der LEADING CITIES INVEST ist seit dem 1. August 2022 als so genannter »Artikel-8-plus Fonds« (SFDR und MiFID II) klassifiziert.
In der Strategie des Offenen Immobilien-Publikumsfonds werden – neben den ESG-Merkmalen »Environmental/Ökologie« und »Governance/Unternehmensführung« – seitdem zusätzlich mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren (»Principal Adverse Impacts«, kurz »PAI«) berücksichtigt.
Aufgrund gesetzlicher Anforderungen ist ab dem 1. Januar 2023 ein neuer Verkaufsprospekt notwendig. Die Änderungen betreffen die Ersetzung der »Wesentlichen Anlegerinformationen« durch das »Basisinformationsblatt«. Rechtsgrundlage dieser Änderung sind einerseits technische Regulierungsstandards zur PRIIP-Verordnung in Form der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2268) sowie das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz, im Rahmen dessen das Basisinformationsblatt in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingeführt wird. Daneben wurde ein Verweis auf den neuen Anhang zum Verkaufsprospekt hinzugefügt, dessen Rechtsgrundlage die technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung in Form der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 sind.
Neuer Verkaufsprospekt und neues PRIIP-KID ab 1. Januar 2023
Aufgrund der vorgeschriebenen Anpassungen gelten ab dem 1. Januar 2023 der neue Verkaufsprospekt (115/01.2023) und das neue Basisinformationsblatt (126/01.2023). Bitte verwenden Sie ab diesem Termin für Ihre Beratung ausschließliche diese Dokumente und vernichten Altbestände, auch des bisherigen KID (Artikelnr. 125).
Die neuen Pflichtpublikationen für Ihre Beratung können Sie wie gewohnt online bestellen, die Auslieferung der gedruckten Dokumente erfolgt im Laufe des Januar.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr 2023.
LEADING CITIES INVEST – neue Verkaufsunterlagen ab 01.01.2023
Disclaimer
Hinweis: Diese Mail stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.