LEADING CITIES INVEST - Ausschüttung Anfang Mai 2023

  • Ausschüttung am 2. Mai 2023: 2,28 EUR je Anteil
  • Steuervorteil gegenüber Festgeld aufgrund der Teilfreistellung

LEADING CITIES INVEST erneut Stiftungsfonds des Jahres

  • RenditeWerk zeichnet LEADING CITIES INVEST zum fünften Mal in Folge als »besten defensiven Baustein für das Stiftungsvermögen« aus
  • Offener Immobilien-Publikumsfonds überzeugt durch vier Stabilitätsfaktoren
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LEADING CITIES INVEST – neue Verkaufsunterlagen ab 01.01.2023

  • Neuer Verkaufsprospekt ab 1. Januar 2023
  • PRIIP-KID (Basisinformationsblatt) ersetzt bisheriges KID
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LEADING CITIES INVEST – erster Kauf in Österreich

  • Logistik-Immobilien im Fonds repräsentieren nun knapp 8 Prozent des Immobilienvermögens
  • Last-Mile-Logistikhalle »Cross Dock Upper Austria« ist langfristig an Österreichische Post AG vermietet
  • CashCall läuft weiter
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20 Jahre KanAm Grund Group

  • »Vorausblicken. Vordenken. Vorangehen.« – Wir schauen zurück auf 20 Jahre KanAm Grund Group
  • Neuer Firmensitz seit 1. Januar 2021: OMNITURM in Frankfurt

KanAm Grund Group: »Bester Asset Manager Retail Real Estate Europe«

    • Sieger bei den Scope Awards 2021
    • LEADING CITIES INVEST zeigt seine Stärken in der Covid-19-Krise

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LEADING CITIES INVEST – Teil 2 der Ausschüttung für das Geschäftsjahr in Höhe von 1,62 EUR

  • Restausschüttung am 3. Mai 2018 in Höhe von 1,62 EUR je Anteil
  • Zwischenausschüttung bereits am 19. Dezember 2017 in Höhe von 1,88 EUR je Anteil
  • Gesamtausschüttung für das Geschäftsjahr damit 3,50 EUR je Anteil
  • CashCall seit 27. März 2018

Das vierte vollständige Geschäftsjahr des LEADING CITIES INVEST endete am 31. Dezember 2017 und war erneut sehr erfolgreich. Mit einem Anlageerfolg von 3,3 % p.a.* zum 31. Dezember 2017 wurde die Zielrendite erneut übertroffen. Seit Auflage des LEADING CITIES INVEST erreichte die kumulierte Wertentwicklung damit erfreuliche 13,4 %*.Abweichend von der bisherigen Praxis erfolgte noch im Dezember 2017 eine vorgezogene Ausschüttung an die Anleger des LEADING CITIES INVEST in Höhe von 1,88 EUR je Anteil. Der Betrag war Teil der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2017. Die Endausschüttung des Restbetrags in Höhe von 1,62 EUR je Anteil an die Anleger im LEADING CITIES INVEST erfolgt am

= Ausschüttungstermin


Damit wurden für das Geschäftsjahr insgesamt 3,50 EUR je Anteil ausgeschüttet.

 

Wichtiger Hinweis:  Der Erwerb von Fondsanteilen und damit auch die Wiederanlage der Ausschüttung in den LEADING CITIES INVEST sind aktuell möglich!

Für den LEADING CITIES INVEST läuft seit dem 27. März 2018 ein neuer CashCall.
Er ist daher für Einzahlungen geöffnet.


CashCall seit 27. März 2018

Schon in Kürze werden wir Ihnen die neuen Immobilienakquisitionen vorstellen können. Weitere erfolgversprechende Verhandlungen laufen.

Auch zum Ende des laufenden Geschäftsjahres bleibt die Zielrendite* von 3% im Fokus, die in den vergangenen Geschäftsjahren stets übertroffen wurde.

Nutzen Sie den aktuellen CashCall für eine Investition.


Wiederanlage der Ausschüttungen


Für Anteile, die im basisDepot bei der ebase gehalten werden, erfolgt die Wiederanlage – sofern der Anleger keine andere Weisung erteilt hat – gemäß den Depotbedingungen der ebase automatisch zum Anteilwert. Bei allen anderen depotführenden Stellen gelten die in den jeweiligen Häusern festgelegten Bedingungen für eine Wiederanlage im LEADING CITIES INVEST.

Steuerliche Behandlung der Endausschüttung am 3. Mai 2018

Die Entscheidung zur Teilausschüttung bereits im Dezember 2017, vor Ende des Geschäftsjahres, erfolgte im Hinblick auf das neue Investmentsteuergesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Damit wurde einer eventuellen Doppelbesteuerung bei dessen erstmaliger Anwendung vorgebeugt.

Die Endausschüttung am 3. Mai 2018 unterliegt steuerlich dem neuen Investmentsteuergesetz, das seit dem 1. Januar 2018 gilt. Demnach sind Ausschüttungen des Fonds grundsätzlich steuerpflichtig. Die gewohnte detaillierte Darstellung der steuerlichen Behandlung der Ausschüttungen im Sinne des §5 (1) Satz 1 Nr. 3 gibt es unter der neuen Gesetzgebung nicht mehr und entfällt damit für Ausschüttungen ab 2018.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher wird für die Ausschüttungen gemäß §20 Abs. 3 Nr. 1 eine Teilfreistellung, d.h. Steuerfreiheit, in Höhe von 60 % der Ausschüttung gewährt. Der steuerpflichtige Teil der Ausschüttungen unterliegt i. d. R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann.

* Berechnung nach BVI-Methode: Berechnungsbasis: Anteilwert; Ausschüttung wird wieder angelegt. Kosten, die beim Anleger anfallen, wie z. B. Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten, Depot- oder andere Verwahrkosten, Provisionen, Gebühren und sonstige Entgelte, werden nicht berücksichtigt. Die aktuelle »Zielrendite« soll zum Geschäftsjahresende erreicht werden und ist auf angemessene, objektive Daten – wie die Entwicklung des Portfolios, der Zinsen und des Immobilienmarkts – gestützt. Es wird und kann jedoch keine Gewährleistung dafür übernommen werden, dass die jeweilige »Zielrendite« auch erreicht wird.

Disclaimer

Hinweis: Diese Mail stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg erhältlich.

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