6.200 Quadratmeter große Büroimmobilie befindet sich in der Carrer de Pau Claris 158-160 im Herzen Barcelonas.

Seit Anfang 2022 hat das Fondsmanagement des LEADING CITIES INVEST damit bereits fünf Transaktionen getätigt. Im März waren das Light Industrial-Objekt »Lambda« nahe Chemnitz und die Büroimmobilie »Fab9« in Helsinki erworben worden. Es folgte der Verkauf des »Chiquita-Headquarter« am Genfer See Anfang Juni. Zuletzt konnte man Ende Juli die erste österreichische Immobilie für den Fonds erwerben, die Last-Mile-Logistikhalle »Cross Dock Upper Austria« in der Nähe von Linz. Fast zeitgleich hat sich die KanAm Grund Group nun von »Pau Claris« in Barcelona getrennt.
       
Hans-Joachim-Kleinert, Founding Partner der KanAm Grund Group sagt: »Der LEADING CITIES INVEST ist seit dem 1. Mai 2022 als Artikel-8-Fonds (SFDR) klassifiziert. Seit August berücksichtigt er zusätzlich mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren (»Principal Adverse Impacts«) und erfüllt damit die neuen MiFID II-Vorgaben für Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen. Wir sind uns der damit verbundenen Verantwortung – auch im Zusammenhang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 – durchaus bewusst und verfolgen eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie sowohl auf Unternehmens- als auch auf Fondsebene. Unter Berücksichtigung der steigenden Nachhaltigkeitsanforderungen für den LEADING CITIES INVEST, haben wir uns dazu entschieden, aktuelle Marktchancen zu nutzen und »Pau Claris« gewinnbringend zu verkaufen.«

Nach der Veräußerung von »Pau Claris« reduziert sich der Anteil von spanischen Immobilien im Fonds auf etwa 15 Prozent. Mit derzeit etwa 23 Prozent liegt der regionale Fokus aktuell auf Deutschland. Es folgen Frankreich (etwa 19 Prozent), Spanien und Finnland (rund 13 Prozent). Im Spanien-Portfolio des LEADING CITIES INVEST verbleiben nunmehr fünf Mitte 2021 erworbene Bürogebäude in Top-Lage im Zentrum Barcelonas, die dem Anforderungsprofil des Fonds in höherem Maße entsprechen als es bei »Pau Claris« der Fall war. Drei der Objekte befinden sich im L’Eixample – einem erstklassigen Büro-, Geschäfts-, Wohn- und Tourismusviertel im Herzen der Stadt. Die anderen beiden Objekte sind im Gotischen Viertel von Barcelona, das sich von der Straße La Rambla bis zur Via Laietana erstreckt. Alle Immobilien sind langfristig von der Generalitat de Catalunya angemietet.

Disclaimer

Diese Meldung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

Auszahlung aller Anleger des LEADING CITIES INVEST

Im Folgenden informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung zum Sondervermögen LEADING CITIES INVEST:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung und im Interesse aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirkung zum 26. Juni 2026 zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen.

Dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung vom 25. Juni 2026, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST zu kündigen, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 zugestimmt. Die Kündigung wird im Bundesanzeiger mit Datum des 26. Juni 2026 bekanntgegeben. Kündigungserklärung

Zur Bedienung der bisherigen Rückgabewünsche der Anleger im LEADING CITIES INVEST wurden bereits rund 70% der ursprünglich mehr als 40 Immobilien des Fonds seit 2022 veräußert und somit die vorgesehene Anteilrücknahme stets eingehalten. Die aktuell noch verbleibenden zwölf Immobilien des Fondsportfolios werden ebenfalls schrittweise verkauft. Für Sie als Anleger bedeutet diese Entscheidung, dass dadurch das Fondsvermögen in den kommenden Jahren liquidiert und gleichmäßig an alle Anleger ausgezahlt wird. Eine Ausgabe von Anteilen wird endgültig eingestellt; eine individuelle Rückgabe von Anteilen an die KVG ist jetzt nicht mehr notwendig oder möglich. Das bedeutet im Ergebnis, dass alle Anteilrückgaben und -ausgaben ab Montag, den 29. Juni 2026 (erster Handelstag nach Wirkung der Kündigung), nicht mehr ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter News. Antworten auf häufige Fragen zur Auflösung und Auszahlung des LEADING CITIES INVEST geben wir in unserem Q&A.


Bitte beachten Sie die folgende Information zum Börsenhandel:

Der Börsenhandel ist unabhängig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Solange Anteile des LEADING CITIES INVEST im Freiverkehr an einer Börse gehandelt werden, können Anleger ihre Anteile dort grundsätzlich kaufen oder verkaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang ein solcher Handel künftig stattfindet. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Börsenkurse unabhängig vom offiziellen Anteilwert entwickeln können.

Anteile, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandates seitens der Anleger zwecks einer Anteilscheinrückgabe bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft gekündigt waren, werden gegenwärtig gemäß §§ 255 Abs. 4 iVm § 227 Abs. 3 KAGB in Depots mit Sperrvermerk gehalten, der eine Veräußerung dieser Anteile an der Börse verhindert. Die Bafin überprüft zurzeit die Rechtslage und ihre Verwaltungspraxis zur Frage von Sperrvermerken für gekündigte Anteilscheine bei Offenen Immobilienfonds in Abwicklung. Wir werden die Anleger hierzu über die Website des LCI (www.LCI-Fonds.de) informieren (siehe Frage 7 im Q&A, das fortlaufend aktualisiert wird).