LEADING CITIES INVEST erfüllt seit 1. August 2022 MiFID II-Vorgaben für Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen
- Nachhaltigkeitsstrategie nach Artikel 8 SFDR seit 1. Mai 2022
- Zusätzlich: Berücksichtigung von möglichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren (»Principal Adverse Impacts« oder »PAI«) seit 1. August 2022
- Somit Klassifizierung als so genannter »Artikel-8-plus-Fonds« (SFDR und MiFID II) zum 1. August 2022
Seit 2. August 2022 gilt die nächste Novelle der Finanzmarktrichtlinie MiFID II – mit weitreichenden Folgen für den Vertrieb von Finanzprodukten. Denn dann muss jeder Kunde zu seinen individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden und es müssen ihm passgenaue Produkte empfohlen werden. Der LEADING CITIES INVEST darf auch nach dem 2. August 2022 gemäß der Europäischen Richtlinie MiFID II weiterhin an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen vertrieben werden. Grundlage hierfür ist die Klassifizierung als so genannter »Artikel-8-plus-Fonds« (SFDR und MiFID II). In der Strategie des Offenen Immobilien-Publikumsfonds werden – neben den bisherigen ESG-Merkmalen »Environmental/Ökologie« und »Governance/Unternehmensführung« – künftig zusätzlich mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren, (sog. »Principal Adverse Impacts«, kurz »PAI«) berücksichtigt.
Die ESG-Merkmale »Environmental/Ökologie« und »Governance/Unternehmensführung« stehen seit dem 1. Mai 2022 im Fokus der Nachhaltigkeitsstrategie des LEADING CITIES INVEST nach Artikel 8 Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088, auch »SFDR«). Im Rahmen des ökologischen Merkmals gemäß Art. 8 SFDR wird im LEADING CITIES INVEST besonders der Klimaschutz gefördert, indem als wichtiges Kriterium bei Ankauf und Betrieb der Gebäude die Verringerung von CO2-Emissionen des Immobilien-Portfolios vorangetrieben wird. Die Berücksichtigung des ESG-Merkmals „Governance/Unternehmensführung“ gemäß Art. 8 SFDR erfolgt, indem ausschließlich in Finanzprodukte investiert wird, deren Emittenten die Prinzipien des United Nations Global Compact anerkennen.
Ergänzend zu den beiden ESG-Merkmalen »Environmental/Ökologie« und »Governance/Unternehmensführung« berücksichtigt die Fondsstrategie des LEADING CITIES INVEST seit 1. August 2022 darüber hinaus mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren (»Principal Adverse Impacts«). Die Ermittlung und Messung im LEADING CITIES INVEST erfolgt anhand der Nachhaltigkeitsindikatoren »fossile Brennstoffe«, »energieineffiziente Immobilienassets« sowie »Intensität des Energieverbrauchs«.
KanAm Grund Group ist seit Jahren im Bereich Nachhaltigkeit aktiv
Die »KanAm Grund Group goes green-Strategie« zielt auf Nachhaltigkeit auf Unternehmens- und Fondsebene ab. Die den Fondsportfolios zugehörigen Immobilien werden seit Jahren auch extern bewertet mit dem Ziel einer Zertifizierung nach neuesten Nachhaltigkeitsstandards. Der LEADING CITIES INVEST hat eine Zertifizierungsquote von über 76 Prozent bezogen auf das gesamte Immobilienvermögen des Fonds. Im Rahmen der Initiative »LEADING CITIES INVEST goes green« wurde zudem die Energieversorgung der im Portfolio enthaltenen Gebäude neu gebündelt, um deren Allgemeinstrom- und Erdgasbedarf CO2-neutral decken zu können.
Für detaillierte Informationen zur Art.-8-Strategie lesen Sie bitte unsere nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung.
Zu den Nachhaltigkeitsaktivitäten der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft informieren wir Sie hier.