Die Exklusivität für den Kauf weiterer Objekte für den LEADING CITIES INVEST ist gesichert. Die für diese Immobilienerwerbe erforderliche Liquidität ist in Kürze durch den aktuellen CashCall erreicht.
Daher wird der LEADING CITIES INVEST gemäß der CashCall-Strategie über die Sommermonate keine neuen Anlegergelder entgegennehmen. Ab dem 18. Juli 2019 gilt ein neuer CashSTOP - voraussichtlich bis September 2019!
Letzter Handelstag ist Mittwoch, der 17. Juli 2019. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Order von der jeweiligen depotführenden Stelle bei der Verwahrstelle (Depotbank) M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA vor 11.30 Uhr platziert wird (Cut-off-Zeit). Später eingehende Orders können nicht mehr angenommen und ausgeführt werden.
Die CashSTOP-Phasen dienen zum Schutz der investierten Anleger, um den Anlageerfolg nicht durch eine zu hohe Liquiditätsquote zu verwässern. Wir bauen hier auf Ihr Verständnis.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse.
Disclaimer
Hinweis: Diese Mail stellt keine Anlage-, Steuer- oder
Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf
sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die
Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten
Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab
und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens
ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES
INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die
wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind
kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main
und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.